Befreiung von der Zuzahlung
Es wird nur der regelsatz ohne Zusatzleistungen gerechnet.... Mieten etc sind ja regional unterschiedlich..... Und: normalerweise wird das zuversteuernden Einkommen genommen - haben ALG 2 Bezieher nicht... Sie versteuern ihr Einkommen nicht... Und daher erhalten sie auch keine Freibeträge ... Wofür denn ?
Also bei meinem Nettoverdienst sind nicht alle Steuererleichterungen die ich geltend machen kann eingerechnet... Die kann ich erst im Nachhinein bei der Steuererklärung absetzen.. Zb die Krankheitskosten, Fahrten zum Arbeitsplatz, ´Kinderbetreungskosten etc.
Und : es wird vom Brutto gerechnet - nciht vom Netto.... ALG 2 Empfänger haben kein Brutto...
Du rechnest einfach 12 mal den Regelsatz für einen Erwachsenen ( ich weiß nicht der müsste so um die 360 Euronen liegen ) und davon dann 2 % - macht : aha: ca 80 Euro überschlagen... Und schon passt es..
Übrigens kann ein ALG 2 Bezieher ja auch kein Wohngeld mehr zusätzlich beantragen... Das kann ein Arbeitender schon! Und das ist die Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Kosten fürs Wohnen für Arbeitende.....
Zusätzlich zahlen zb ALG 2 Bezieher ja auch nur Minimalbeträge bzw eben nur die verpflegung ( je nachdem ) für die Kinderbetreuung, denn rest übernimmt oft das JA....
Man muss das Ganze ein bißchen mehr im gesamtkontext sehen finde ich.
Nachlesen kann man das Ganze mal hier : § 62 SGB
Und : es wird vom Brutto gerechnet - nciht vom Netto.... ALG 2 Empfänger haben kein Brutto...
Du rechnest einfach 12 mal den Regelsatz für einen Erwachsenen ( ich weiß nicht der müsste so um die 360 Euronen liegen ) und davon dann 2 % - macht : aha: ca 80 Euro überschlagen... Und schon passt es..
Übrigens kann ein ALG 2 Bezieher ja auch kein Wohngeld mehr zusätzlich beantragen... Das kann ein Arbeitender schon! Und das ist die Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Kosten fürs Wohnen für Arbeitende.....
Zusätzlich zahlen zb ALG 2 Bezieher ja auch nur Minimalbeträge bzw eben nur die verpflegung ( je nachdem ) für die Kinderbetreuung, denn rest übernimmt oft das JA....
Man muss das Ganze ein bißchen mehr im gesamtkontext sehen finde ich.
Nachlesen kann man das Ganze mal hier : § 62 SGB
gut zu wissen da sich nicht auf allen kosten der zuzahlung alleine sitzen bleibe...bin nämlich auch hartz4ler (wegen elternzeit) u bezieh seit novembe rletzten jahre szusätzlich....
da sheißt für michliegt die grenze auch bei 85€ oder? u wenn ich im januar die 210/220€ zuzahlen muss für mienkur kann ich hinterhe rbeantragen da sich alle sbis auf die 85€ zurück bekomme? habe ich das richtig vertsanden?
das wäre toll denn eigentlich hab ich soviel geld garnich über...
naja schaffen wir schon irgendwie...hauptsache ich kann auf kur mit dem zwergi....
da sheißt für michliegt die grenze auch bei 85€ oder? u wenn ich im januar die 210/220€ zuzahlen muss für mienkur kann ich hinterhe rbeantragen da sich alle sbis auf die 85€ zurück bekomme? habe ich das richtig vertsanden?
das wäre toll denn eigentlich hab ich soviel geld garnich über...
naja schaffen wir schon irgendwie...hauptsache ich kann auf kur mit dem zwergi....