Hilfe-Kürzung bei ALG 2

big_sister

Hilfe-Kürzung bei ALG 2

Beitrag von big_sister » 19 Jun 2010, 06:38

Hallo Ihr Lieben!!Brauche dringend euren Rat!!!!!

Folgende Situation:

Ich bin alleinerziehend-gehe 20,5h die Woche arbeiten (sozialversicherungspflichtiger Job) und bekomme zusätzlich Arbeitslosengeld 2 um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten!
Habe beim Jobcenter angegeben das ich im Juli zur Muter-Kind-Kur fahre und da sagte mir die Bearbeiterin ,das ich mit kürzung rechnen müsste,da ich ja meinen Lohn (ein bissel über 450,- Euro) weiterhin bekomme und ich ja dort Verpflegt werde!
Ich weiss aber,das es ab dem 01.01.2009 eine neue Regelung gibt,das man wohl nix mehr abziehen darf beim ALG2,aber Sie sagte das es nur für normale Harz IV -Empfäneger gilt!!! :kopfanwand:

Hat die Dame etwa recht mit Ihrer Aussage??? :-| :-|

Ich werd hier noch IRRE!!

Ich hoffe,das mir hier jemand helfen kann!!

Lieben Gruss Steffi

bummi123

Beitrag von bummi123 » 19 Jun 2010, 08:38

ziehen Sie Dir ALG2 bei Krankheit ab? Ich habe keine § gefunden der das gerechtfertigt. Da Du ALG2 erhälst lebst Du am Existensminimum. Durch deinen Job steht Dir ein höherer Betrag zur Verfügung als Alg2 Empfänger die Keinen Job haben. Daran ändert auch deine Kur nichts.
Also hin zum Jobcenter und die Rechtsgrundlage vorlegen lassen. Solltest Du nicht weiterkommen , den Leiter der Agentur umgehend antreten lassen.
In vielen Büros sitzen Leute die kaum das notwendige Rüstzeug im Umgang mit ALG2 haben. Leider. Gibt es einen Arbeitslosenverein bei euch? die haben alle § vor Ort und helfen auch kurzfristig.
LG und viel Glück

Bleibe ruhig aber zielstrebig!

Adelina911

kürzung bei Alg 2

Beitrag von Adelina911 » 19 Jun 2010, 09:35

ich weiss das man 3 wochen urlaub machen darf egal ob man ALG 2 bezieht oder nicht !!!!!!!!!!!!!!!
ich bin darmals zur kur gefahren ich hab das meiner arbeitsamt beraterin mitgeteilt und war alles ok ich hab mich ja abgemeldet!!!

SaSch

Beitrag von SaSch » 19 Jun 2010, 14:21

Auf gar keinen Fall deinen Urlaub dafür "opfern"

Also ich würde aufs Gericht gehen, dort sagst du das du Gerne eine Beratungshilfe Schein hättest.

Dann musst du den dort oder zuhause Ausfüllen. Die wollen wissen was du verdienst und was du für Ausgaben hast (Miete usw.)

Dann wollen die noch wissen wofür du ihn brauchst, gib halt an wegen ALGII kürzung.


Dann nen Anwalt anrufen und dem Schildern das du nen Beratungshilfeschein beantragt hättes und mal sehen ob die dir schon vorher nen Termin geben.

Und da du ja ALGII ergänzend brauchst zum Leben wirst du auch nen Beratungshilfeschein bekommen.

Oder halt gleich beim Anwalt anrufen und sagen das du gerne ne Beratung hättest aber noch keine Schein beantragt. Manche Anwälte füllen den dann zusammen mit dir beim Gespräch aus.


Gross mit dem ARGE Amt diskutiren nützt da wohl wenig, auch wenns falsch ist die denken sie haben recht.

Und wenn du es übern Anwalt laufen lässt bist du 1. auf der sichern Seite und 2. brauchst du dich nicht mit dem Amt rum zuärgern.

Und falls das Amt in deinem Speziellen fall doch was abziehen kann das sagt dir das der Anwalt auch.

Viel Glück!

Kladow

Beitrag von Kladow » 20 Jun 2010, 09:16

Nee - das darf Sie bei dir genauso wenig wie bei anderen Hilfeempfängern. Allerdings MEINT deine Sachbearbeiterin, dass Sie das gerne so machen würde. Mit diesem Personal kann man einfach nicht arbeiten... 8-|

Du kannst auch erstmal zu ihrer Gruppenleitung gehen. Dafür solltest du dich aber vorbereiten und dir aus dem Netz die entsprechende Ausführungsvorschrift ausdrucken. Finden tust du das eventuell bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/, wenn du dort anfragst. Dieses Vorgehen erspart dir lange Verfahrenswege.

big_sister

Beitrag von big_sister » 20 Jun 2010, 17:16

Vielen Dank für die Antworten!!Werd die Woche dann meiner Bearbeiterin ein Besuch abstatten nach Arbeit!!
Den Paragraphen hab ich mir auch schon ausgeruckt!!

Mal schaun was raus kommt!!

Lieben Gruss

Cassie33

Beitrag von Cassie33 » 02 Aug 2010, 17:33

Hallo...bin in einer ähnlichen Situation und wollte mal wissen was bei dir rausgekommen ist. Nicht, dass ich auf der Arge sage, dass ich in Kur bin und die kürzen mir das Geld.
Das wäre mal garnicht witzig :-o

LG Vicky

laluna2007

Kein Abzug

Beitrag von laluna2007 » 03 Aug 2010, 19:25

Hallo!

Ich bekomme auch Hartz 4 und habe meinem Sachbearbeiter auch gleich mitgeteilt, dass ich in MUKIKU fahre!

Der hat mir direkt sehr barsch gesagt, dass ich mein Geld ganz normal weiter bekäme, ich aber nicht mit Zuschüssen rechnen solle!

Ich muss nur kurz vorher eben nochmal bescheid geben, dass ich in dieser Zeit nicht vermittelbar bin!

LG tatiana

heike200366

Abzug

Beitrag von heike200366 » 04 Sep 2010, 15:48

Es ist tatsächlich so das bei Krankenhaus, Reha oder Kur ein Teil der Zuwendung abgezogen wird. Ist aber nicht exakt geregelt wie viel abgezogen wird.
haben wir im Krankenhaus oft, kommt mir manchmal sehr willkürlich und Sachbearbeiterabhängig vor

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 04 Sep 2010, 16:07

@heike200366 : diese Info stimmt so nicht!

Es gibt ein Urteil und eine Verfahrensanweisung , die klarstellen , daß bei einer mutter-Kind-Kur eben nix abgezogen werden darf.

Das ist der neueste rechtliche Stand der Dinge. Und jeder sollte darauf bestehen, daß nach dieser Verfahrensanweisung der Argen gehandelt wird.

darauf hat man ein Recht.

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