angeblich beim med dienst!
angeblich beim med dienst!
hallo erstmal alles zusammen ,echt ich bin so gefrustet meine nerven liegen blank habe seit märz Antrag für kinder reha gestellt erst bei der Krankenkasse dann Kamm das zurück musste zum Amt dann musste ich dort eine kinder reha beantragen über reha stelle Rheinland und seit dem am warten heute habeich dort angerufen und die sagten zu mir es läge bei med dienst die haben noch nicht entschieden wie lange noch !!!!?????
werde bekloppt ob ich es noch in den Ferien schaffe mit den Kindern weg zu kommen????
werde bekloppt ob ich es noch in den Ferien schaffe mit den Kindern weg zu kommen????
Hhm, ich würde Dich gern trösten...leider hab ich nur negative Erfahrungen gemacht und warte auch seit März. Es ging von der Krankenkasse zur RV Bund und wieder zur Krankenkasse.
In den Ferien ist zwar knapp, aber wer weiß?
Wenn die sich jetzt entscheiden und bewilligen und noch Plätze frei sind, spricht ja nix dagegen.
Nur muß man Geduld haben. Ich weiß selbst, wie das ist, seit März zu warten.
In den Ferien ist zwar knapp, aber wer weiß?
Wenn die sich jetzt entscheiden und bewilligen und noch Plätze frei sind, spricht ja nix dagegen.
Nur muß man Geduld haben. Ich weiß selbst, wie das ist, seit März zu warten.
Ich drücke Dir fest die Daumen.
Ich weiß das die MD im Moment eine Menge zu tun haben.Wartezeiten 4-6 Wochen
Im übrigen hat die Rehaklinik Neuharlingersil in den Ferien noch was frei ab 27.07
Mir wurde der Termin letzte Woche noch angeboten.Kann zu dem Termin nicht fahren weil wir da selbst noch im Urlaub sind. #D
Ich weiß das die MD im Moment eine Menge zu tun haben.Wartezeiten 4-6 Wochen
Im übrigen hat die Rehaklinik Neuharlingersil in den Ferien noch was frei ab 27.07
Mir wurde der Termin letzte Woche noch angeboten.Kann zu dem Termin nicht fahren weil wir da selbst noch im Urlaub sind. #D
Zeitdauer der Bearbeitung
Hallo ihr Lieben,
ihr seid ja ganz schön geduldig #D
Aber für Krankenkassen und auch für Rentenversicherungen gibt es Spielregeln, die die einhalten müssen.
Und auch die Zeit, die bis zu einer Entscheidung vergehen darf, gibt es Fristen. Laßt euch nicht was anderes erzählen!
Schaut mal nach §75 Verwaltungsgerichtsordnung.
Da heißt es:
"Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären."
Ich habe meiner Krankenkasse eine Untätigkeitsklage aufgrund diese § angedroht und auf einmal kam Bewegung in die Sache.
Den Tipp hatte ich übrigens von der Unabhängigen Patientenberatung der Bundesregierung.
Die waren sogar der Meinung, dass bei mir ein Grund vorliegen müsste, dass es schneller gehen muss (bin auf die Schulferien angewiesen).
Vielleicht solltet ihr das mal versuchen. Ihr habt ja nichts zu verlieren.
Grüße
Monique
ihr seid ja ganz schön geduldig #D
Aber für Krankenkassen und auch für Rentenversicherungen gibt es Spielregeln, die die einhalten müssen.
Und auch die Zeit, die bis zu einer Entscheidung vergehen darf, gibt es Fristen. Laßt euch nicht was anderes erzählen!
Schaut mal nach §75 Verwaltungsgerichtsordnung.
Da heißt es:
"Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären."
Ich habe meiner Krankenkasse eine Untätigkeitsklage aufgrund diese § angedroht und auf einmal kam Bewegung in die Sache.
Den Tipp hatte ich übrigens von der Unabhängigen Patientenberatung der Bundesregierung.
Die waren sogar der Meinung, dass bei mir ein Grund vorliegen müsste, dass es schneller gehen muss (bin auf die Schulferien angewiesen).
Vielleicht solltet ihr das mal versuchen. Ihr habt ja nichts zu verlieren.
Grüße
Monique
also heute hat mein Mann mal dort hin angerufen weil es ist ja jetzt schon wieder paar Wochen her ,und er sagte auch dies mit der klage darauf die wieder dann sollten wir das mache sie können erst was sagen wenn der med dienst entschieden hätte und das läge an die darauf mein Mann dann geben sie mir mal die nr von den dienst darauf die rentenversicherung
das wir da nicht anrufen könnten das das nur über sie ginge und wir uns noch gedulden müssten.
:kopfanwand: :kopfanwand: :kopfanwand: :kopfanwand: :kopfanwand:
das wir da nicht anrufen könnten das das nur über sie ginge und wir uns noch gedulden müssten.
:kopfanwand: :kopfanwand: :kopfanwand: :kopfanwand: :kopfanwand:
hallo so heute melde ich mich mal wieder
habe endlich letzte Woche dank meiner Krankenkasse mal was erfahren!
unsere unterlagen lagen wirklich bei med dienst ,und die haben seit mai versucht unterlagen von meinen Kinderarzt zu bekommen die er leider nicht hingesendet hatte.ich habe dann sofort ein Termin bei meinen kinderarzt gemacht und siehe da er händigte mir die unterlagen samtschreiben ( Stück) von der rentenversicherung aus und ich habe sie dann selber noch weggesendet fand ich zwar nicht so gut wie es dort abging aber was soll ich machen
und jetzt wieder warten werde bald bekloppt von das warten .
habe endlich letzte Woche dank meiner Krankenkasse mal was erfahren!
unsere unterlagen lagen wirklich bei med dienst ,und die haben seit mai versucht unterlagen von meinen Kinderarzt zu bekommen die er leider nicht hingesendet hatte.ich habe dann sofort ein Termin bei meinen kinderarzt gemacht und siehe da er händigte mir die unterlagen samtschreiben ( Stück) von der rentenversicherung aus und ich habe sie dann selber noch weggesendet fand ich zwar nicht so gut wie es dort abging aber was soll ich machen
und jetzt wieder warten werde bald bekloppt von das warten .
Ich finde das kein starkes Stück - sondern relativ normal.Zumindest wenn er nicht vorher von der Patientin schrifflich von der Schweigepflicht entbunden wurde.
Wurde das vorher von Dir angefordert vom MDK oder der KK ? Denn ohne so eine Entbindung von der Schweigepflicht darf kein Artz irgendwelche Unterlagen die seine Patienten betreffen an irgendwen weitereben... Nicht mal Auskünfte darf er weitergeben..
Wurde das vorher von Dir angefordert vom MDK oder der KK ? Denn ohne so eine Entbindung von der Schweigepflicht darf kein Artz irgendwelche Unterlagen die seine Patienten betreffen an irgendwen weitereben... Nicht mal Auskünfte darf er weitergeben..