Und es gibt REHAs, - nach §40- die laufen entweder über die KK oder die RV. Sie werden in Rehakliniken durchgeführt. Ist die Reha für die Mutter, kann man zwar sein Kind mitnehmen, das ist aber vom Kostenträger abhängig und von der Klinik.
Sowas hatte ich zB schon...ich hatte ne Reha über die RV, und meinen SOhn als Begleitkind...Ist klar!
Es gibt Mutter-Kind-KUR- §24- die laufen über die KK und werden in Mutter-Kind-Kliniken durchgeführt.
Ja die "klasische" Mutter Kind Kur halt, oder?
Es gibt Mitter-Kind-REHA-§41- die laufen auch über die KK, werden in Mutter-Kind-Kurkliniken durchgeführt:ABER!! nicht in jeder. Da muss man nachfragen oder es steht auf der Websaite.
Aha...über die KK!?
Und wie verhält es sich da mit der Wartezeit wenn man bereits eine "normale" Mutter Kind Kur hatte?
Ich mein, man kann ja zB jetzt eine MuKiKur amchen, und in nem halben Jahr ne Reha über die RV, nur als Bespiel, will man aber weider ne MuKiKur, hat man ja ne "Wartezeit" idR 4 Jahre....wie ist das dann in diesem Fall?
Ich meinte jetzt eigentlich die "klassische" Reha über die RV, die man ja für sich, und auch fürs Kind beantragen kann, ob man da, wenn BEIDE, Kind und Mutter eine Reha brauchen, man diese kombinieren kann, als jetzt ein Kinderreha, dann eine für sich....
Lass mich aber auch gern eines besseren belehren, ich kenn mich da eben auch nicht aus, desweegen frag ich hier...