Befreiung von der Zuzahlung

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 19 Sep 2009, 13:56

Es wird nur der regelsatz ohne Zusatzleistungen gerechnet.... Mieten etc sind ja regional unterschiedlich..... Und: normalerweise wird das zuversteuernden Einkommen genommen - haben ALG 2 Bezieher nicht... Sie versteuern ihr Einkommen nicht... Und daher erhalten sie auch keine Freibeträge ... Wofür denn ?

sapalotti

Beitrag von sapalotti » 19 Sep 2009, 14:09

....ja , aber irgendwie erscheinen mir dann die Rechnungen der Befreiungsgrenze schon etwas zweifelhaft......bei einem Nettoverdienst sind ja schon alle Steuerbefreiungen mit eingerechnet und da es wird keine Rücksicht auf die Kosten für Unterkunft genommen? Wo ist mein Denkfehler?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 19 Sep 2009, 14:19

Also bei meinem Nettoverdienst sind nicht alle Steuererleichterungen die ich geltend machen kann eingerechnet... Die kann ich erst im Nachhinein bei der Steuererklärung absetzen.. Zb die Krankheitskosten, Fahrten zum Arbeitsplatz, ´Kinderbetreungskosten etc.


Und : es wird vom Brutto gerechnet - nciht vom Netto.... ALG 2 Empfänger haben kein Brutto...


Du rechnest einfach 12 mal den Regelsatz für einen Erwachsenen ( ich weiß nicht der müsste so um die 360 Euronen liegen ) und davon dann 2 % - macht : aha: ca 80 Euro überschlagen... Und schon passt es..


Übrigens kann ein ALG 2 Bezieher ja auch kein Wohngeld mehr zusätzlich beantragen... Das kann ein Arbeitender schon! Und das ist die Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Kosten fürs Wohnen für Arbeitende.....

Zusätzlich zahlen zb ALG 2 Bezieher ja auch nur Minimalbeträge bzw eben nur die verpflegung ( je nachdem ) für die Kinderbetreuung, denn rest übernimmt oft das JA....

Man muss das Ganze ein bißchen mehr im gesamtkontext sehen finde ich.


Nachlesen kann man das Ganze mal hier : § 62 SGB

sapalotti

Beitrag von sapalotti » 19 Sep 2009, 14:51

danke für den link

....... an Wohngeld für Geringverdiener hatte ich jetzt gar nicht gedacht...

zoe1979

Beitrag von zoe1979 » 21 Sep 2009, 12:26

Hi, wenn du Chonisch krank bist sinkt der frei betrag um die hälfte dafür muss dein Arzt ein formular von der KK ausfüllen!!!

Liebe grüße!!! #D

zoe1979

Beitrag von zoe1979 » 21 Sep 2009, 12:29

Ach und du kannst die Quittungen von deinem Arzt nachfordern und auch die Quittungen von deiner Apohteke auch das geht ganz einfach !!!
Falls du denn Freibetrag nicht erreichst kannst due denn restbetrag per Überweisung an gdeine KK ufstocken das geht auch !!!! :haha:

sophieundjannik

Beitrag von sophieundjannik » 25 Okt 2009, 20:02

Gut Hinweise dabei, waren mir auch hilfreich, DANKE!

NicisEngel

Beitrag von NicisEngel » 13 Dez 2009, 20:53

gut zu wissen da sich nicht auf allen kosten der zuzahlung alleine sitzen bleibe...bin nämlich auch hartz4ler (wegen elternzeit) u bezieh seit novembe rletzten jahre szusätzlich....
da sheißt für michliegt die grenze auch bei 85€ oder? u wenn ich im januar die 210/220€ zuzahlen muss für mienkur kann ich hinterhe rbeantragen da sich alle sbis auf die 85€ zurück bekomme? habe ich das richtig vertsanden?
das wäre toll denn eigentlich hab ich soviel geld garnich über...
naja schaffen wir schon irgendwie...hauptsache ich kann auf kur mit dem zwergi....

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