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Arbeitslosengeld?

Verfasst: 19 Okt 2010, 15:38
von Ohura
Hallo, ich bekomme noch Arbeitslosengeld-wie sieht das da aus, kürzt das Arbeitsamt, da ich ja in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?
Wann sollte ich das dort mitteilen? Vielen Dank!

Ohura

Verfasst: 19 Okt 2010, 15:40
von Laetitia
Was für Arbeitslosengeld ? ich glaube es gibt da einen Unterschied zwischen ALG 1 und ALG 2----- ALG 2 darf nicht gekürzt werden.

Verfasst: 19 Okt 2010, 17:21
von frechdachs
Hallo Sandra,

wenn du eine Kur bewilligt bekommen hast, dann umgehend dem Arbeitsamt oder ARGE mitteilen.
Ich war sowohl als ALG I als auch ALG II Empfänger zur Kur und in beiden Fällen wurden bei mir nichts gekürzt. Kommt aber wahrscheinlich immer auf das Wissen der Mitarbeiter an.
Was bei der letzten Kur auch neu für mich war, dass ich mich nach der Kur nicht sofort persönlich melden mußte. Laut meines Berater besteht nach der Kur noch eine gewisse Schonzeit. Das war bei der vorherigen Kur nicht so, da mußte ich mich umgehend melden und auch zur Verfügung stehen.

Verfasst: 19 Okt 2010, 19:12
von SaSch
Das mit dem melden wusste ich nicht 8-|
Mein Arbeitsvermittler hat mich letzte Woche angeschrieben das ich vorbei kommen soll. :D

Verfasst: 19 Okt 2010, 19:36
von nifyja
Hallo,

meine Freundin bekommt ALG2 und war auch schon zwei Mal zur Kur. Ihr hat man auch nichts gekürtzt. Sie mußte auch die 10 Euro am Tag nicht zuzahlen, hat das Amt gemacht.

LG Tina

Verfasst: 19 Okt 2010, 21:01
von SaSch
Das stimmt so nicht.

Das Amt übernimmt gar nichts. Da man seinen Eigenanteil mit 220 euro übersteigt.
2% des gesamten Brutto Einkommens im Jahr muss man selber Zahlen, wie z.b. Praxisgebühr, zuzahlung uw...

Alles was darüber ist muss man nicht zahlen da kann man sich befreien lassen. Jeder und nicht nur die Leute die Arge beziehen.

Bei Chronisch Kranken ist es 1% des Jahres gesamt Bruttos.

Verfasst: 19 Okt 2010, 21:07
von NurIch
Ich bekomm auch noch ALG 1, werde aber Ende dieser Woche einen Termin bei meiner Beraterin für nach der Kur machen. Ich will ja auch endlich wieder arbeiten dann, mach ja die Kur zum Kraft tanken, damit ich danach durchstarten kann. Ausserdem komm ich damit meiner Beraterin zuvor und kann den Termin legen, wann ich ihn haben will ;)

Verfasst: 20 Okt 2010, 03:38
von Laetitia
Nööö Sasch : bei ALG 2 Empfänger sind es eben nciht 2% von Jahresbrutto ( bzw 1% ) denn da wären ja dann auch die KdU und das ALG 2 für die Kinder mit drin....

Bei ALG 2 Beziehern zählen diese 2% (1%) vom Regelsatz des Haushaltsvorstandes.....sind also immer 86 Euro ( bzw 43 für chronisch Kranke)

ok finde ich das nciht.- denn mir wird die Miete auch nciht von meinem Einkommen abgerechnet und Unterhalt für Kind wird auch angerechnet...Und bei mir ( und allen anderen arbeitenden)wird das Brutto als Ausgangsgröße zur Berechnung genommen..

Weiß..

Verfasst: 29 Okt 2010, 11:27
von Ohura
..das einer genauer mit der Schonzeit nach MukiKur und ALG 1?

Danke!

Verfasst: 14 Nov 2010, 17:44
von sapalotti
Schonzeit? Nach der MU-KI-Ku? Was meinst du damit?

LG sapalotti