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Verfasst: 04 Apr 2012, 08:59
von midge_2
Ja du mußt der Arge das schon mitteilen. Du bekommst ein Schreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber und der Arge mit deiner Bewilligung. Dieses mußt du nur der Arge zukommen lassen. Abziehen tun dir da nichts, gilt halt als wenn du krankgeschrieben wärst.

Verfasst: 22 Apr 2012, 19:27
von LeBeN
Ja du musst dich dort melden, aber abgezogen wird dir nichts

RE:

Verfasst: 23 Apr 2012, 15:08
von Emilou
Original geschrieben von ELCHfuzzi

Ja ..... das ist ganz wichtig ;)

Ich musste mich auch am nächsten Tag nach der Kur auch beim Arbeitsamt direkt persönlich wieder melden. Am ersten Tag deiner Kur wirst du beim AA abgemeldet und deshalb musst du dich sofort wieder beim AA anmelden, sobald du aus deiner Kur wieder da bist.
Ich muß mich z.B. nach der Kur nicht gleich wieder melden das ich wieder da bin, scheint also auch wieder unterschiedlich zu sein 8-)

Verfasst: 17 Mai 2012, 12:05
von inga1606
Also noch mal ne kurze Verständnisfrage-ich bekomme von der KK extra ne Bescheinigung für die ARGE?

RE: RE:

Verfasst: 17 Mai 2012, 12:08
von Mariana_
Original geschrieben von Emilou
Original geschrieben von ELCHfuzzi

Ja ..... das ist ganz wichtig ;)

Ich musste mich auch am nächsten Tag nach der Kur auch beim Arbeitsamt direkt persönlich wieder melden. Am ersten Tag deiner Kur wirst du beim AA abgemeldet und deshalb musst du dich sofort wieder beim AA anmelden, sobald du aus deiner Kur wieder da bist.
Ich muß mich z.B. nach der Kur nicht gleich wieder melden das ich wieder da bin, scheint also auch wieder unterschiedlich zu sein 8-)
es ist ein Unterschied ob man ALG 1 oder ALG 2 erhält....

Bie ALG 1 muss man sich wieder anmelden.

Du brauchst keine Extra- Bescheinigung für die ARGE . Es reicht ne Kopie der Bewilligung dort abzugeben...

Puh!

Verfasst: 21 Mai 2012, 21:05
von fishle
Hallo!
Habe gerade dankbar Eure Tipps gelesen - ich habe nämlich auchg gehört, dass es Abzüge gibt während der kur. Das fände ich irgendwie ziemlich krass... Wusste auch nicht, dass ich mich melden MUSS - bin momentan eh noch nicht "zu vermitteln". Vielen Dank also für die Infos, das macht mich gleich ruhiger!
fishle

Verfasst: 12 Jun 2012, 13:31
von Lullemaus
du musst es auf jedenfall mitteilen

Verfasst: 12 Jun 2012, 13:57
von JennyW
Prinzipiell muss man bei ALG II NICHT den gewünschten "ich bin wieder zuhause" Besuch abstatten den die einen gerne aufs Auge drücken.

Vor Gericht hätte die Aufforderung des JC, die sogenannte persönliche Rückmeldung kein Bestand.

Wenn die dir dann kein Geld mehr geben und Du klagst, würde das JC eins aufs Auge kriegen, da gesetzliche eine Rückmeldung mit persönlichen Erscheinen in keinem Gesetzestext steht, aber wer hat schond ie Zeit, geduld und den Nerv deswegen monate lang kein geld zu bekommen und zu klagen???

Ich jedenfalls nicht und deswegen dackel ich dort immer schon brav hin und lächel hier bin ich.
Aber den Satz das ich mich "mal wieder" persönliche Rückmelde, obwohl das laut Gesetz nicht vorgesehen ist, den kann ich mir beim besten Willen nicht verkneifen.

Genauso blöde guckt die Tante seit 3 Jahren auch schon aus der Wäsche wenn ich mal wieder mit meinem Spruch vor ihr steht und lächle.

Verfasst: 12 Jun 2012, 18:32
von Emilou
Zu mir haben sie sogar gesagt ich muss mich net zurück melden :D

Verfasst: 13 Jun 2012, 18:15
von Lullemaus
ich hatte ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen für die Arge