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Muss ich der Arge mitteilen, dass ich zur kur fahre?

Verfasst: 28 Mär 2012, 12:05
von stelli240984
hallo, also mich beschäftigt es gerade, ob ich der arge das überhaupt mitteilen muss und ob ich meine leistung normal weiter beziehe oder ob mir da etwas gestrichen wird?!

Verfasst: 28 Mär 2012, 12:08
von Schnatti
Ja du musst es mitteilen, nein sie dürfen dir nichts streichen. Guck mal hier im Unterforum "Der Antrag für Hartz IV-Empfänger" rein. Da stehen schon viele Infos über Kur bei ALG II drin.

Verfasst: 28 Mär 2012, 12:09
von Majon76
Mitteilen musst Du es glsube ich schon weil Du ja ortsabwesend bist. Aber wer weiß das schon.
Geld können Sie dir nicht kürzen da gibt es auch Urteile drüber.

Verfasst: 28 Mär 2012, 12:32
von hasi1969
ja du solltest es auf jeden fall der arge mitteilen
und ich glasube hier schon mal gelesen zu haben das sie dir sogar was kürzen, weil du ja 3 wochen versorgt bist, genau weiß ichs jetzt nciht

RE:

Verfasst: 28 Mär 2012, 12:35
von Leini
Original geschrieben von hasi1969

ja du solltest es auf jeden fall der arge mitteilen
und ich glasube hier schon mal gelesen zu haben das sie dir sogar was kürzen, weil du ja 3 wochen versorgt bist, genau weiß ichs jetzt nciht
es wird definitiv nix gekürzt und du bist gesetzl. verpflichtet eine Ortsabwesenheit mitzuteilen ;)

Verfasst: 29 Mär 2012, 14:03
von yvonne
Ja, du musst es mitteilen...Sie tragen dich in der Zeit als krank ein. Musst aber dein schriftlichen bescheid über die Kur vorlegen. Geldabzug gibts keinen...

Verfasst: 30 Mär 2012, 06:57
von ELCHfuzzi
Ja ..... das ist ganz wichtig ;)

Ich musste mich auch am nächsten Tag nach der Kur auch beim Arbeitsamt direkt persönlich wieder melden. Am ersten Tag deiner Kur wirst du beim AA abgemeldet und deshalb musst du dich sofort wieder beim AA anmelden, sobald du aus deiner Kur wieder da bist.

Verfasst: 30 Mär 2012, 20:43
von HeLeLu
Ja, auf jeden Fall !!

Du musst die Genehmigung der KK bei deinem zuständigen Arbeitsvermittler vorlegen und dich auch direkt nach der Kur wieder melden.

Verfasst: 02 Apr 2012, 08:18
von penelope280
Huhu,
sobald Du von Der Kurklinik die Kurbescheinigung hast, muss Du Dich mit dieser BEscheinigung dort abmelden und wie schon vorher beschrieben einen Tag nach Wieder Ankunft zuhause Dich dort wieder anmelden. Evtl musst Du danna uch eine Kurbescheinigung vorzeigen ( ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich) als Beweis, das Du auch wirklich in der Kur warst.


Lg

Penelope280 x)

Verfasst: 02 Apr 2012, 08:29
von Silvi35
moin,
du bekommst von deiner Krankenkasse eine Bestädigung und für die ARGE auch eine Mitteilung das sie dir wenn du zur Kur bist weiter voll das Geld zahlen müßen. So war es bei mir.
Und somiet mußt du nix weiter tun.

Silvi 8-|