Muß ich 4 Wochen Urlaub nehmen?
Verfasst: 15 Jan 2009, 21:51
von aquikind
Hallo an alle,
ich bin gerade dabei eine Kinderreha zu beantragen, bei der ich als Begleitperson mitkomme.
Jetzt habe ich meine Krankenkasse angerufen und gefragt wie das ist, da ich berufstätig bin, ob ich für die Dauer auch eine Krankmeldung habe. Die haben mir gesagt, das man als Begleitperson keine bekommt. Aber ich kann doch keine 4 Wochen oder am Ende noch länger Urlaub machen???
Ist das wirklich so?
ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
LG Nicci
Verfasst: 15 Jan 2009, 22:07
von Isus72
Eigentlich sollte die Zeit der Reha so gerechnet werden, als ob Du krankgeschrieben bist. Wenn Du im Krankheitsfall Lohnfortzahlung bekommst, dann auch während der Reha!
Verfasst: 16 Jan 2009, 14:33
von Laetitia
Nicht ganz so!
Bei einer Reha für die Mutter gäbe es Lohnfrotzahlung wie im Krankheitsfall. ( aber nur wenn man wg der Erkrankung wg der man die Reha macht , nicht schon insg. 6 Wochen im Jahr krank war)
Hier liegt der Fall anders: Die Mutter ist nur Begleitperson des Kindes! Und daher gibts keine Lohnfortzahlung ! Man wird vom Arbeitgeber für die Zeit freigstellt und bekommt Lohnersatzleistungen vom Kostenträger der Reha. Also entweder von der KK oder der RV! Das ist bei der Kk genau der %Satz den es auch gibt wenn das Kind krank ist und bei der RV soweit ich weiß etwas mehr.....
Das kann man soweit ich weiß eben auf der HP der DRV nachlesen..
Verfasst: 17 Jan 2009, 21:13
von aquikind
Danke für eure Antworten,
da muß ich also doch nochmal nachhaken, wenn wir die Kur haben.
RE:
Verfasst: 20 Jan 2009, 19:09
von jacifelix
Hallo , du bekommst auf jeden Fall dein Gehalt weiter in voller Höhe gezahlt , steht in dem Anschreiben von der RV , habs hier schriftlich , alles andere ist Quatsch.
LG
Verfasst: 20 Jan 2009, 20:23
von Laetitia
Man bekommt das Gehalt eben in der Regel nicht vom Arbeitgeber weiter ! Das wäre Lohnfortzahlung und die gibt es in der Regel nicht wenn man Begleitperson ist....
Man muss vor oder meist nach der Reha einen Wisch vom AG ausfüllen lassen , der den Verdienst bescheinigt. Und dann bekommt man von der DRV Lohnersatzleistungen...... Wie hoch die sind , bitte bei der DRV erfragen oder nachlesen...
Verfasst: 21 Jan 2009, 15:19
von aquikind
Hallo Laetitia,
danke für deine Antwort.
Aber wie ist das wenn ich die Kur über die Krankenkasse beantrage? Muß ich mich da auch an die DRV wenden?
LG Nicci
Verfasst: 21 Jan 2009, 15:22
von Laetitia
Nein, natürlich nicht!
Schau in mein erstes Posting! Wenn Du über die Kk benatragst, bekommst Du den % Satz den Du bekommst wenn Dein Kind krank ist..... ( bei den meisten KK sind das 70% ) Manche KK zahlen auch freiwillig mehr bzw, den gesamten Verdienstausfall ! Aber das musst Du bei Deiner KK nachfragen oder eben auf deren HP nachlesen...