Seite 1 von 3

Zuzahlung als ALG 2 Empfänger- bin jetzt völlig verwirrt

Verfasst: 22 Feb 2012, 21:01
von Emilou
Ich habe gerade mit meiner KK gesprochen, der nette Herr am Telefon meint, sowas gibts net das man die 83€ vollends vorher bezahlt und dann den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit ist )x
Ich kann das gar net glauben, schreiben doch hier soviele das es geht. :(
Er meinte auch das hat gar nix damit zu tun ob man ALG 2 Empfänger ist oder net

lG Dani

Verfasst: 22 Feb 2012, 21:13
von katja77
Auch wenn man nicht ALG2 bekommt kann man seinen Slebstbehalt vorab an die Kasse bezahlen und ist dann für den Rest des Jahres befreit. Wie hoch der Betrag in deinem Fall ist weiß ich nicht, hängt vom Einkommen ab und Freibeträge gibt es auch. Da gibt es aber Rechner im Netz. Bei welcher Kasse bist du denn?

So steht es bei meiner Kasse: Barmer GEK

Liebe Grüße
Katja

RE:

Verfasst: 22 Feb 2012, 21:23
von Emilou
Original geschrieben von katja77

Auch wenn man nicht ALG2 bekommt kann man seinen Slebstbehalt vorab an die Kasse bezahlen und ist dann für den Rest des Jahres befreit. Wie hoch der Betrag in deinem Fall ist weiß ich nicht, hängt vom Einkommen ab und Freibeträge gibt es auch. Da gibt es aber Rechner im Netz. Bei welcher Kasse bist du denn?

So steht es bei meiner Kasse: Barmer GEK

Liebe Grüße
Katja
BKK Gildemeister Seidensticker

Verfasst: 22 Feb 2012, 21:31
von Emilou
bei mir in dem Rechner steht Familienbruttoeinkommen im Monat z.B., muss ich da den Betrag eingeben den ich im Monat an ALG 2 bekomme?

LG Dani

Verfasst: 22 Feb 2012, 21:34
von katja77
Ja da gehört das monatliche EInkommen rein aller imHaushalt lebenden Personen.

Aber guck mal hier: BKK Gildemeister Seidensticker de ist direkt von diener Kasse evtl findest du auch noch Näheres.

Verfasst: 23 Feb 2012, 04:32
von Mariana_
Nein! Bei ALG2 gehört in so einen Rechner nur der Betrag den der Haushaltsvorstand im jahr als Regelleistung bekommt !! Also ohne KdU etc.... Aber beim Rechner ist das schon so vorgesehen , daß jmd mit ALG 2 dort eben kein Einkommen eingeben muss.... Der Betrag den ALG2 Familien zahlen müssen ist auch immer gleich hoch: 90 Euor ( 45 bei Chronisch Krank ) .

Eines der Dinge die mich ärgern übrigens diese Berechnung bei ALG 2 im Vergleich zu Geringverdienern,,,,, Die Geringverdiener haben teils weniger über im Monat und eine deutlich höhere Belastungsgrenze , weil sie ja ihre Miete etc zahlen müssen - und klaro - vom Gesamtfamilieneinkommen gerechnet wird wo ihre Belastungsgrenze ist....Und bei ALG 2 wird eben nicht das gesamteinkommen gerechnet sondern nur das des haushaltsvorstandes.

Ungerecht.


Rein gesetzlich ist es so, daß man erst nach Ablauf des Jahres weiß was wirklich an Einkommen da war , oder daß man zb nicht noch einen Job gefunden hat. Und daher kann die KK eigentlich erst nach Ablauf des Jahres die Zuzahlung ganz korrekt berechnen. Aber viele KKs machen es aus Kulanz so, daß sie bei ALG2 Empfängern die Zuzahlung am Jahresbeginn annehmen und dann eine Befreiung ausstellen... Soweit ich weiß kann man aber nicht darauf bestehen.

Verfasst: 23 Feb 2012, 09:20
von pegasus04
ich weiß auch aus der praxis, dass viele krankenkassen das anbieten.

allerdings hast du ja eine spezielle betriebskrankenkasse.
ich würde einfach noch mal bei einem anderen sachbearbeiter anrufen, evtl in einer anderen filiale.

ich habe gestern auch unschöne telefonate geführt, weil jeder der banker etwas anderes sagte. 8-|

viel glück wünscht
kirsten

RE:

Verfasst: 23 Feb 2012, 10:20
von Emilou
Original geschrieben von Mariana_

Nein! Bei ALG2 gehört in so einen Rechner nur der Betrag den der Haushaltsvorstand im jahr als Regelleistung bekommt !! Also ohne KdU etc.... Aber beim Rechner ist das schon so vorgesehen , daß jmd mit ALG 2 dort eben kein Einkommen eingeben muss.... Der Betrag den ALG2 Familien zahlen müssen ist auch immer gleich hoch: 90 Euor ( 45 bei Chronisch Krank ) .

Eines der Dinge die mich ärgern übrigens diese Berechnung bei ALG 2 im Vergleich zu Geringverdienern,,,,, Die Geringverdiener haben teils weniger über im Monat und eine deutlich höhere Belastungsgrenze , weil sie ja ihre Miete etc zahlen müssen - und klaro - vom Gesamtfamilieneinkommen gerechnet wird wo ihre Belastungsgrenze ist....Und bei ALG 2 wird eben nicht das gesamteinkommen gerechnet sondern nur das des haushaltsvorstandes.

Ungerecht.


Rein gesetzlich ist es so, daß man erst nach Ablauf des Jahres weiß was wirklich an Einkommen da war , oder daß man zb nicht noch einen Job gefunden hat. Und daher kann die KK eigentlich erst nach Ablauf des Jahres die Zuzahlung ganz korrekt berechnen. Aber viele KKs machen es aus Kulanz so, daß sie bei ALG2 Empfängern die Zuzahlung am Jahresbeginn annehmen und dann eine Befreiung ausstellen... Soweit ich weiß kann man aber nicht darauf bestehen.

mich interessiert gerade nicht ob das wer ungerecht findet oder nicht #D
Meine Frage war ne ganz andere 8-)

RE:

Verfasst: 23 Feb 2012, 10:23
von Emilou
Original geschrieben von pegasus04

ich weiß auch aus der praxis, dass viele krankenkassen das anbieten.

allerdings hast du ja eine spezielle betriebskrankenkasse.
ich würde einfach noch mal bei einem anderen sachbearbeiter anrufen, evtl in einer anderen filiale.

ich habe gestern auch unschöne telefonate geführt, weil jeder der banker etwas anderes sagte. 8-|

viel glück wünscht
kirsten
ich hab jetzt einfach mal eine Email geschrieben und warte auf einen Rückruf, mal schauen was dann ist :)
Denn 220Euro Zuzahlung, Vorstrecken der Zugfahrkarte (ca. 100€) + noch Taschengeld zusammensparen ist mir in 9 Wochen fast unmöglich :(

Verfasst: 23 Feb 2012, 11:41
von st-peter
Bei der TK war es damals kein Problem. Ich habe einen Antrag zugeschickt bekommen. Habe die Quittungen für schon geleistete Zuzahlungen dazu gelegt und dann den Restbetrag einfach überwiesen.
Wenige Tage später hatte ich den Befreiungsbescheid im Briefkasten.