Seite 1 von 3

RV leitet Rehaantrag an KK . Was bedeutet das ?

Verfasst: 13 Feb 2014, 19:23
von Biggibo
Hallo
Ich verstehe es nicht .
Hatte den Rehaantrag für meinen Sohn nach Rücksprache mit meiner KK an die RV geschickt.
Letzten Sa kam die Bestätigung über den Eingang und heute kam ein Schreiben das die RV keine Reha übernimmt aber die Unterlagen an meine KK sendet .

Bei den Meisten war es doch genau umgekehrt.
Habe ich überhaupt eine Chance bei der KK ?
Hat jemand damit Erfahrung ?
Wie lange hat jetzt meine KK Zeit bis zur Entscheidung?
Mist so viele Probleme und wir haben doch dieses Jahr Einschulung und wir hatten uns noch so viel von der Reha erhofft .
Auch die KÄ fand es wichtig .

Sorry bin gerade total fertig

RE: RV leitet Rehaantrag an KK . Was bedeutet das ?

Verfasst: 13 Feb 2014, 19:52
von emilyschmidt06
hallo,

bei uns war es das gleiche. welche begründung dafür steht denn im antrag drin? bei uns stand drin, weil mein kind noch nicht eingezahlt hat :kopfanwand: als wenn irgendein kind schon einzahlen würde :-)

naja, die krankenkasse hat nach wochen ne ablehnung geschrieben mit der begründung für selektiven mutismus gibt es keine reha. nachdem ich widerspruch eingelegt habe und ihnen gleich von 2 kliniken in deutschland geschrieben die mutismus als schwerpunkt haben. naja, dannn wieder wochen vergangen wurde wieder abgelehnt mit der begründung das die maßnahmen vor ort nicht ausgeschöpft sind. emily bekommt 3 mal die woche therapie, ich weiß nciht was da nicht ausgeschöpft sein sollte??? naja wir haben es jetzt aufgegeben.

hier wurde mir gesagt es wurde evtl. auch abgelehnt weil emily letztes jahr in der muki kur als behandlungskind dabei war. aber die paar stunden wo sie da ne therapie bekam war ja nix.

anscheinend muss die krankenkasse sowas nicht genehmigen. ich wünsche euch trotzdem viel glück

Hallo,

Verfasst: 13 Feb 2014, 20:11
von MonaFox
wir haben letztes Jahr eine Reha über die Kasse gemacht. Hatte das aber auch bei der Kasse eingereicht.
Frag doch einfach mal bei der Kasse nach?
Die sollten eigentlich wissen was los ist.

Steht kein Grund im Schreiben, warum es an die Kasse geht?

Verfasst: 13 Feb 2014, 20:31
von Biggibo
Bei mir steht die Richtlinien für die Leistungen der Kinderreha sind nicht erfüllt .
Der Absatz im SGB sagt aus stat. Reha wird nur übernommen wenn eine Gefährdung der Gesundheit besteht oder beeinträchtigte Gesundheit wesentlich verbessert wird.
Ich hatte ja schon gemerkt das es schwierig ist eine passende Klinik zu finden, aber es gab auf jeden Fall 2 Kliniken die gesagt haben das sie genau die Indikationen behandeln.
Bin jetzt schon am Überlegen ob ich noch eine MuKiKur beantrage. Aber wir waren ja 2012.Dieser ganze Stress macht mich total fertig.

Verfasst: 13 Feb 2014, 21:12
von Biggibo
Wie lange hat die KK jetzt eigentlich Zeit über meinen Antrag zu entscheiden ? Bei der RV waren es ja 2 Wochen :-|

RE:

Verfasst: 13 Feb 2014, 22:19
von MonaFox
Original geschrieben von Biggibo

Wie lange hat die KK jetzt eigentlich Zeit über meinen Antrag zu entscheiden ? Bei der RV waren es ja 2 Wochen :-|
Das mit der Zeit kann ich dir nicht sagen, aber ich würde einfach mal nachfragen.
Wie sieht es denn mit einer Kinderkur aus, wenn keine Reha möglich ist?
Ging doch vorrangig um dein Kind oder?

Aber eigentlich müssten ja auch die normalen Fristen von 3 Wochen gelten, wäre ja auch so wenn du den Antrag bei der Kasse eingereicht hättest.

:daumendrueck: :daumendrueck:

Verfasst: 13 Feb 2014, 22:28
von Aeon
Drück dir die Daumen, das du einen positiven Entscheid bekommst. Bezüglich der Wartezeit für eine Entscheidung. Die Frist ist drei bzw. fünf Wochen Zeit für eine Entscheidung, da ist es so viel ich weiß egal ob es sich um MuKiKu oder eine andere Maßnahme handelt.
Bundesgesetzblatt! Seit 26. Februar 2013 hat eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Patienten nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. § 13 Absatz 3a SGB V Patientenrechtegesetz: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2013: 277-282.

Verfasst: 14 Feb 2014, 05:21
von Biggibo
Danke fur eure Antworten.
Werde jetzt erst mal 1Woche abwarten und dann bei meiner Krankenkasse nachfragen.
@MonaFox
Ja mir geht es im Moment hauptsächlich um mein Kind.
Kann ich denn wenn die Reha abgelehnt wird von der KK dort eine Kinderkur beantragen.
Dachte das ist etwa gleich.

Verfasst: 14 Feb 2014, 09:57
von Ulnau71
Vielleicht findest du hier ja den Grund. Dazu müsste man ganz konkret euren Fall kennen. Das kannst dann nur du einschätzen:

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... GB6_31ANL6

Verfasst: 14 Feb 2014, 14:33
von giuly
Verstehe ich nicht...Handelt es sich evtl nicht um eine chron. Erkrankung oder bereits bestehende, wo das späetere Arbeitsleben beeinträchtgt ist? Was ist das für eine Erkrankung? Dann könnten wir Dir besserantworten, denn Rehas gibt es nur bei bestimmten Sachen....chronische Sachen. Kinderkur weiß ich auch nicht, ob die andere Bestimmungen haben??