Reha unabhaengig von Kur?
Hallo letztes Jahr war ich ueber Ostern mit Kindern als Kurkinder zur Mutter Kind Kur und in den Ferien zur Kinder Reha ich war als Begleitung mit.Habe mich da viel besser erholen koennen als in einer Mutter Kind Kur.Ich bin schwimmen ,walken gegangen wie ich es wollte hatte keinen Therapie Plan der eingehalten werden musste habe mir Massagen gegoennt aber alles nach meinen Zeitplan so das kein Stress aufkam denn hab ich zuhause schon oft genug.Da die Kinder Reha ueber die RV lief hatte die Mutter Kind Kur die ueber die Kasse lief nichts damit zu tun man kann also sehr wohl beides in einen Jahr machen.
Hallo,
auch ich habe bei der KK eine Mukiku beantragt und habe eine Reha genehmigt bekommen, in welcher mein Sohn auch behandelt wird! Das einzige dumme an dieser Reha ist, dass ich mir das Kurhaus nicht selbst aussuchen konnte, es musste einen speziellen Versorgungsvertrag fuer Rehamassnahmen fuer Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems haben.
Allerdings sollen die Anwendungen in der Reha wesentlich intensiver sein.
Ich lass mich ueberraschen!
auch ich habe bei der KK eine Mukiku beantragt und habe eine Reha genehmigt bekommen, in welcher mein Sohn auch behandelt wird! Das einzige dumme an dieser Reha ist, dass ich mir das Kurhaus nicht selbst aussuchen konnte, es musste einen speziellen Versorgungsvertrag fuer Rehamassnahmen fuer Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems haben.
Allerdings sollen die Anwendungen in der Reha wesentlich intensiver sein.
Ich lass mich ueberraschen!
- Wichtelkatze
- Beiträge: 408
- Registriert: 20 Feb 2006, 07:48
Hallo!
Meist geht das aber nur so unbproblematisch wenn das Kind in der Mutter-Kind-Kur eben kein Kurkind ist! Sonst gilt auch fuer Kinder der Zeitraum von 4 Jahren Wartezeit zwischen zwei Kuren.....
Ausnahmen gibt es sonst nur wenn wesentliche Verschlimmerungen der Erkrankung des Kindes zu verzeichnen sind... Und die muss man nachweisen.....
Meist geht das aber nur so unbproblematisch wenn das Kind in der Mutter-Kind-Kur eben kein Kurkind ist! Sonst gilt auch fuer Kinder der Zeitraum von 4 Jahren Wartezeit zwischen zwei Kuren.....
Ausnahmen gibt es sonst nur wenn wesentliche Verschlimmerungen der Erkrankung des Kindes zu verzeichnen sind... Und die muss man nachweisen.....
Reha
Ich war im Juni 2005 zur Mutter-Kind-Kur. In dieser Kur wurde mein Sohn vom Begleitkind zum Therapiekind umgestellt. Im April 2006 hab ich einen Antrag auf Kinderkur eingereicht, ueber die KK. Dieser wurde mir nach 8,5 Monaten hartem Kampf genehmigt. Und da sagte die Kk das waere deswegen, weil er eben im Juni 2005 auch Patient war. Nun gefahren sind wir dann im Januar 2007 zur Kinderkur. Juddel
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
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- Beiträge: 624
- Registriert: 20 Mär 2006, 18:38
Hi,
also wir waren 2006/2007 auf Mutter-Kind-Kur, da war Lucie auch Kurkind, bekam also wie ich auch Anwendungen.
Jetzt fahren wir zur Kinder-Reha im Nov. Wurde über die Dt. RV beantragt. Da bekommt Lucie Anwendungen, ich keine, da ich nur Begleitung bin.
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Kinderkur und Kinderreha erklären?
Danke
LG Luciesmum
also wir waren 2006/2007 auf Mutter-Kind-Kur, da war Lucie auch Kurkind, bekam also wie ich auch Anwendungen.
Jetzt fahren wir zur Kinder-Reha im Nov. Wurde über die Dt. RV beantragt. Da bekommt Lucie Anwendungen, ich keine, da ich nur Begleitung bin.
Kann mir jemand den Unterschied zwischen Kinderkur und Kinderreha erklären?
Danke
LG Luciesmum
hast Du dir schon selbst erklärt : der Kostenträger ist der Unterschied. Reha = Rv , Kur = KK
damit auch andere Häuser und erschwerte bedingungen für Begleitpersonen. Soll heißen : Die Rv versucht Kinder ab 6 allein zu schicken ( je nach unter regeionaler RV unterschiedlich massiv) Ab etwa 9 oder 10 Hast Du so gut wie keine Chance mehr als Begleitperson mitzukommen...
damit auch andere Häuser und erschwerte bedingungen für Begleitpersonen. Soll heißen : Die Rv versucht Kinder ab 6 allein zu schicken ( je nach unter regeionaler RV unterschiedlich massiv) Ab etwa 9 oder 10 Hast Du so gut wie keine Chance mehr als Begleitperson mitzukommen...