Keinen Unterhalt mehr - dann ergänzend Harzt IV?

Antworten
Fidibum

Keinen Unterhalt mehr - dann ergänzend Harzt IV?

Beitrag von Fidibum » 22 Mai 2011, 11:28

Hallo!
Ich bin Beamtin beim Ld. Nds. im einfachen Dienst. Der Verdienst ist eben nicht der Beste. Habe bislang Unterhalt von meinem Ex bekommen und damit sind wir total gut über die Runden gekommen!
Nun hat mein Ex seinen Job verloren und auch noch besoffen einen Unfall gebaut und der Führerschein ist weg.
Er sagte, die auf den Ämtern haben gesagt - wenn er nichts mehr hat, bräuchte er auch keinen Unterhalt zu zahlen und außerdem wäre er erst Mal ein halbes Jahr in Therapie (zum dritten Mal) !
Meine Kinder sind zu groß für Unterhaltsvorschuß!
I ch kann zwar auf 30 Stunden aufstocken - aber dann ist es immer noch knapp. Wenn ich im Internet richtig gelesen habe, schramme ich an allen Hilfen um ein paar Euro vorbei!
Kennt jemand von euch eine andere Möglichkeit, zusätzlich noch an ein bißchen Untersützung zu kommen.
Danke für jeden Tip ! :kopfanwand:

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 22 Mai 2011, 11:32

Naja - wenn er nichts mehr hat wovon soll er dann Unterhalt zahlen ? ist doch logisch, daß er nicth mehr zahlen kann dann...

Also : du kannst versuchen für die Kinder( und auch für Dich ) Wohngeld zu beantragen und Kindergeldzuschlag.

Bekommst du das nicht , könnte auch noch ALG2 für die Kids in Frage kommen...

Wenn Du aber ALG 2 für die Kids bekommst, kannst Du kein Wohngeld für sie mehr beantragen.

Die Internetrechner können im Grenzbereich mal nicht so richtig rechnen, da man dort zb Versicherungen oder Berufsbedingte Aufwendungen nicht als Belastungen angeben kann..

loewin1977

Beitrag von loewin1977 » 18 Feb 2012, 14:35

Ich musste auch wohngeld beantragen-dann hast du auch Anspruch auf BuT!

chrissykoeln
Beiträge: 504
Registriert: 03 Dez 2011, 15:53

Beitrag von chrissykoeln » 18 Feb 2012, 15:42

ja, auch wenn Papa nicht zahlt, solange du 600,-EUR mindestens verdienst, erhältst du Wohngeld. Du kannst dir von der Wohngeldstelle ausrechnen lassen wieviel das ist und parallel dazu Kinderzuschlag beantragen. Es wird immer das genommen, was mehr ist, sprich du bekommst z.b. 250 EUR Wohngeldzuschuss und 300 EUR Kinderzuschlag erhälst, dann wirst du den Kinderzuschlag erhalten. Aber das wird dir eine gute Beratung bei der Wohngeldstelle auch sagen. Erhälst du Wohngeld, kannst du, wie die Vorrednerin schon geschrieben hat, auch noch Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Land beantragen (Klassenfahrtzuschuss, Schulbedarfzuschuss, Kita-essenzuschuss und...und...und...)

chrissykoeln
Beiträge: 504
Registriert: 03 Dez 2011, 15:53

Beitrag von chrissykoeln » 18 Feb 2012, 15:43

PS: Aufstockung (sprich Hartz 4) wirst du erst erhalten, wenn von diesen beiden Dingen nichts genehmigt wird, weil bestimmte Leistungen nicht vorliegen....das ist die Grundsicherung.

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 18 Feb 2012, 15:46

So einfach ist das mit dem Wohngeld nun auch nicht-- ich zb bekomme keines - ganz einfach weil meine Wohnung im Rahmen dessen liegt was hier üblich ist und daher nicht förderungswürdig.Auch Kinderzuschlag gibts für mich eben nicht..... Und ALG 2 auch nicht-. Wenn man knapp an den Grenzen liegt bekommt man leider oft wirklich gar nix --- obwohl man Kosten hat die durh die Arbeit zb verursacht sind die andere halt nicht haben etc..Letztlich hat man dann also weniger zur Verfügung als jmd der nicht arbeitet.... ist nun mal so.

Bildungspaket : sind ganze 100 Euor im jahr-- da kann man echt ne Klassenfahrt von zahlen--- ich weiß nicht wo - aber hier bei uns kosten die für 5 Tage schon deutlich mehr.


BuT bekommt nur wer ALG 2 bekommt...... ist was anderes als das Bidlungspaket..

chrissykoeln
Beiträge: 504
Registriert: 03 Dez 2011, 15:53

Beitrag von chrissykoeln » 18 Feb 2012, 15:58

@marianna. Das stimmt, es gibt immer wieder Menschen, die durch sämtliche "Raster" durchfallen, meine Freundin z.b. ist in der Ausbildung, die erhält auch kein Wohngeld, ich glaube weil sie unter den 600 EUR liegt. Und Alg 2 auch nur für ihr Kind und auch sonst keine Unterstützung - sie klagt gerade. Das ist aber eher die Seltenheit.

BuT bekomme ich : 70 EUR/30 EUR Schulmaterialerstattung Februar/August eines Jahres, mtl. 30 EUR Essengelderstattung, 10 EUR mtl. für die Musikschule, macht für uns pro Jahr 580 EUR. Kommt eben auch drauf an, was man an Ausgaben hat, meine Tochter geht in einen VZ Kiga mit Verpflegung. Für Klassenfahrt bekommen wir auch Zuschüsse, diese habe ich bislang aber noch nicht in Anspruch genommen. Den anderen Teil der Musikschule meiner Tochter wird z.b. auch vom Förderverein übernommen, so dass ich mtl. mit 3 EUR dabei bin ;) und den Turnverein 10,-EUR/mtl. - das kann ich mir dann auch leisten. Sohnemann ist in der freiwl.Feuerwehr - die ist kostenfrei. Essen und Schule (Privatschule) wird über das Jugendamt gezahlt bis 2014. Danach weiß ich noch nicht, wie es weiter läuft, vermutlich Integrationsassistenz, die aber auch über das JA läuft. Wohngeld erhalte ich auch schon eine Menge, da ich a.) ein Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben habe, b.) Lohnsteuerpflichtig arbeite und c.) ein behindertes Kind habe, damit wird pauschal schon einmal 30 Prozent von meinem Einkommen abgerechnet. Dann werden noch die Werbungskosten (Fahrtkosten zur Arbeit) abgerechnet, so dass ich dann auf den Anspruch komme. Nun sind unsere Mieten auch recht hoch mit 7-8 ,-EUR/qm kalt , Einzugsgebiet Köln
Und ob du nun Wohngeld bekommst, wirst du erst herausfinden, wenn du einen Antrag gestellt hast, aber um festzustellen, ob du überhaupt Anspruch hast, kannst du auch persönlich zu WG-stelle gehen und das abfragen, meine SB konnte mir das sofort sagen, ob ich mit DIESER Wohnung überhaupt Anspruch hätte....Viel Glück!

Antworten