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Warum kein KIndergeldzuschlag?

Verfasst: 20 Apr 2011, 10:21
von Cora-44
Hallo,

ich bin ganz konfus!

bin seit 2 Jahren alleinerziehend, bekomme noch bis Juli ALG1 (900 Euro) plus Unterhalt für die Kids (544 sind von Gericht als Titel beschlossen). Doch ich bekomme nur 100 pro Kind und 80 Euro UVG.
Jetzt hab ich den Beschluss bekommen, dass meine Kinder über dem Satz liuegen!!!!!
Hilfe, wie kann das denn sein?
Als wir verheiratet waren haben wir eine Aufstockung bekommen und beide Vollzeit gearbeitet, da gabs Kindergeldzuschlag (ergo wir hatten 2000 Euro mehr).
Wie kann es sein dass man den Kindergeldzuschlag nicht bekommt, wennman so viel weniger als Bezüge hat?

BIn ein bisschen ratlos

Verfasst: 20 Apr 2011, 11:18
von Laetitia
Ganz einfach : die Kinder haben eigenes Einkommen.... als solches wird der unterhalt und das Geld aus UVG gerechnet. Zusammen sind das für jedes Kind ja immerhin 180 Euro..... Und wer mehr als 140 Euro Unterhalt etc bekommt der hat keinen Anspruch auf Kindergeldzuschlag.... Das kann man auch in den Hinweisen die beim Antrag dabei sind ganz einfach nachlesen...


Wenn du hartz 4 bekommst und kein best. Mindesteinkommen mehr hast ( das sind soweit ich weiß 900 Euro bei AE 600 Euro ) dann bekommst Du auch gar keinen Kindergeldzuschuß - obwohl du noch weniger Einkommen hast u U. Sind halt die bestimmungen für Kindergeldzuschlag..

Verfasst: 20 Apr 2011, 11:23
von angie1965
Ich könnte mir vorstellen, das die Behörde den Unterhalt des Titels berücksichtigt hat und nicht den tatsächlich erhaltenen Unterhalt, ist denn bei dem Bescheid eine Berechnung dabei? Ich würde an deiner Stelle Widerspruch einlegen und um Überprüfung bitten.

Verfasst: 20 Apr 2011, 11:27
von Laetitia
Nein . die dürfen nur das tatsächliche Einkommen der Kinder berücksichtigen.....

Benutz ganz einfach mal nen Kindergeldzuschlagrechner im Netz --- wenn man da auch nur das Mindesteinkommen angibt und horrende Mieten etc dann kommt immer wenn Kinder über den 140 Euro liegen eben raus das kein Anspruch besteht... Gibt man an das sie nur 100 oder 75 Euro Einkommen haben dann gibts nen Anspruch - bei sonst genau geleichen daten..Und zwar genau bis die Höhe von 140 Euro erreicht ist...

Verfasst: 20 Apr 2011, 11:37
von Cora-44
Hallo Laetitia,

dannn versteh ichh aber nicht, dass wir als wir beide voll verdienten (mein Mann und ich) auch kein Hartz IV bekamen, dieser Kindergeldzuschuss bewilligrt wurde.

Da haben wir mehr als 2000 Euro netto mehr gehabt.

RE:

Verfasst: 20 Apr 2011, 11:40
von Cora-44
Original geschrieben von angie1965

Ich könnte mir vorstellen, das die Behörde den Unterhalt des Titels berücksichtigt hat und nicht den tatsächlich erhaltenen Unterhalt, ist denn bei dem Bescheid eine Berechnung dabei? Ich würde an deiner Stelle Widerspruch einlegen und um Überprüfung bitten.
Hallo Angelika,

das werd ich auch tun. Und evtl. auch noch eine Aufstockung bei der Arge für meien Zwillinge beantragen.

Verfasst: 20 Apr 2011, 11:44
von Laetitia
Hartz 4 und kindergeldzuschlag schließen sich per se aus. Auch das ist gesetzlich so vorgeschrieben.....Wer hartz 4 bekommt , bekommt keinen Zuschlag und umgekehrt...Aber : die Sätze von harzt 4 dienen zur berechnung des Kindergeldzuschlages....

Ganz ehrlich: ich verstehe auch nicht wie man mit 2900Euro ( denn wenn ihr 2000 Euro ohne Kindergeld mehr hattet komme ich dahin ) Kindergeldzuschlag bekommen kann.

ich würde dir wirklich raten mal die Daten von Früher und die von heute in einen Kindergeldzuschlagrechner einzugeben..... irgendwas stimmte da früher nicth..... Heute ist es korrekt - den Antrag hättest Du dir sparen können...

Hier ein Sehr guter Rechner Klick

RE:

Verfasst: 20 Apr 2011, 11:50
von Cora-44
Original geschrieben von Laetitia

Nein . die dürfen nur das tatsächliche Einkommen der Kinder berücksichtigen.....

Benutz ganz einfach mal nen Kindergeldzuschlagrechner im Netz --- wenn man da auch nur das Mindesteinkommen angibt und horrende Mieten etc dann kommt immer wenn Kinder über den 140 Euro liegen eben raus das kein Anspruch besteht... Gibt man an das sie nur 100 oder 75 Euro Einkommen haben dann gibts nen Anspruch - bei sonst genau geleichen daten..Und zwar genau bis die Höhe von 140 Euro erreicht ist...
Das heißt, wenn ich in ALGII falle ab Juli dann bekomme ich Zuschlag.

Verfasst: 20 Apr 2011, 11:54
von Laetitia
Nein- habe ich doch oben geschrieben... ALG 2 ( auch Hartz 4 genannt ) und Kindergeldzuschlag schließen sich aus. Denn Um den Zuschlag zu bekommen musst du ein Mindesteinkommen von 600 Euor haben - ALG 2 ist keine Einkommen sondern ne Sozialleistung - und die Kinder dürfen kein eigenes Einkommen haben ( Unterhalt und UVG ) das über die grenze von 140 Euor geht... Auch wenn sie nur 140 Euor Unterhalt und UVG bekommen hast du dann keinerlei Ansprcuh auf Zuschlag.....Der ist eine Sozialleistung..... und mit ALG und UVG bekommt ihr ja schon eine Sozialleistung und die kann man nunmal nicht kummulieren...

Die Überprüfung kannst Du dir auch sparen - ist korrekt so ... jedes Kind hat Einkommen von 180 Euro --- liegt über dem Satz von 140 Euro also kein Anspruch...

Also ganz ehrlich : ich würde eher denken das ist damals was falsch gelaufen das ihr das überhaupt bekommen habt.... Oder aber ihr hattet ernorme anerkannte Freibeträge.... Bei Arbeitnehmern eigentlich gar nicht möglich...

Verfasst: 20 Apr 2011, 12:13
von Cora-44
Sorry, kannst du mir denn dann sagen wie Eigenheimbesitzer den Kindergeldzuschlag bekommen?

Ich kann ehrlich gesagt den ganzen Kommentaren von dir nihct mehr folgen.
Erst heißt es:
Ein Mindesteinkommen von mindestensd 900 Euro.....hab ich
Hartz IV _____gibts nix.

Nach welchen Berechnungen gibts denn dann den Kindergeldzuschlag?

Es ist schon alles sehr verwirrend was du schreibst