Lohnausfall als Begleitperson?
Lohnausfall als Begleitperson?
Habe eine dringende Frage...
Meine Freundin begleitet ihren Sohn zur Reha und fragt sich jetzt ob ihr Arbeitgeber trotzdem ihr Gehalt weiter zahlen muss....kann mir da jemand was sagen?
Würde sie gern beruhigen
Lieben Dank schon mal!
Meine Freundin begleitet ihren Sohn zur Reha und fragt sich jetzt ob ihr Arbeitgeber trotzdem ihr Gehalt weiter zahlen muss....kann mir da jemand was sagen?
Würde sie gern beruhigen
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Ich weiß es leider nicht. Ich habe immer freiwillig angeboten Überstunden zu nehmen, während der Kuren und habe mich daher nicht damit beschäftigt.
Isus(47) + C(49) + F(22) + J(18) + E(16)
2005 Sylt
2007 Friedrichskoog
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- EngelchenLena
- Beiträge: 726
- Registriert: 02 Sep 2009, 20:57
Ist es eine Reha über die RV?
Dann soll sie dort anrufen, die schicken ihr ein Formular für den Arbeitgeber zu. Der einfachste Weg ist: Der AG zahlt das Gehalt weiter und kann sich nach der Rehamaßnahme bei der RV das Geld wiederholen.
Es geht auch umgekehrt. Der AG zahlt nichts und man selbst holt sich dann das Geld von der RV zurück - dauert aber dann für den AN länger.
Das Formular am besten vor der Reha anfordern (hatte heute deswegen auch längere Telefonate weil ich das vorher nicht wusste) und dem AG geben, dass er es dann nach der Maßnahme ausfüllt und an die RV schickt.
Ach so, Überstunden oder ähnliches würde ich nicht dafür "opfern". Wieso auch? Der AG hat ja durch die Rehamaßnahme keinen (geldlichen) Nachteil - da braucht man auch als AN dem AG nicht noch zusätzlich was schenken...
Dann soll sie dort anrufen, die schicken ihr ein Formular für den Arbeitgeber zu. Der einfachste Weg ist: Der AG zahlt das Gehalt weiter und kann sich nach der Rehamaßnahme bei der RV das Geld wiederholen.
Es geht auch umgekehrt. Der AG zahlt nichts und man selbst holt sich dann das Geld von der RV zurück - dauert aber dann für den AN länger.
Das Formular am besten vor der Reha anfordern (hatte heute deswegen auch längere Telefonate weil ich das vorher nicht wusste) und dem AG geben, dass er es dann nach der Maßnahme ausfüllt und an die RV schickt.
Ach so, Überstunden oder ähnliches würde ich nicht dafür "opfern". Wieso auch? Der AG hat ja durch die Rehamaßnahme keinen (geldlichen) Nachteil - da braucht man auch als AN dem AG nicht noch zusätzlich was schenken...
Viele Grüße, Lena
_________________________
2009 MuKiKur Sellin
2011 Maximilian Scheidegg
2013 Kinderr. Tannenhof Graal-M.
2013 Reha Dr. Becker Klinik Norddeich
2015 Kinderr. Santa-Maria Oberjoch
2017 MuKiKur Zauberwald
2018 Kinderr. Santa-Maria Oberjoch
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Bei mir war es eine Kinderreha, für die ich Überstunden "geopfert" habe. Da ich in einem kleinen Betrieb arbeite, fühlte ich mich selbst damit wohler. Aber jeder kann es so machen, wie es für einen selbst am Besten passt.
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- EngelchenLena
- Beiträge: 726
- Registriert: 02 Sep 2009, 20:57
RE:
Bei mir ist es auch eine Kinderreha, wir haben auch nur einen kleinen Betrieb - trotzdem käme ich nicht auf den Gedanken. Mein Chef hat doch durch die Reha gar keinen Verlust - es sind eher die Kollegen die die Arbeit wenn dann auffangen müssen. Der Chef hat doch so noch "doppelt" gewonnen - du hast weniger Überstunden auf deinem Konto, und er kriegt auch noch dein Gehalt wieder...Original geschrieben von Isus72
Bei mir war es eine Kinderreha, für die ich Überstunden "geopfert" habe. Da ich in einem kleinen Betrieb arbeite, fühlte ich mich selbst damit wohler. Aber jeder kann es so machen, wie es für einen selbst am Besten passt.
Wenn mein Kind krank ist feiere ich auch keine Überstunden ab, sondern reiche einen Krankenschein ein... auch da "opfere" ich nichts... machst du das da auch?
Ich bin ehrlich - ich sehe sowas nicht nur aus der Perspektive, von wegen: ich komme meinem Chef damit entgegen... sondern auch aus der Perspektive der Kollegen - weil die setzt du damit in Zugzwang... weil der Chef dann auch davon ausgeht, dass es bei denen genauso läuft.
Viele Grüße, Lena
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Hm, liest sich plausibel. So habe ich es noch nicht gesehen. Falls ich diese Kinderreha noch antrete (was momentan eh fraglich ist) kann ich das ja nochmal überdenken, was du geschrieben hast.
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Wenn Sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat (wie bei Krankheit oder so) dann muss der AG das Gehalt weiter zahlen. Wenn dem nicht so ist, dann zahlt das die Rentenkasse.
hier der Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... GB9_53R6.2
hier der Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... GB9_53R6.2
@ulnau: hm, was heißt denn das genau? Ich kann es leider nicht so gut mit dem "Beamtendeutsch" :nichtgut:
Ich fahre auch in ca 6-8 Wochen als Begleitung mit in Kinderreha. Habe mir von der Seite der DRV die Formulare G581 und G586 ausgedruckt und wollte diese meinem Arbeitgeber geben.
Was beduetet dennn genau Anspruch auf Lohnfortzahlung? Ich bin als Teilzeitkraft auf Gleitzonenbasis beschäftigt. Einen Arbeitsvertrag habe ich nciht obwohl ich schon fast 18 Jahre dort bin... hat immer alles bestens geklappt mit Urlaub, 13. Gehalt, Mutterschaftsurlaub etc.
Nun ja, ich habe gedacht, dass ich die Anträge bei der RV einreiche und die dann sicher meinem Chef mein Gehalt zurückerstatten :verwirrt:
Ich fahre auch in ca 6-8 Wochen als Begleitung mit in Kinderreha. Habe mir von der Seite der DRV die Formulare G581 und G586 ausgedruckt und wollte diese meinem Arbeitgeber geben.
Was beduetet dennn genau Anspruch auf Lohnfortzahlung? Ich bin als Teilzeitkraft auf Gleitzonenbasis beschäftigt. Einen Arbeitsvertrag habe ich nciht obwohl ich schon fast 18 Jahre dort bin... hat immer alles bestens geklappt mit Urlaub, 13. Gehalt, Mutterschaftsurlaub etc.
Nun ja, ich habe gedacht, dass ich die Anträge bei der RV einreiche und die dann sicher meinem Chef mein Gehalt zurückerstatten :verwirrt: