nach Kur noch Urlaub nehmen bei ALG II ist das möglich?
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- Registriert: 03 Jun 2008, 10:30
nach Kur noch Urlaub nehmen bei ALG II ist das möglich?
Wir dürfen ja vom 04.-25.08. zu Kur fahren. Mein Arbeitsberater ist auch schon darüber informiert. Nun bin ich am überlegen, ob es möglich ist ,nach den 3 Wochen noch eine Woche Urlaub zu nehmen oder nicht.
Gibt es dann Abzug, da wir ja länger als 21 Tage abwesend wären oder nicht?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Tipps.
LG Conny
Gibt es dann Abzug, da wir ja länger als 21 Tage abwesend wären oder nicht?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Tipps.
LG Conny
- Hippelwilli
- Beiträge: 267
- Registriert: 26 Feb 2007, 18:02
irgendwo steht das man 3 Wochen im Jahr ortsabwesend sein darf.............da hilft wohl nur ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter.?!
http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung
Dazu gibt es auch einen Gesetzestext !!!
LG
http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung
Dazu gibt es auch einen Gesetzestext !!!
LG
Ich würde unbedingt den Arbeitsvermittler fragen. Also: 3 Wochen im Jahr Ortsabwesenheit (Urlaub) sind problemlos möglich. Eine Kur würde ich aber dazu nicht zählen, sondern würde sie als Zeit der Arbeitsunfähigkeit ansehen. Wir Arbeitnehmer, müssen ja für die Kur auch nicht unseren Urlaub nehmen, sondern bekommen dafür "extra frei".
Sprich am besten vorher in Ruhe mit deinem AV, das wird schon klappen!
Sprich am besten vorher in Ruhe mit deinem AV, das wird schon klappen!
Trotzdem wird auch kein ein Arbeitnehmer auf Begeisterung seitens des Arbeitgebeser stossen, wenn er 3 Wochen Kur macht und danach gleich Urlaub will. Also MEIN Arbeitgeber fänd das wohl nicht wirklich witzig...
Ich würde auf jeden Fall den Sachbearbeiter fragen, mehr als Nein sagen kann der doch nicht!
Ich würde auf jeden Fall den Sachbearbeiter fragen, mehr als Nein sagen kann der doch nicht!
Gesundheitsmaßnahmen wie Rehas und/oder Kuren fallen nicht unter die EAO!
Das weiß ich mittlerweile 100%, weil mir mein Fallmanager letztes Jahr die 4 Wochen Kinder-Reha (ich als Begleitperson) verbieten wollte, er hatt die ganzen Tage, die ich als Begleitperson mit Kind 3 im Krankenhaus war ebenfalls immer als ortsabwesend eingetragen und es wären noch ca. 1,5-2 Wochen über geblieben, die hätte ich mitfahren dürfen, dagegen habe ich mich erfolgreich gewehrt.
Ebenso sollte mir das Alg2 für Januar gekürzt werden, weil ich für länger als begleiterspn mit Kind3 wieder im Krankenhaus war - an dem Tag bei der Arge bekannt gemacht, als ich den Termin erfuhr. Da ich abe rnicht die schriftliche Genehmigung seitens des Fallmanagers bekam, daß ich meinen Sohn begleiten dürfte, bekam ich weniger Alg2 für Februar ausgezahlt.
Der VDK hat das in die Hand genommen und ich bekam mein Geld nachgezahlt und es wurde klar gestellt, wenn ich selber an einer Gesundheitsmaßnahme wie Muki-Kur teilnehme oder als notwendige Begleitperson meine Kids zu einer Gesundheitsmaßnahme begleite, dann fällt das 100% nicht unter die EAO, das einzige was mir dabei obliegt ist, der Arge den Termin bekannt zu machen, sowie ich ihn erfahre, und im Notfall, wenn ichs vorher nicht weiß, dann eben an dem Tag, wo ich wieder zu Hause bin.
Kurz, eine Muki-Kur fällt nicht unter die EAO.
Das weiß ich mittlerweile 100%, weil mir mein Fallmanager letztes Jahr die 4 Wochen Kinder-Reha (ich als Begleitperson) verbieten wollte, er hatt die ganzen Tage, die ich als Begleitperson mit Kind 3 im Krankenhaus war ebenfalls immer als ortsabwesend eingetragen und es wären noch ca. 1,5-2 Wochen über geblieben, die hätte ich mitfahren dürfen, dagegen habe ich mich erfolgreich gewehrt.
Ebenso sollte mir das Alg2 für Januar gekürzt werden, weil ich für länger als begleiterspn mit Kind3 wieder im Krankenhaus war - an dem Tag bei der Arge bekannt gemacht, als ich den Termin erfuhr. Da ich abe rnicht die schriftliche Genehmigung seitens des Fallmanagers bekam, daß ich meinen Sohn begleiten dürfte, bekam ich weniger Alg2 für Februar ausgezahlt.
Der VDK hat das in die Hand genommen und ich bekam mein Geld nachgezahlt und es wurde klar gestellt, wenn ich selber an einer Gesundheitsmaßnahme wie Muki-Kur teilnehme oder als notwendige Begleitperson meine Kids zu einer Gesundheitsmaßnahme begleite, dann fällt das 100% nicht unter die EAO, das einzige was mir dabei obliegt ist, der Arge den Termin bekannt zu machen, sowie ich ihn erfahre, und im Notfall, wenn ichs vorher nicht weiß, dann eben an dem Tag, wo ich wieder zu Hause bin.
Kurz, eine Muki-Kur fällt nicht unter die EAO.
Hallo frechdachs,
ich denke, das kommt auf den Fallmanager an, der muss ja auch den Urlaub genehmigen...... Du hast deinen Anspruch auf Urlaub ja und der verfällt durch eine Kur nicht, aber ich denke auch, das es ein Problem geben könnte, wenn man den Urlaub direkt an eine Kur anhängt.....
LG
Nicole
ich denke, das kommt auf den Fallmanager an, der muss ja auch den Urlaub genehmigen...... Du hast deinen Anspruch auf Urlaub ja und der verfällt durch eine Kur nicht, aber ich denke auch, das es ein Problem geben könnte, wenn man den Urlaub direkt an eine Kur anhängt.....
LG
Nicole