Warum kein KIndergeldzuschlag?

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 27 Apr 2011, 13:44

Sorry - aber ich hatte ähnliche seiten schon lange verlinkt.... Und das ganze sehr klar erklärt... Mehrmals.


ich kann gesetze nun mal lesen... besonders Sozialrecht ( und einige andere Rechtsgebiete )waren auch bestandteil meines Studiums....Sollte ich mich dafür etwa entschuldigen ?


Also ich freue mich eher wenn mir jmd was erklären kann was ich selber nicht verstehe.... Aber da scheint jeder anders zu sein....

consuela

an: Laetitia

Beitrag von consuela » 28 Apr 2011, 08:30

Sorry, ich wollte dich nicht mit meinen Äusserungen angreifen, aber tatsache ist nun mal, das sie zu 80 % einen Anspruch haben wird, da wie ich schon sagte, in den Rechnern nur das einkommen berücksichtigt wird, und nicht die Ausgaben, die aber von der Familienkasse mit angerechnet wird, und wenn die Kinder ein Einkommen von je 140 € haben, aber sie auch eine Versicherung (oder mehrere) die diesen Betrag übersteigen, wird dies angerechnet und Ihr würde dann ein Zuschlag zustehen!


Und nein, es ist ja gut, das du es in deinem Studium gelernt hast, aber eventuell solltest du wirklich mal über Deine Schreibweise nachdenken, alle antworten (egal in welchen Beiträgen) kommen für mich und auch für viele andere sehr aggressiv und sehr "klugscheißerisch" (sorry, nicht böse gemeint) rüber!
Und das ist es einfach, was nervt!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 28 Apr 2011, 13:23

Falsch..... Denn sie kann versicherungen von ihrem Einkommen absetzen - aber nicht von dem der Kinder.,, Und die haben ein Einkommen von über 140 Euro und damit keinerlei Anspruch auf Kindergeldzuschlag..... Ist in dem Fall ganz eindeutig und zu 100% sicher.

Du kannst gern in der Kidnergeldstelle nachfragen wenn dus nicht glaubst.

In anderen Fällen ( wo es eben nicth um das Einkommen der Kinder geht ) könntest Du rechta haben , daß best. absetzbare Dinge das Einkommen so mindern daß ein Anspruch besteht... Da aber Kinder keine voll geschäftsfähigen Menschen sind und selber keine Versicherungen abschließen können ist das hier ausgeschlossen.... Sie zahle die auch nicht - sondern die Eltern - und die können solche versicherungen auch ruhen lassen bzW auflösen..

Fakt ist: Hat eine Kind mehr als 140 Euor Einkommen im Monat ( Unterhalt oder UVG oder zb auch Zinsen ) dann ist es völlig egal was die Eltern absetzen können oder verdienen... Das Kind hat keinen Anspruch - Fertisch....

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