Darf ich in Kur wenn ich statliche Hilfe bekomme

Antworten
Teufel39

Darf ich in Kur wenn ich statliche Hilfe bekomme

Beitrag von Teufel39 » 14 Jul 2010, 14:04

Hallo...

ich habe eine Kur für meinen kleinen Sohn bewilligt bekommen.

Nun bin ich alleinerziehend und muss hilfe in Anspruch nehmen.

Darf ich trotzdem fahren?

Bekomme entweder Arbeitslosengeld oder Arge....weiß ich noch nicht...

danke für die hilfe

Benutzeravatar
siri
Beiträge: 1914
Registriert: 10 Mär 2007, 20:00

Beitrag von siri » 14 Jul 2010, 14:07

Schau mal auf der Seite

www.muettergenesungswerk.de

da steht irgendwo was das auch einkommensschwache Mütter ein Recht auf eine kur haben..Und weniger zuzahlen müssen,bzw. man auch ein taschengeld beantragen kann.
Du kannst auch schauen wo es in deiner Nähe eine Beratungsstelle gibt und diese aufsuchen.
Schau mal bei Pressemitteilungen vom 15.Januar
1999 Zauberwald /Waldachtal
2003 Hänslehof/Bad Dürrheim
2008 Tannenhof /Todtnauberg
2010 Tannenhof/Todtnauberg
2013 Haus Münstertal /Staufen
2015 Tannenhof /Todtnauberg

bluelagunax1

Beitrag von bluelagunax1 » 25 Jul 2010, 17:35

frag doch mal beim caritas die können dir das genau beantworten ! lg

Benutzeravatar
sabinets
Beiträge: 3241
Registriert: 22 Dez 2006, 22:21

Beitrag von sabinets » 25 Jul 2010, 18:24

Klar darfst du mitfahren. Welche Form der Kur hast du denn genehmigt bekommen ? Klingt nach Kinderkur - geht das über die KK oder über die RV ? Du kannst auch beim Kostenträger nachfragen, wie das finanziell geregelt werden kann ( falls Zuzahlungen fällig wären etc.).
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

LeonieSophie

Beitrag von LeonieSophie » 26 Jul 2010, 16:37

Wenn du als Hartz 4 empfänger mehr als 86€ an zahlungen für Meis und Praxisgebühr bezahlt hast wirst du von der kk für weitere Zuzahkungen befreit.
so war es bei uns...

delphyine

Beitrag von delphyine » 26 Jul 2010, 21:50

Bin auch H4 und habe mündliche Zusage für Kur. Also gehen tut das :-) Nur mach dich drauf gefasst, dass du noch blödere Aussagen zu hören bekommst als andere und dass es evtl lange dauert (ich habe meine Kur letztes Jahr im Oktober beantragt und dann auf zwei Begleitkinder erhöht, als die Kleine zwischenzeitlich alt genug war)
Sowas wie: Ach sie sind doch berufsunfähig oder wieso arbeiten sie nicht? Ich sehe hier in ihren Unterlagen, dass ihr Beitrag von der Arge kommt. Naja, also da haben sie doch mehr als genug Zeit für sich. Das ihr Kind krank ist, ist kein Grund, nicht arbeiten zu gehen. Kinder kommen sehr gut allein klar, wenn man ihnen die Chance dazu gibt.....:kopfanwand:

VivaH

Beitrag von VivaH » 20 Aug 2010, 22:10

Hallo!
Also ich bekomme zum Teil Geld von der Arge und es war kein Problem mit der Kur...
Muss aber auch dazusagen, dass ich schwerbehindert bin, weiß nicht genau, wie es bei "Gesunden" ist...
Drücke die Daumen, dass die Arge die Kur erlaubt!!!

Antworten