Unbezahlten Urlaub bei Kinderreha?
Verfasst: 23 Mai 2013, 12:07
von DoreenHa
Die Deutsche RV hat mich gerade angerufen und gefragt, ob ich für die Zeit der Reha Urlaub nehme oder nicht.
Das habe ich verneint, die Dame am Telefon meinte dann : "Ach dann nehmen sie unbezahlten Urlaub. Gut mehr wollte ich nicht wissen."
Aufgelegt...bin gerade ziemlich durch den Wind, was heisst denn unbezahlter Urlaub...Sorry für mein Unwissen... x)
Danke für Eure Antworten, liebe Grüße Doreen
Verfasst: 23 Mai 2013, 14:12
von brittania
Das heißt, dass du für den Zeitraum vom Arbeitgeber kein Gehalt bekommst.
Soviel wie ich weiß....
Verfasst: 23 Mai 2013, 15:25
von MonaFox
hast du zwar unbezahlten Urlaub,
das heißt dein Arbeitgeber zahlt nicht,
aber nach der Kur bekommst du das Geld von der RV zurück.
Ruf doch einfach nochmal bei der RV an.
Ist ja eigentlich unverschämt dich so abzuservieren.
Die sind immerhin verpflichtet dich darüber aufzuklären.
hier noch ein Link.
Hoffe der hilft dir weiter.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... GB9_53R6.2
Verfasst: 23 Mai 2013, 16:07
von cuddle
Es geht hier aber doch um eine Kinderreha und du wärest " nur" Begleitperson, richtig ?
Dann stellt sich schon die Frage ob du für die Zeit Urlaub nimmst ( also ganz normalen bezahlten) oder unbezahlten Urlaub.
Denn automatisch freigestellt wird man doch als Begleitperson nicht. Oder liege ich da falsch ?
Verfasst: 23 Mai 2013, 16:43
von giuly
Bei einer Kinderreha wo man als Begleitperson genehmigt wird (das muß im Schreiben stehen) reicht man beim Arbeitgeber Sonderurlaub ein oder unbezahlten, d.h. der Arbeitgeber zahlt entweder weiter und holt sich das Geld von der RV oder er zahlt nicht und die Begleitperson bekommt das Geld direlt von der RV. Ich hab das schon zwei Mal gemacht bei beiden Kindern. In großen Firmen regelt das die Entgeltabrechnung mit der RV und Du bekommst nichts mit.
Verfasst: 24 Mai 2013, 05:46
von DoreenHa
Danke für Eure Antworten...
Bin in einer kleinen Firma angestellt und werde jetzt mal auf das Schreiben der RV warten und dann mit meinem Arbeitgeber sprechen.
Aber ich denke auch, wenn man als medizinisch begründete Begleitperson mit muss, muss der Arbeitgeber dich freistellen.
Verfasst: 24 Mai 2013, 06:12
von giuly
Selbst die 400 Euro-Kräfte die ihre Kinder begleitet haben, haben ihr Geld nach Reha erhalten. Es ist wie ein Krankenhausaufenthalt, den man sich nicht undbedingt aussuchen kann (wurde mir erklärt).