Befreiung der Zuzahlung Hartz 4

inga1606

Befreiung der Zuzahlung Hartz 4

Beitrag von inga1606 » 17 Mai 2012, 11:36

Hallo Ihr Lieben- hab jetzt mehrfach gelsen, dass man sich von der Zuzahlung teilweise befreien kann. Habe vom 1 und 2 Quartal diesen Jahres allerdings nur die Quittungen von den 10 Euro Praxisgebühren, für die Medikamente die ich erhalten habe (war auch nicht so ne Menge) habe ich keine Quittungen. Da ich meinen Job verloren habe bekomme ich zur Zeit Hartz 4. Eigenanteil für die Kur ist auf einmal echt ne Menge. Kann mir jemand sagen, ob ich befreit werden kann auch ohne Vorlage von Quittungen????

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 17 Mai 2012, 11:45

Die Quittungen für Medikamente kannst du dir in deiner Stammapo doch nachausstellen lassen....

Dann nimmst du die und die praxisgebühren Quittungen und gehst damit zur Kk.... Du musst 2% deines Einkommens ( bei dir des Regelsatzes für den haushaltsvorstand also 90 Euor insg. ) insg bei der KK zahlen und wirst dann befreit für den Rest des jahres...

Wenn du anerkannt chronisch krank bist musst du nur 1% zahlen..

inga1606

Beitrag von inga1606 » 17 Mai 2012, 12:08

Danke für die schnelle Info-hab grad festgestellt, dass ich die Quittung gar nicht mehr habe. Werd mal sehen ob mein Doc die 2bescheinigen" kann für die letzten beiden Quartale :-| Stammapo hab ich nicht wirklich also wird das schon mal nix. Werd mal am besten direkt zur KK wegen dem Antrag fahren und da mal nachhaken

Mariana_

Beitrag von Mariana_ » 17 Mai 2012, 12:20

Du hast auch die Quittung für das noch laufende Quartal nicht mehr ?

DAS ist einfach nur [D]dumm [/D] aähh - gedankenlos... Was machst du denn wenn du im laufenden Quartal noch mal zu ner Vertretung musst oder zu nem Fachartz weil irgendwas akutes ist und du zb keine Überweisung vorher holen kannst ? Hast du soviel Geld das du dann einfach noch mal die 10 Euor zahlst ?

Sowas hebt man auf zumindest bis das Quartal rum ist... Leute die ein wenig mehr nachdenken heben es das ganze jahr auf ... denn man weiß ja nicht was so noch kommt an Zuzahlungen im jahr und dann kann man was zurückbekommen.... ;)

inga1606

Beitrag von inga1606 » 18 Mai 2012, 13:26

Grins-weder das eine noch das andere-momentan nur ein wenig konzeptlos-hab die für das laufende Quartal noch und mein doc macht mir ne Bescheinigung fürs letzte-war heute auch bei KK und hab ne Befreiung beantragt. Dank der Antworten klappte das relativ problemlos. Danke nochmal für die Antworten und glaub mir-hätte ich das vorher mit der Befreiung gewusst hätte ich alle Quittungen letztes Jahr aufgehoben, denn eins hab ich momenatn sicher nicht-zuviel Geld. Aber wie gesagt, dank dieses Forum bin ich jetzt etwas schlauer-man lernt ja nie aus ;)

Karmama

Beitrag von Karmama » 30 Mai 2012, 08:59

Befreiung ist abhängig von der Höhe deines Einkommens, sprich mit Hartz IV liegts du auf dem Minimum der zuzahlung meine im moment so 86 Euro. die Quittungen sind einzig wichtig für den Abzug dazu, da du auch hingehen kannst ( jedenfalls bei der Barmer ) doie befreiung beantragen und den midestsatz einzahlst - halt mir Abzug der Kosten die du schon übernommen hast. Wenn du deine Medikamente immer bei der gleichen Apotheke holst, und die dich gut kenne, können sie evetuell auch rückwirkend noch quittungen/ belege ausgeben, solang das nicht zu lange zurück ist.

Lullemaus

Beitrag von Lullemaus » 12 Jun 2012, 13:28

Bei mir war die Grenze 89 euro. Ich habe 65 euro nachgewiesen und die Differenz nun überwiesen. War bei der Barmer kein Ding

Waffelchen

Beitrag von Waffelchen » 15 Jun 2012, 20:40

ich bin seit 2007 in Behandlung wegen Depressionen und falle damit in die 1% Regelung, abzüglich der 20€ Praxisgebühren für das erste und zweite Quartal hab ich noch knapp 30€ überwiesen. Hab das am Schalter der Bank gemacht und nach Vorlage der Quittung darüber meinen Schein gleich mitnhemen können ^^

augustmama09

Ich meine

Beitrag von augustmama09 » 22 Jun 2012, 11:48

auch es sind nur 89€ und ein paar kleine die du Zuzahlen musst!

TigerMami

Beitrag von TigerMami » 10 Apr 2013, 08:39

Morgen...

Ich war gestern bei meiner Krankenkasse (HKK) um zu fragen wie es mit der ZUzahlung aussieht.
Da ich Hartz4 beziehe, liegt meine Zuzahlungsgrenze bei 91,68€ !
Damit bin ich für das ganze Jahr von sämtlichen Zuzahlungen befreit.

Hier findet ihr den Zuzahlungsrechner.

LG TigerMami

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