brauch mal euren Rat

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Lyne2912

brauch mal euren Rat

Beitrag von Lyne2912 » 21 Jul 2010, 17:36

Also

ich hab gestern von meinem Arbeitgeber meine Kündigung bekommen...bin dann auch gleich zum Amt und hab mich da Arbeitslos gemeldet und auch gleich angegeben das ich ab 4.8 auf Kur bin...

Die wollen jetz die Bestättigung von der klinik und Krankenkasse haben...

jetz frag ich mich aber kann ich die Kur jetz antretten da sie ja für meine 3 Jährige tochter ist oder muss ich sie jetzt verschieben...

Weiß jemand Rat

bummi123

Kur

Beitrag von bummi123 » 21 Jul 2010, 22:05

na klar kannst Du die Kur antreten. Zählt wie Krankenshein. Die Kur ist ja kein Freizeitspaß

Kathy1980

Beitrag von Kathy1980 » 22 Jul 2010, 05:53

Die Kur kannst du auf alle Fälle machen. Du wirst in dieser Zeit krankgeschrieben und kannst die Krankmeldung dem Amt dann vorlegen.
Die Bestättigung brauchen die Damen und Herren nur für die Unterlagen, die wollen dir keinen Strick drauß drehen.

LG
Katrin

Lyne2912

Beitrag von Lyne2912 » 22 Jul 2010, 06:43

dann bin ich ja beruhigt...

aba wegen krankschreiben wusste ich nicht da ich ja als begelid person mitfahre und meine kinderärztin meinte ich bin die zeit nicht krankgeschrieben...

jetz versteh ich nichts mehr

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 22 Jul 2010, 07:37

stimmt auch nicht ! Man wird nicht krankgeschrieben für eine Kur.... weder als Begleitperson noch als Kurmutter bei ner Mutter-Kind.Kur.

Im Gegenteil: ist man krank geschrieben, kann man als Kurende die Kur nicht antreten weil man nicht kurfähig ist.

Bei Mutter.Kind.Kur bekommt man zwar Lohnfortzahlung- aber nicth als Begleitperson., Da bekommt man eine Ersatzleistung der KK,,.. ( gilt wenn man arbeitet)

Lyne2912

Beitrag von Lyne2912 » 22 Jul 2010, 09:03

gut zu wissen danke für die aufklärung...

naja arbeiten gilt ja bei mir nich mehr hab ja am dienstag meine kündigung bekommen 8-|

hoffe jetzt nur das das amt mir nicht doch noch kurzfristig einen strich durch die rechnung macht und ich nicht fahren kann... :heul:

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 22 Jul 2010, 09:09

die brauchen diese unterlagen einfach - beim arbeitgeber hättest du das auch abgeben müssen... da will dir keiner einen strick draus drehen...

Schneehexe

Beitrag von Schneehexe » 22 Jul 2010, 19:09

Wenn du doch erst Dienstag die Kündigung bekommen hast, bist du doch nicht automatisch arbeitslos, so von jetzt auf gleich. Man hat doch eine Kündigungsfrist von mind. 4 Wochen, also kannst du doch frühesten ab 1.9. arbeitslos sein :verwirrt:

Lyne2912

Beitrag von Lyne2912 » 22 Jul 2010, 21:00

Nein war eine Fristlose...

Weil ich meiner Chefin durch die kleine zu oft Krank war und sie auch Stellen abbauen...Somit hat sie mir eine Fristlose gegeben... :(

War aber auch nicht die einzige...

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