ich bin gerade dabei den Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlhungen auszufüllen. Ich bekomme bis September ALG I + ergänzendes ALG II.
Jetzt hab ich auf der Seite der KK gesehen, das da noch mal was von Zuzahlung steht.
Jetzt blick ich gar nicht mehr durch.Kuren als medizinische Vorsorgeleistungen
Bei ambulanten Maßnahmen in anerkannten Badeorten innerhalb Deutschlands übernimmt die BKK für Heilberufe die vertraglichen Kosten für den Badearzt und Kosten für die verordneten Heilmittelanwendungen wie Massagen, Bäder usw. Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent zu den in Anspruch genommenen Anwendungen sowie 10 € pro Verordnung. Zu Ihren übrigen Aufwendungen wie Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten zahlen wir einen maximalen Zuschuss von 13 € pro Tag, längstens für 21 Tage.
10 % sowie 10 Euro pro Verordnung, das wären ja bei 10 Anwendungen schon allein 100 Euro plus die 10 % von den Anwendungskosten, wie hoch die auch immer sind.
Oder hab ich jetzt alles total falsch verstanden?