Zuzahlungsgrenzen bei sogenannten Aufstockern

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werraspatz

Zuzahlungsgrenzen bei sogenannten Aufstockern

Beitrag von werraspatz » 18 Sep 2009, 14:17

Weiß hier jemand die Zuzahlungsgrenze für Aufstocker? Mich ärgert das total, dass meine Kasse mich als nur als HartzVI-Bezieher einstuft, ich also die 85€ zahlen soll, während ich als ALGI- Empfänger die Freibeträge für die Kinder angeben konnte. Immerhin gehe ich arbeiten, wenn auch nur stundenweise, beziehe also Gehalt und bekomme nur ergänzend Leistungen für die Kinder, da der Papa keinen Unterhalt zahlt. Wäre schön, wenn jemand das mir erklären könnte. Danke!

Grüße Nicole

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Sep 2009, 14:34

Was genau ärgert Dich denn daran jetzt genau? Die 85 Euro ist der Mindestsatz bei nicht chronisch Kranken.... Genauso viel müssen auch hartz 4 Empfänger zahlen. Und da Du als Aufstockerin genauso viel oder wenig hast wie ein hartz 4 Empfänger musst Du eben denselben niederigen betrag leisten an Zauzhalungen...

oder willst Du etwa noch weniger zahlen als ein Hartz 4 Empfänger? Das allerdings wäre dann denjenigen gegenbüer zeimlich ungerecht, die voll arbeiten, kein ALG 2 zusätzlich bekommen ( also nicht mehr haben als Hartz 4 ) und trotzdem 2 %des Einkommens zahlen müssen... Findest Du nicht ?

Übringes wird bei Vätern die Unterhalt an die Kinder zahlen , dieser dem Familieneinkommen der Müter zurgerechnet und auf die 2% angerechnet... Da ist es doch so günstiger für Dich ...

werraspatz

Beitrag von werraspatz » 18 Sep 2009, 14:51

Hallo,
erst mal danke für die Antwort. Als ich noch normales Arbeitslosengeld bekommen habe, wurde ich gleich zu Beginn des Jahres befreit ohne jegliche Zuzahlung. Wenn ich jetzt nen normalen Vollzeitjob hätte, könnte ich für die 3 Kinder, die bei mir leben, die Freibeträge geltend machen und wäre wieder befreit - das ärgert mich. Ich habe dank meines Jobs unterm Strich weniger als ein regulärer HartzVI-Empfänger, da ich ja mehr Kosten habe....Irgendwie stimmt mal wieder keine der Rechnungen. Ich habe mich gefreut als ich endlich nen Job hatte, aber unterm Strich lohnt es sich absolut nicht, im Gegenteil, wir haben Monat für Monat weniger zur Verfügung. Ich bin der Meinung, dass die Freibeträge, wenigstens anteilig, auch für Aufstocker gelten sollten. Generell ists ne Sauerei, dass HartzVI-Empfänger überhaupt zuzahlen müssen, das war mit der Sozialhilfe anders - auch das Aufstocken hat da besser funktioniert.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Sep 2009, 15:15

Gleich zu beginn des Jahres wird heute niemand mehr befreit... da hat sich eben vor ein paar Jahren ganz einfach die Gesetzeslage geändert. Und da die für alle gleich geändert wurde , sehe ich da keine Ungerechtigkeit. Es gibt heute keine Befreiung mehr ohne irgendeine Zuzahlung... Auch zb nicht für meine Geistig behinderte schwester die noch die normale Sozialhilfe bekommt.... Auch sie muss zuzahlen und dann die Befreiung beantragen.

Und Menschen die ganztags arbeiten haben nebenbei auch oft weniger als ein ganz normaler hartz 4 Empfänger... Die haben teils auch Kosten die Berufsbedingt sind, müssen ein Auto halten , haben Fahrkosten, müssen GEZ bezahlen..... Wo ist da die Ungerechtigkeit?

Ich sehe keine...

Wenn jmd der Aufstockt Freibeträge bekommt müsste doch jmd der voll arbeitet aber trozdem nicht einen Euro mehr hat als ein Hartz 4 Empfänger - aber zb solche Dinge wie die Energiekostennachzahlung oder die Meiterhöhung nicht auf die Arge abwälzen kann noch höhere Freibeträge bekommen als jmd der nur Stundenweise arbeitet und aufstockt , nicht ?

Also ich würde das für mich persönlich aber schon so verlangen, darauf kannst Du Gift nehmen..... Denn ich arbeite eben Voll - habe entsprechende Kosten und trotzdem wenig geld zum Leben.. aber keine Befreiung von GEZ etc.etc. keine bei den grundgebürhren für Telefon etc.etc

ich verstehe deine Denke nicht..... Wer nicht mehr hat als das Existenzmininum ( das ist Hartz 4 ) der zahlt eben ein und denselben Betrag....2% vom Einkommen...

Wohlgemerkt : Menschen die arbeiten zahlen diesen Betrag vom Brutto! Also vor Abzug von KV etc oder gar Steuern.... Und: Unterhalt für Kinder, Einkommen von Kindern etc wird voll angerechnet als Einkommen!

werraspatz

Beitrag von werraspatz » 19 Sep 2009, 18:05

...siehste, und genau das hätte mir die KK ja mal erklären können, oder? Von denen kam mal wieder nur die Ansage das ist halt so.
Was ich jetzt allerdings nicht verstehe ist die Tatssache, warum du dich so über mich aufregst? Anscheinend denkst du, ich gehe gerne zum Amt und kassiere fleißig ab, um dann noch zu jammern....ich würde liebend gerne Vollzeit arbeiten gehen und auf die ach so tolle Behörde verzichten. Ich zahle auch Fahrtkosten und Kinderbetrueung und das von meinen 350€Netto. Sicher meine Miete wird übernommen, dafür durften wir aber 7 Jahre in einer nassen mit Schimmel überzogenen Wohnung leben und die Behörde hat uns immer wieder den Umzug verwehrt. Letztendlich sind wir in Eigenregie ohne Genehmigung umgezogen.....und werden seit dem terrorisiert. Glaub mir, es gibt auch HartzVI-Empfänger die nicht abzocken und alles tun, um aus der Misere endlich rauszukommen

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 19 Sep 2009, 19:29

Habe ich mich über Dich aufgeregt ? ich denke nicht.. Es kam bei Dir so rüber, daß Du dich ALG 2 Emfpängern gegenüber benachteiligt fühlst. Ist aber doch gar nicht so....zunimdest nicht in Bezug auf die Selbstbeteiligung.

Ich verurteile keinen der ALG 2 bezieht. Meine aber eben auch , daß jmd er arbeitet und auch nicht mehr Netto in der Tasche hat ihnen gegenüber oft deutlich benachteiligt ist.....

Wenn die Arge euch wg Schimmel den Umzug verweigert hat ( was sie prinzipiell nicht darf denn es gibt in Deutschland eine freie Wohnungswahl - ihr hättet natürlich und jederzeit umziehen dürfen , hättet halt nur den Umzug nicht gezahlt bekommen und die neue Wohung nur in Höhe der alten) dann kann man auch mal zum Anwalt gehen . Das gibts für ALG 2 Bezieher auf Beratungsschein und damit fast kostenlos. Und er hätteEuch sicherlich erklärt daß man erstens wenn gesundheitliche Gründe vorliegen, die ärtzlich bestätigt sind einen Umzug nicht verweigern darf ( bzw eben die Kostenübernahme dafür ) und zweitens das was ich oben schon ausgeführt habe...

Es ist nun mal so in diesem Land , daß man sich selber über die rechtlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten informieren muss um zu seinem Recht zu kommen... Das müssen aber eben auch Menschen die arbeiten - ist also kein spezifisches Problem der ALG 2 Empfänger.


Für mich kam raus, daß Du Dich gegenüber den ALG 2 Empfängern benachteiligt fühlst.... Bist Du aber gar nicth. Du wirst genauso behandelt wie sie.
Und irgendwie hat es sich für mich so angehört als ob Du meintest, daß Du , da Du zusätzlich arbeitest , eben mehr Vorteile haben müsstest..... Und eine solche Einstellung fände ich daneben.. Denn wieviele Vorteile müssten dann erst diejenigen haben die ganz für ihren Unterhalt sleber aufkommen und nicht mehr haben als ein ALG 2 Empfänger? Und die müssen bei einer Schimmeligen Wohnung im übrigen auch den Umzug komplett selber zahlen !


Kann ja sein, daß ich Dich da falsch verstanden habe.

Jedenfalls habe ich mich nicht darüber aufgeregt, daß DU ALG 2 bekommst, sondern nur darüber daß Du dich denen gegenüber benachteiligt fühlst - was Du definitiv nicht bist in meinen Augen.

werraspatz

Beitrag von werraspatz » 19 Sep 2009, 19:52

...siehst du, so hat jeder seine Meinung.
Fakt ist eben leider, dass es sich hier in unserem Lande, nicht immer lohnt arbeiten zu gehen....
Aber schön, dass wir das klären konnten bzgl. der HartzVI-Empfänger

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