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Beitragsermäßigung????
Verfasst: 19 Sep 2010, 06:20
von MecklenburgerMam
Habe meine Unterlagen bekommen und folgendes gelesen!BEI DEN MEISTEN KRANKENKASSEN BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT, BEI VORLAGE DES EINKOMMEMSBESCHEID, DIE GESAMTE SELBSTBETEILIGUNG EINES JAHRES BEI DER KK IM VORRAUS PAUSCHAL ZU ENTRICHTEN. DIE SELBSTBETEILIGUNG IST GESETZLICH AUF " PROZENT BEGRENZT. SO WÜRDEN HARTZ IV EMPFÄNGERINNEN CA. 80 STATT 220 € ZAHLEN..................
Wie kann ich das beantragen? LG

Verfasst: 19 Sep 2010, 06:58
von Bella.M.M.G.
Das ist nicht nur so das nur bei Hartz 4 nur für Kur bezahlt wird.
Es ist so das gesamte Belastung bei Krankheiten nicht 2 % Jahreseinkommen übersteigen darf ( bei Chronisch kranken 1%).
Wenn du Zuzahlungsbefreiung beantragen willst, muss du deine Einkommensnachweise und Hartz 4 Bescheide mitnehmen und zur KK gehen.
Und du kannst noch bisdahin geleistete zuzahlungen auch verrechnen. Das heißt, wenn du Medikamente bezahlt hast ( nach Rezept), Arztgebühren ( 10 Euro pro Quartal) und anderes.
Das heißt alle Nachweise zusammen sammeln und zur KK gehen.
Verfasst: 19 Sep 2010, 09:45
von st-peter
Lass dir von deiner KK einen Antrag zuschicken. Entsprechend ausfüllen und die Originale aller in diesem Jahr schon getätigten Zuzahlungen (Rezeptgebühren, Quartalszahlungen) mitschicken. Dann berechnet die KK die Zuzahlung, die du noch leisten musst. Diese überweist du dann und erhältst umgehend die Befreiung. Geht eigentlich schnell und völlig unkompliziert.

Verfasst: 05 Okt 2010, 05:29
von magicstella
Bei mir ging das wirklich super schnell, ich hab das noch ne woche vor kur erledigt weil ich das total vergessen hatte!
Angerufen, antrag angefordert, ausgefüllt und Harz4 bescheid dazu gelegt, zurück geschickt, bestätigung bekommen und Geld überwiesen und schon hatte ich meine zuzahlungsbefreiung im briefkasten!
Verfasst: 06 Okt 2010, 23:12
von schokaholik
Es lohnt sich hier herumzustöbern, was man da nicht alles erfährt.
Gilt das immer für das laufende Jahr oder ist das dann ein Jahr gültig? (dooffrag).
LG
Anita
Verfasst: 07 Okt 2010, 06:57
von Mahols
Das gilt für das laufende Kalenderjahr. Die Befreiung wird immer (Kalender-) jahresweise berechnet und ausgesprochen.
LG
Mareike
Verfasst: 07 Okt 2010, 07:01
von SaSch
Ich habe selbst gar nichts ausfüllen müssen.
Bin zur KK (AOK) hin und hab meinen Einkommensnachweis mitgenommen Plus alle Quittungen die ich hatte. Wie Praxisgebühr und Medizin Zuzahlungen.
Dann haben die dort sich alles angeschaut ein wenig gerechnet und mir dann ne Karte gegeben wo drauf steht das ich Befreit bin. Das wars schon.
Bekam sogar noch was wieder, hatte schon ziemlich viel zahlen müssen dieses Jahr.
zuzahlung
Verfasst: 10 Okt 2010, 21:17
von Doreen-Maus
na das ist ja klasse das wusste ich auch nicht,ich soll auch 210 eur zuzahlen
Verfasst: 11 Okt 2010, 03:52
von Laetitia
es sind 220 Euor...
Beitragsbefreiung kein Problem
Verfasst: 01 Apr 2011, 13:20
von Lunabel1976
Hallo,
bin auch ein ALGII Aufstocker, da ein 20 Stunden Gehalt halt nicht ausreicht für zwei Personen. Ich hatte letztes Jahr eine OP, wonach ich 2 Wochen nichts heben durfte. Bekam damals für 2 Wochen eine Haushaltshilfe, für die ich auch täglich eine bestimmte Zuzahlung leisten musste. Da ich aber über die 2 % Regelung kam, musste ich nur diese ca. 80 € im Jahr an die Krankenkasse zahlen, weitere Zahlungen waren nicht nötig. Man muss halt den ARGE-BEscheid an die Krankenkasse schicken als Nachweis.
LG
Melanie