Bin kein Hartz IV Empfänger aber.....

Wirbelchen

Beitrag von Wirbelchen » 28 Jun 2010, 08:30

Ich war letzte Woche auch bei meiner Krankenkasse nu wird der Rest bis zur Befreiung abgebucht und ich muss die tgl. 10 € nicht vorstrecken :-) Zugtickets etc. kann man sich auch vorab von der Krankenkasse schicken lassen (auf jeden Fall TK) und sonst kann man es auch alles einigermaßen finanzieren - ich bin auch am Existenzminimum aber diese Zeit, da habe ich nu mein Sparschwein mit Kleingeld gefüllt und das ist dann ein wenig Zusatzgeld - dafür muss ich hier nicht einkaufen kochen etc. und das kann ich da hinten dann auch für meine Kids nehmen - Arge wird mir zwar was abgezogen aber alles in allem ist es machbar - halt ohne große Sprünge aber zu schaffen

lalilu

Beitrag von lalilu » 02 Jul 2010, 22:52

Ich finde auch als nicht Hartz 4 empfänger das die Kurzuzahlungen nicht wenig sind bzw. die Gesamtkosten (mit Taschengeld). Aber ich hoffe es wird wenigstens lohnen. Es geht im Aug. 2010 los. (**)

inesk

Beitrag von inesk » 03 Jul 2010, 08:39

Danke für eure Info´s!

Ich habe nun der Krankenkasse die Unterlagen geschickt und werde mal warten was sie sagen. Wo muss ich denn hingehen zur Pfarre? dort wo es diesen Nottopf gibt, vielleicht kriege ich das ja auch so irgendwie hin, haben ja auch eigentlich Anspruch auf Insolvenzgeld da wir als Familie unter dem Existenzminimum leben, aber mit Ebay Verkäufen halte ich meine Familie über Wasser und möchte eigentlich kein Geld vom Staat.

Zu der Tatsache das ich mit einem 1 jährigen Kind in Kur fahre, wenn dir dein Körper ganz klare Zeichen setzt, bei mir zum BSP, das ich letzten Monat 6 Kilo trotz 2 x am Tag warm essen abgenommen habe und ich niemanden habe der mal auf meine Kinder aufpassen kann. Mein Partner momentan meist von morgens bis spät abends arbeitet bin ich meist alleine und bin für jede Stunde die ich mal für mich habe um den Tod von meinem Vater der 3 Wochen nach der Geburt meiner Tochter plötzlich verstarb dankbar bin. Sicherlich ist es richtig das die Mamas mit größeren Kindern vielleicht mehr davon haben, ich kann meine Tochter aber nicht älter zaubern.

Ich finde es teilweise echt nicht gut, man weiß über denjenigen der hier Fragen stellt um Infos zu erhalten nicht wirklich viel und sich dann ein Urteil darüber zu erlauben bzw. sein gegenüber total zu verunsichern ob es das richtige ist was man tut. vielleicht sollten sich manche Mama´s hier mal Gedanken darüber machen. Ich möchte ja nicht in Kur um Urlaub zu machen sondern weil es mir echt nicht gut geht

8-|

LG Ines

Moppelbaer
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Taschengeld

Beitrag von Moppelbaer » 03 Jul 2010, 11:36

Wenn du in die ARGE Kliniken fährst kannst du versuchen da etwas Taschengeld zu bekommen.
l.g. Edith

VivaH

Beitrag von VivaH » 20 Aug 2010, 23:36

Hallo, Du kannst einen Antrag bei Deiner Krankenkasse stellen auf Befreiung der Zuzahlungen. Antrag ausfüllen, Belege über schon gemachte Zuzahlungen in diesem Kalenderjahr im Original beifügen, außerdem Einkommensnachweise etc. Die Belastunggrenze jährlich beträgt 1% der Jahres-Bruttoeinnahmen, also bei 10 000 Euro beispielweise wären das 100 € im Jahr, bei mehr oder weniger Einkommen dementsprechend mehr oder weniger. Die Kasse schickt Dir dann den Befreiungsausweis zu und überweist alles, was über den 1% liegt, an Dich zurück. Den Ausweis musst Du dann bei Deiner Kurklinik bei Ankunft vorlegen und gut ist...
Bei manchen Kassen geht es auch, dass man die 1% pauschal in einem Betrag überweist und dann gibt es die Befreiung, geht aber nicht mehr bei allen, musst Du mal nachfragen. Wenn Du keine Zeit mehr hast, einen Antrag vor Kurantritt zu stellen, lass Dir alle Zuzahlungen, die Du machst und auch die Reisekosten schriftlich bestätigen, wenn Du dann zuhause bist, stellst Du den Antrag und fügst die Belege bei. Alles was über die 1% rübergeht, wird Dir erstattet... Wünsche Dir einen angenehmen und erholsamen Kuraufenthalt!!!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 21 Aug 2010, 06:20

Die belastungsgrenze beträgt bei nicht anerkannt chronisch Kranken 2% des Familienjahreseinkommens. Bie Harzt 4 Empfängern wird als Berechnungsbasis der Regelsatz des Haushaltsvorstandes genommen. Man zahlt dann also immer ( egal wie viele Familienmitglieder ) ca 86 Euro
und 43 Euro bei chronisch kranken.

delphyine

Beitrag von delphyine » 26 Aug 2010, 14:17

Weiß jemand ob die 1% Hürde nur gilt, wenn der Haushaltsvorstand chronisch krank ist? Ich wollte das nämlich jetzt beantragen, meine Kinder sind beide chronisch krank, ich zwar auch, aber ich gehe nicht jedes Quartal zum arzt und das ist voraussetzung um als chronisch krank zu gelten. Zählt da die 1% oder die 2% Hürde? Die Kasse meinte 2%.

Zuschüsse gibt es auch beim Sozialamt, oder Jugendamt aber da muss man konkrete Wünsche hinstellen. Die Kur wird nicht bezuschusst, aber wenn man weiß, dass man zur Kur will, kann man ja vorher vielleicht Zuschuss für andere Dinge beantragen und das Geld dafür entsprechend für die Kur zurücklegen oder bei Bedürftigkeit die Tafeln aufsuchen, das spart bei jedem Besuch auch einige Euro. (die einzelnen Tafeln haben aber unterschiedliche Verfahrensweisen, um einen Berechtigungsschein auszustellen)

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 26 Aug 2010, 14:24

Es muss eine person im Haushalt von der KK als schwerwiegend chronisch Krank anerkannt worden sein...

Um von der KK anerkannt zu werden als Chronisch Krank muss man ein Formular der KK ausfüllen lassen beim Artz in dem bestätigt wird , daß man jedes Qaurtal in Behandlung ist und das sonst die Lebensqualität und Gesundheit stark gefährdet wäre----

Zuschüsse für andereDinge beantragen- und dann für die Kur zurücklegen ? Hmm - du weißst schon das sowohl die Arge als auch caritative Träger die rechnungen für das Bezuschusste im nachhinein verlangen dürfen ???

Wie gesagt : einfach chronisch Krank sein reicht eben nciht.. Und wenn Dir die KK sagt, daß bei Dir die 2% gelten ist es wahrscheinlich , daß deine KInder eben ncith schwerwiegend chronisch krank im Sinne dieser bestimmung sind ( so Du der SB der KK denn genau erklärt hast was die überhaupt haben)

Missis_N
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Jahreseinkommen

Beitrag von Missis_N » 14 Mär 2011, 13:48

Hab da ma eine Frage, wie zählt das bei dem Jahreseinkommen.
Meine Situation:

Ich IKK versichert, beie Kids über mich Familienversichert - ich bekomme lediglich Erziehungsgeld + Kindergeld + Kinderzuschlag

Mein Freund ( Vater beider Kinder) sind aber nicht Verheiratet leben aber in einem Haushalt ist bei der AOK Verichert und hat ein ca. Jahreseinkommen von 15 T Euro.

Wieviel muss ich als Chronisch Kraanke im Jahr zusahlen, zählt das einkommen von meinem Freund?

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