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Mein Antrag auf Kinderreha

Verfasst: 20 Mär 2014, 20:47
von Biggibo
Irgendwie bin ich langsam am Verzweifeln. :kopfanwand:
Ich hatte ja bereits geschrieben das ich eine Kindereha beantragt habe.
Ich schreibe mal den Werdegang bis heute in Kurzfassung

28.1.2014 Antrag auf Kinderreha gestellt bei der RV
4.2. Bestätigung über den Eingang
10.2. Schreiben der RV das die RV ablehnt den Antag aber
zuständigkeitshalber an die KK schickt
Anruf von mir bei der RV - die Vorraussetzungen für eine Reha über die RV sind nicht gegeben -nach ihrer Einschätzung ist die KK zuständig
Ich dachte gut wenigstens keine Ablehnung

20.2. Nachfrage von mir bei der KK wie weit die Bearbeitung ist ;)
Meine SB bei der KK sind keine Unterlagen von der RV angekommen nur ein leeres Deckblatt :schmeisswech:
Nach mehreren Telefonaten habe ich es geschafft das die RV die Unterlagen an die zuständige SB faxst
sind auch angekommen :superhappy:
28.2. Brief von der RV mein Antrag ist in Bearbeitung[denkwonder]hatten die nicht abgelehnt[/denkwonder]
Anruf von mir bei der RV wurde festgestellt KK hatte die Unterlagen zurückgeschickt
Stempel der KK war drauf vom 14.2. :kopfanwand:
7.3. Brief von der RV sie benötigen Befunde von meinem Sohn -habe ich jetzt ignoriert
8.3. Brief von meiner KK -es kann noch keine abschließende Beurteilung erfolgen es werden noch Unterlagen der KÄ benötigt :patsch:
Von eventuellen Nachfragen soll ich absehen und mich noch etwas gedulden.

Dann bekam ich hier im Forum den Tip mich ans BVA zu wenden
habe ich getan am 12.3.
nette Dame -habe alles schriftl. geschildert und gefaxt

Hurra am Die ein pers. Anruf von ihr -alles geklärt am Do (heute)wird bei der RV eine Entscheidung gefällt .Die RV ist jetzt endgültig zuständig. :superhappy:
Heute kein Anruf aber ich machte mich auf den Weg zum Briefkasten.

Hurra Post von der BVA.
Nach aktuellen Ermittlungen ist die KK Fr....zuständig und wird über den Rehaantrag ihres Sohnes entscheiden. :kopfanwand: :kopfanwand: :kopfanwand:

Es ist jetzt etwas lang geworden,aber ich musste das mal loswerden.
Ich hoffe meine Nerven machen das noch mit :heul:

Viele Grüße Birgit.

Verfasst: 21 Mär 2014, 06:56
von giuly
Tja meine Liebe, ist aehnlich verworren wie bei uns....Zustaendigkeit ist geklaert (RV) aber erst waren wir bei zwei Kinder mit Mutter in eine Klinik und nach Wochen waren wir auf einmal bei einem Kind alleine. Ich hab mich an denTkoordinator gewandt, um da mal durchzusteigen....geklaert ist es immer noch nicht. Entscheidet sich erst mach Stellungnahme der Klinik, die jetzt angefragt wurde bzw vor zwei Wochen....
Ich hab dem Chefarzt gesprochen und der sieht das Problem nicht, denn aus fen Unterlagen geht klar heraus warum das Kind nicht alleine anreisen kann und auch ihr Bruder koennte dort behandelt werden
Der Witz ist auch, dass die den ablehnen aber der Klinik die Unterlagen schicken zur Stellungnnahme....
In der Ablehnung steht, dass man mit solchen Erkrankungen kein Rehsanspruch hat, obwohl er schon einmal eine hatte genau mit den gleichen Erkranlungen....
Warten also.
Und es haette so unkpmpliziert sein koennen.

Du siehst also: Du bist nicht alleine!

Auch die haben Fristen aber "wenn es laenger dauert, dann dauert es laenger"

Wie sagt man immer?

Verfasst: 21 Mär 2014, 08:30
von MonaFox
Was lange währt wird endlich gut.
Auch ich hoffe immer noch auf einen guten Ausgang,
was mir unglaublich schwer fällt.

Auch wenn die Kasse
NUN MAL WIEDER
zuständig ist,
gibt es immer noch Hoffnung,
denn du hast ja noch keine Ablehnung!

Und wenn du diese bekommen solltest,
den Widerspruch schaffst du dann
ALLE MAL!!!

Ich denk an Dich :daumendrueck: :daumendrueck:

Verfasst: 22 Mär 2014, 07:04
von giuly
Ich versteh es nur nicht, denn mir erscheinen alle drei Faelle nicht sonderlich schwierig zu bearbeiten...
Ich denke dann immer, dass ich mir sowas auf der Arbeit nicht erlauben kann. Die Bearbeitung ist unprofessionell und geht auf die Kosten der Nerven von Kranken und ihren Angehoerigen.

Verfasst: 24 Mär 2014, 21:28
von Biggibo
Ich bin ja bestimmt nicht ungeduldig aber wenn ich bedenke das ich den Reha Antag schon vor fast 7 Wochen gestellt habe :heul:
Wenn die sich bis zur Entscheidung noch langer Zeit lassen brauche ich gar keinen Widerspruch mehr schreiben.
Ich muss die Reha vor der Einschulung machen und ich habe keine Ahnung wie lang die Wartezeiten in def Rehaklinik sind.
Gibt es hier nicht auch irgendwelche Fristen wie bei der MuKiKur ,?

Liebe Grüße Birgit

Verfasst: 24 Mär 2014, 21:37
von giuly
Die gibt es. ABER das ist so eine Sache....scheint nicht so geprueft und nachgehalten zu werden.
Innerhalb der ersten zwei Wochen muss entschieden werden ob man zustaendig ist. Und dann innerhalb weiterer drei Wochen muss entschieden werden.....also ist das bei uns beidsn schon vorbei. Beibuns hiess es"wenn es laenger dauert, dann dauert es halt laenger". Die schieben es auf die Kliniken...die eine hat abgelehnt., die andere nimmt es sehr genau.

Verfasst: 24 Mär 2014, 22:06
von Biggibo
Naja die Zuständigkeit wurde bei uns ja eigentlich schon vor 5 Wochen geklärt,wenn ich das richtig verstehe.
Mir wurde ja auch mitgeteilt das noch mehr Befunde von meiner KÄ angefordert werden.
Da BVA hat mir im letzten Schreiben auch noch mitgeteilt welches die Rechtsaufsichtsbehörde meiner KK ist .
Ich hätte nie gedacht das es so kompliziert wird .
Als ich mich das erste Mal wegen einer Kinderreha bei meiner KK erkundigt habe wolltd man mich noch überzeugen eine MuKiKur zu beantragen , da wird mein Kind auch behandelt.
Aber ich wollt es ja hauptsächlich für meinen Sohn.
Inzwischen bin ich aber so fertig das ich eigentlich auch für mich die Auszeit bräuchte . :(

Birgit

Verfasst: 25 Mär 2014, 07:46
von Juddel
Nur mal so, bei Kinderrehas gibt es keine Kostenvorrangigkeit der Kostenträger!! d.h. derjenige der den Antrag bekommt, M U S S den bearbeiten!!!

Verfasst: 05 Apr 2014, 16:06
von bussibianca
Hallo, nennt mich doof...aber bitte kann mir jemand erklären wann ich mich für eine adipositas kinderkur an die Krankenkasse und wann an die RV wenden muss????
Danke,ich verstehe den unterschied nicht.

RE:

Verfasst: 05 Apr 2014, 16:11
von Juddel
Original geschrieben von bussibianca

Hallo, nennt mich doof...aber bitte kann mir jemand erklären wann ich mich für eine adipositas kinderkur an die Krankenkasse und wann an die RV wenden muss????
Danke,ich verstehe den unterschied nicht.
Hatter ich ja oben schon geschrieben, eigentlich ist es egal an wen du den Antrag schickst. Bei Kinderrehas gibt es keine Vorrangigkeit der Kostenträger, d.h. derjenige der den Antrag bekommt, M U S S den bearbeiten!!