Befreiungsantrag vor oder nach bewilligung der Kur?

frau-uschinsky

Befreiungsantrag vor oder nach bewilligung der Kur?

Beitrag von frau-uschinsky » 15 Dez 2009, 01:14

Halli hallo

Also meinen Kur-Antrag habe ich noch nicht weggeschickt.
Wann stell ich denn den Antrag auf Befreiung der Zuzahlung? Wahrscheinlich eher nachdem die Kur bewilligt wurde oder?

lg Melly

Felicita74

Beitrag von Felicita74 » 18 Dez 2009, 05:03

Ja, erst nach der Genehmigung.Das dauert nur ein paar Tage,und geht mega schnell wen du die 86,16 bezahlt hast.LG felicitas

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Dez 2009, 08:50

Völlig egal wann Du den Stellst - der ist völlig unabhängig von der Kurbewillligung. Du musst nur bis dahin halt den dir zumutbaren Eingenanteil ( bei Hartz4 sind das 86 Euro und 43 für Chronisch Kranke ) halt schon gezahlt haben bzw Belege über die Summe vorweisen können...

Und so eine Befreiung muss jedes kalenderjahr neu beantragt werden... Wenn Du also jetzt beantragt dann gilt das für 2009.

Sollte Deine Kur erst im nächsten jahr absolviert werden , dann nützt Dir ein Antrag aus diesem Jahr nichts - du Musst einen fürs Jahr 2010 machen...

Felicita74

Beitrag von Felicita74 » 18 Dez 2009, 13:30

@ letitia, die belege - kassenzettel vorlegen erspart man sich wen die Kur genehmigt ist.........dann reicht nur der der bewilligungsbescheid von ALG2.
Weiß das da ich das auch so gemacht habe.LG felicitas

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Dez 2009, 13:33

Trotzdem muss man erst mal zahlen und zwar einem zumutbaren Eigenanteil. Und wenn man in dem Jahr schon Zuzahlungen hatte dann muss man auch Belege vorweisen können darüber. Und den rest bis zu den 86 Euro ( oder halt 43 ) zahlen....

sabinchen3103

RE:

Beitrag von sabinchen3103 » 18 Dez 2009, 14:54

Original geschrieben von Laetitia

Völlig egal wann Du den Stellst - der ist völlig unabhängig von der Kurbewillligung. Du musst nur bis dahin halt den dir zumutbaren Eingenanteil ( bei Hartz4 sind das 86 Euro und 43 für Chronisch Kranke ) halt schon gezahlt haben bzw Belege über die Summe vorweisen können...

Und so eine Befreiung muss jedes kalenderjahr neu beantragt werden... Wenn Du also jetzt beantragt dann gilt das für 2009.

Sollte Deine Kur erst im nächsten jahr absolviert werden , dann nützt Dir ein Antrag aus diesem Jahr nichts - du Musst einen fürs Jahr 2010 machen...
sag mal laetitia,
wenn ich jetzt im januar fahren würde,
bis dann bekommt ja die belege nicht zusammen,
kann man denn die belege auch erst im märz oder soder kk zuschicken und man bekommt dann die kurkosten(ein teil) wieder zurück???
das ganze im nachhinein???

gruss sabine

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Dez 2009, 16:57

Ja das geht.... Und wenn Du Hartz 4 bekommst dann ist es bei vielen KK auch möglich, daß man einfach im Januar den Betrag zahlt denn man zahlen muss ( 86 Euro oder 43 bei anerkannten chronisch Kranken) und dann für den Rest des Jahres befreit wird....

Felicita74

Beitrag von Felicita74 » 19 Dez 2009, 05:36

ich sage es mal einfach:
Geh sofort hin wen du deine genehmigung hast und macht es, da mußt du KEINE zettel vorweisen,oder sonstwas nur dein AlG bescheid,die karte bekommst du eh erst wen das geld bei Ihnen auf dem Konto ist.
ich fahre im Januar,und habe das jetzt vor eine Woche erledigt.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 19 Dez 2009, 06:36

Wenn sie bis dahin schon was gezahlt hat ( zb schon mal beim Artz war oder bei einem Medi zuzahlen musste ) wäre sie ganz schön blöde wenn sie die "Zettel " nicht mitnehmen würde - Die werden nämlich angerechnet.

frau-uschinsky

Beitrag von frau-uschinsky » 19 Dez 2009, 12:46

Also ich hab mit der TK telefoniert und die meinten ich kann im Januar gleich die 85 euro überweisen und bekomm dann die Befreiungskarte. :)

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