Befreiung von der Zuzahlung

Christiane+Jungs

Befreiung von der Zuzahlung

Beitrag von Christiane+Jungs » 08 Sep 2009, 17:21

Hab hier im Forum gelesen das man sich befreien kann.Also hab ich den Alg II Bescheid mit dem Antrag auf Befreiuung hingeschickt.Heute kommt ein Brief, das ich Zahlungsbelege einreichen soll?Hab ja sonst noch nix ausgegeben.Das einzigeste wären die sprays für meinen Sohn.Aber natürlich hab ich da nix aufgehoben.Auch die Praxisgebühr nachweise nicht.Hatte das schon jemand?wollte mich doch nur wegen der Kur befreien lassen

gruss Christiane

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Mahols
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Beitrag von Mahols » 08 Sep 2009, 17:31

Du musst Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze erstmal selbst tragen. Die liegt bei AlgII-Beziehern bei rund 85,00 Euro.

Wenn Du bisher keine Belege gesammelt hast, dann ist diese Grenze natürlich noch nicht erreicht. Du kannst versuchen, alles zusammenzukriegen, was noch geht (Kopien beim Arzt erbitten) und dann zahlst Du das, was noch fehlt bei Deiner KK ein. Immerhin brauchst Du dann keine 220,00 Euro zahlen...

Oder Du zahlst die 220,00 Euro erst (wenn das geht) und reichst es gleich nach der Kur zur Erstattung ein.

Am besten rufst Du mal bei Deiner KK an und lässt Dich beraten!

LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike


06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 09 Sep 2009, 04:08

Sorry - aber warum wirft man solche Belege weg?
Du weißt doch noch gar nicht was noch auf Dich zukommt im Jahr und kansst dich bei höhren Kosten dann eben nciht mehr befreien lassen...

Belege aus der Apotheke kannst Du ev dort noch mal raussuchen lassen... Ärzte vermerken oft auch in den Akten bzw im PC wer schon gezahlt hat und wer nicht....

Und für die Zukunft merken: sowas schmeißt man nciht weg....

Chris
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Beitrag von Chris » 09 Sep 2009, 06:10

Bei der Barmer wurde uns letztens gesagt, dass die Ärzte diese Belege kopieren könnten. Vielleicht fragst du einfach mal nach. Selbst, wenn du "nur" für 40,00 Euro Belege hast, dann brauchst du für dieses Jahr nur noch weitere 45,00 Euro zuzahlen und bist für den Rest befreit. Bei einer Zuzahlung in der Kur von 210,00 Euro würde sich das für dich bemerkbar machen.

Die Zuzahlungsgrenze i.H.v. 85,00 Euro gilt übrigens nur, wenn du das ganze Jahr Hartz IV-Bezüge hattest. Hast du einige Zeit gearbeitet, wird das angerechnet und die Zuzahlung dementsprechend erhöht. Im Regelfall hilft dir deine Krankenkasse bei solchen Fragen weiter. :)

Pimfi

Beitrag von Pimfi » 15 Sep 2009, 09:13

Ich habe auch einen Befreiungsantrag gestellt.
Da mein Mann aber jeden Monat unterschiedliches Gehalt bekommt,
kann der erst zum Ende des Jahres bearbeitet werden.

Mir ging es eigentlich darum,
das ich bei der letzten Kur auch zuzahlungsbefreit war,weil ich ein chronisches HWS Syndrom habe.Das hat die BKK ohne Antrag so gemacht.

Nun bin ich bei der AOK ,habe den Antrag vom Arzt und die AOK sagt, Bandscheibe wäre nicht chronisch.
Es steht aber doch schon seit Jahren in meinen Unterlagen und ich bin seit 1985 damit in Behandlung.

Kann die Kasse das so einfach rückgängig entscheiden?

werraspatz

Beitrag von werraspatz » 18 Sep 2009, 14:10

Hallo Christiane,

im schlimmsten Fall mußt du die 85€ Zuzahlung komplett zahlen, was bei meiner Krankenkasse auch zu Beginn eines Jahres geht. Günstiger ist natürlich wenn du irgendwie noch die Belege zusammenbekommst. Aber 85€ sind natürlich weniger als 210€.....

werraspatz

RE:

Beitrag von werraspatz » 18 Sep 2009, 14:12

Original geschrieben von Pimfi

Ich habe auch einen Befreiungsantrag gestellt.
Da mein Mann aber jeden Monat unterschiedliches Gehalt bekommt,
kann der erst zum Ende des Jahres bearbeitet werden.

Mir ging es eigentlich darum,
das ich bei der letzten Kur auch zuzahlungsbefreit war,weil ich ein chronisches HWS Syndrom habe.Das hat die BKK ohne Antrag so gemacht.

Nun bin ich bei der AOK ,habe den Antrag vom Arzt und die AOK sagt, Bandscheibe wäre nicht chronisch.
Es steht aber doch schon seit Jahren in meinen Unterlagen und ich bin seit 1985 damit in Behandlung.

Kann die Kasse das so einfach rückgängig entscheiden?


Ob die das so dürfen, weiß ich auch nicht. Generell sind aber die Grenzen für chronisch krank oder nicht sehr hoch. Ich habe allergisches Asthma von Geburt an und gelte nicht als chronisch krank. Ich würde wahrscheinlich einfach nen Widerspruch machen, dann muß die Kasse das ja begründen

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Sep 2009, 14:22

Der einzige Unterschied zwischen crhonisch Krank und nicht chronisch krank ist die Höhe der gesetzlich festgelegten Zuzahlungen: bei chronisch Kranken sind es nur 1% des Einkommens und bei ncht chronisch kranken eben 2% !

Ansonsten ist es so, daß es schon allegemeingültige Kriterien gibt nach denen man als Chronisch Krank eingestuft wird...Nachlesen kannst Du das zb hier sehr gut.... Wenn Du natürlich nicht damit in Behandlung bist , also eben jedes Vierteljahr zum Artz musst deswegen dann ist es eben ev auch eine Einschränkung die nicht eine schwerwiegenden chronische Erkrankung darstellt... Die kriterien dafür sind allerdings allgemein verbindlich also nicht von der KK abhängig.... wenngleich sich diese Kriterien sehr ab 2009 verschärft haben ( gilt aber für alle KK )...


Das muss eben auch jedes einzelne Jahr neu beantragt werden... Egal ob es schon 10 Jahre in irgendwelchen Akten steht... Beantrage es mti dem dafür vorgesehenen Formular ( muss der Artz ausfüllen )....jede Jahr neu - dann klappt das auch. Was dir irgendein SB am Telefon oder sonstwo sagt ist völlig irrelevant.


Übrigens: chronsiches Asthma mit ständigem Medikamentenbedarf ist eine gerade zu Klassiche Erkrankung die eine Eimnstufung als chronisch Krank druchaus rechtfertigt... Man muss es halt nur jedes jahr erneut beantragen. und das ist wirklich in 1,5 min gemacht für einen Artz. Mache ich selber nämlich auch jedes Jahr...

sapalotti

Beitrag von sapalotti » 19 Sep 2009, 13:54

Wiso liegt die Befreiungsgrenze bei ALG 2 Empfängern bei 85€, ist das echt so?

Ich habe gerade mal eine Beispielsrechnung gemacht:

Also mal angenommen eine Mutter mit 2 Kindern erhält 1100€ ALG 2.
Dann sind das 13200 € im Jahr und 2% davon sind 264€.

Oder werden die Mietkosten abgezogen? Wie ist das bei Einkommen aus selbstständigen bzw. nichtselbstständiger Arbeit?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 19 Sep 2009, 13:56

Es wird nur der regelsatz ohne Zusatzleistungen gerechnet.... Mieten etc sind ja regional unterschiedlich..... Und: normalerweise wird das zuversteuernden Einkommen genommen - haben ALG 2 Bezieher nicht... Sie versteuern ihr Einkommen nicht... Und daher erhalten sie auch keine Freibeträge ... Wofür denn ?

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