nach Kur noch Urlaub nehmen bei ALG II ist das möglich?

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frechdachs
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nach Kur noch Urlaub nehmen bei ALG II ist das möglich?

Beitrag von frechdachs » 27 Mär 2010, 12:00

Wir dürfen ja vom 04.-25.08. zu Kur fahren. Mein Arbeitsberater ist auch schon darüber informiert. Nun bin ich am überlegen, ob es möglich ist ,nach den 3 Wochen noch eine Woche Urlaub zu nehmen oder nicht.
Gibt es dann Abzug, da wir ja länger als 21 Tage abwesend wären oder nicht?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Tipps.

LG Conny

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Hippelwilli
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Beitrag von Hippelwilli » 27 Mär 2010, 21:14

irgendwo steht das man 3 Wochen im Jahr ortsabwesend sein darf.............da hilft wohl nur ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter.?!

http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung
Dazu gibt es auch einen Gesetzestext !!!

LG
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Tili

Beitrag von Tili » 30 Mär 2010, 14:13

Inwieweit eine Kur eine Ortsabwesenheit darstellt, ist noch eine Frage...eine Kur ist ja kein Urlaub, sondern eine medizinische Maßnahme und du stehst dem Arbeitsmarkt dann ja auch nicht zur Verfügung.

Am besten erkundigst du dich bei Tacheles-sozialhilfe.de

Vogti

Beitrag von Vogti » 01 Apr 2010, 09:09

meine kur wurde damals als urlaub angesehen/gemeldet, sonst hätten sie mir das geld gestrichen. ist aber auch schon knappe 2 jahre her!

Lottilatterly

Beitrag von Lottilatterly » 01 Apr 2010, 17:40

Ich würde unbedingt den Arbeitsvermittler fragen. Also: 3 Wochen im Jahr Ortsabwesenheit (Urlaub) sind problemlos möglich. Eine Kur würde ich aber dazu nicht zählen, sondern würde sie als Zeit der Arbeitsunfähigkeit ansehen. Wir Arbeitnehmer, müssen ja für die Kur auch nicht unseren Urlaub nehmen, sondern bekommen dafür "extra frei".
Sprich am besten vorher in Ruhe mit deinem AV, das wird schon klappen!

Barbara77

Beitrag von Barbara77 » 04 Apr 2010, 22:49

Trotzdem wird auch kein ein Arbeitnehmer auf Begeisterung seitens des Arbeitgebeser stossen, wenn er 3 Wochen Kur macht und danach gleich Urlaub will. Also MEIN Arbeitgeber fänd das wohl nicht wirklich witzig...

Ich würde auf jeden Fall den Sachbearbeiter fragen, mehr als Nein sagen kann der doch nicht!

SoljaiMama

Beitrag von SoljaiMama » 05 Apr 2010, 08:52

Gesundheitsmaßnahmen wie Rehas und/oder Kuren fallen nicht unter die EAO!
Das weiß ich mittlerweile 100%, weil mir mein Fallmanager letztes Jahr die 4 Wochen Kinder-Reha (ich als Begleitperson) verbieten wollte, er hatt die ganzen Tage, die ich als Begleitperson mit Kind 3 im Krankenhaus war ebenfalls immer als ortsabwesend eingetragen und es wären noch ca. 1,5-2 Wochen über geblieben, die hätte ich mitfahren dürfen, dagegen habe ich mich erfolgreich gewehrt.
Ebenso sollte mir das Alg2 für Januar gekürzt werden, weil ich für länger als begleiterspn mit Kind3 wieder im Krankenhaus war - an dem Tag bei der Arge bekannt gemacht, als ich den Termin erfuhr. Da ich abe rnicht die schriftliche Genehmigung seitens des Fallmanagers bekam, daß ich meinen Sohn begleiten dürfte, bekam ich weniger Alg2 für Februar ausgezahlt.
Der VDK hat das in die Hand genommen und ich bekam mein Geld nachgezahlt und es wurde klar gestellt, wenn ich selber an einer Gesundheitsmaßnahme wie Muki-Kur teilnehme oder als notwendige Begleitperson meine Kids zu einer Gesundheitsmaßnahme begleite, dann fällt das 100% nicht unter die EAO, das einzige was mir dabei obliegt ist, der Arge den Termin bekannt zu machen, sowie ich ihn erfahre, und im Notfall, wenn ichs vorher nicht weiß, dann eben an dem Tag, wo ich wieder zu Hause bin.
Kurz, eine Muki-Kur fällt nicht unter die EAO.

Vanessa

Beitrag von Vanessa » 05 Apr 2010, 15:34

Also ich weiß als ich vor 4 Jahren zur Kur gefahren bin mußte ich mich gleich am nächsten Tag nach der Kur wieder melden weil der SB vom Arbeitsamt mir für jeden weiteren Tag das Geld gestrichen hätte.
Er meinte 21 Tage und mehr ginge nicht.

Kleine_Fee

Beitrag von Kleine_Fee » 28 Apr 2010, 06:59

Hallo frechdachs,
ich denke, das kommt auf den Fallmanager an, der muss ja auch den Urlaub genehmigen...... Du hast deinen Anspruch auf Urlaub ja und der verfällt durch eine Kur nicht, aber ich denke auch, das es ein Problem geben könnte, wenn man den Urlaub direkt an eine Kur anhängt.....
LG
Nicole

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