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von hooki » 13 Dez 2011, 16:56
Huiuiui, also mal für alle, auch wenn der Thread veraltet. Die Arge kann keine Kuren verweigern oder so und man muss sobald man Bescheid weiß, der arge bescheid geben. Am Besten eh alles schriftlich! Eine Kur wird auch nicht als Urlaub gewertet, man ist dann quasi krank geschrieben!