Hä???

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Milchmaus1984

Hä???

Beitrag von Milchmaus1984 » 22 Sep 2013, 20:14

Hallöchen :)
Die Überschrift für dieses Thema ist Der Antrag für Hartz IV.
Warum sprecht ihr hier denn alle von Quittungen damit man von der zuzahlung teilweise befreit wird.
Ist es nicht auch ausreichend mit dem Argebescheid einfach zur Krankenkasse zu gehen,denen schildern wie es einem Finanziell geht?
Vieleicht wird man in dem fall sogar ganz befreit.

Dollie25

Beitrag von Dollie25 » 22 Sep 2013, 20:27

Eine komplette Befreiung für die Zuzahlung gibt es nicht. Je nach Einkommen wird es berechnet wie hoch der Zuzahlungsprozentsatz ist.

Bei reine H4 Empfänger ist das 1-2% Zuzahlung des Einkommens. Für das Jahr 2013 war das somit bei 3 Wochen Kuraufenthalt rund 90€
So sagte man mir das vor einigen Wochen bei meiner KK

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hasi1969
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Beitrag von hasi1969 » 23 Sep 2013, 05:47

es kommt ja darauf an wieviel harzt 4 du bekommst und hängt auch von ev. Unterhaltszahlungen für die Kids ab und ev. lohn vom Partner. ich selbst mußte 34 euro für 2013 zahlen
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Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
September 2010 IFA Kurheim Kölpinsee
Februar 2011 Helios Klinik Diez - nie wieder
April 2013 SGW Pelzerhaken
Februar 2016 SGW Pelzerhaken

Milchmaus1984

Beitrag von Milchmaus1984 » 23 Sep 2013, 14:28

ah ok. :)

winterkind13

Beitrag von winterkind13 » 24 Sep 2013, 08:16

... wichtig für die teilweise Befreiung von der Zuzahlung ist auch noch, deiner Krankenkasse mizuteilen, ob eine chronische Krankheit (besteht seit min.1 Jahr) vorliegt. Dann wird die Zuzahlunggrenze von 2% auf 1% gesenkt. Nachgewiesen werden muss die Krankheit vom Arzt mittels Attest. Viel Glück - Winterkind13

trixsieben

Beitrag von trixsieben » 24 Sep 2013, 12:41

Es kommt auf die Höhe des Einkommens an und davon wird dann noch pro Kind was abgezogen. Was dann übrig bleibt muss man im Jahr Zuzahlen und wenn man das erreicht hat wird man von der Zuzahlung befreit. Da hebt man sich alle Quittungen usw. auf und geht damit und den Bescheiden was man im Monat an Einnahmen hat zur KK. Kindergeld wird in dem Fall nicht mit eingerechnet. Ich brauch für die Muki Kur nix Zuzahlen da ich befreit bin.

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