2011 Anschlussheilbehandlung - jetzt Reha abgelehnt
Verfasst: 15 Jul 2014, 15:53
Hallo Ihr Lieben, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Meine Mutter bekam 2011 ein künstliches Kniegelenk und hatte wegen dieser OP eine 3-wöchige Anschlussheilbehandlung.
Wegen diverser orthopädischer (Dauerschmerzen und Bewegungs-einschränkungen in Schulter, Rücken, Knie und Fuss) und psysischer Probleme (Depressionen) hatte ich mit ihr eine Reha beantragt. Diese wurde in erster Linie aber abgelehnt, weil die 4-Jahresfrist noch nicht rum ist. Ich war eigentlich der Meinung, dass diese beiden Kuren nicht aufeinander angerechnet werden. Daher meine Frage an euch: Stimmt deren Aussage?
Andernfalls muss ich nämlich anders argumentieren, denn als 2. Grund haben Sie benannt, dass bei meiner Mutter die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, es liegen keine erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor - die wesentlich verbessert oder gemindert werden können ... wie bereits oben beschrieben, hat sie schon erhebliche Beeinträchtigungen, die vor allem durch ihren Job (Briefzustellerin) entstanden sind. Sie arbeitet nur noch unter Schmerzmittel und ist sehr häufig krank geschrieben. Sie bekommt ständig Physio und war zwischendurch auch in einer psychosomatischen Tagenklinik, d.h. vor Ort ist auch alles ausgeschöpft. Sie hat sogar einen Behinderungsgrad von 40%.
Aus finanzielle Gründen kann sie nicht kürzer treten oder den gut bezahlten Job aufgeben,denn nach dem Tod ihres Mannes muss die ein Haus allein abzahlen.
Vllt. habt ihr einige Tipps und Argumentationshilfen?
LG Trixi
Meine Mutter bekam 2011 ein künstliches Kniegelenk und hatte wegen dieser OP eine 3-wöchige Anschlussheilbehandlung.
Wegen diverser orthopädischer (Dauerschmerzen und Bewegungs-einschränkungen in Schulter, Rücken, Knie und Fuss) und psysischer Probleme (Depressionen) hatte ich mit ihr eine Reha beantragt. Diese wurde in erster Linie aber abgelehnt, weil die 4-Jahresfrist noch nicht rum ist. Ich war eigentlich der Meinung, dass diese beiden Kuren nicht aufeinander angerechnet werden. Daher meine Frage an euch: Stimmt deren Aussage?
Andernfalls muss ich nämlich anders argumentieren, denn als 2. Grund haben Sie benannt, dass bei meiner Mutter die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, es liegen keine erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor - die wesentlich verbessert oder gemindert werden können ... wie bereits oben beschrieben, hat sie schon erhebliche Beeinträchtigungen, die vor allem durch ihren Job (Briefzustellerin) entstanden sind. Sie arbeitet nur noch unter Schmerzmittel und ist sehr häufig krank geschrieben. Sie bekommt ständig Physio und war zwischendurch auch in einer psychosomatischen Tagenklinik, d.h. vor Ort ist auch alles ausgeschöpft. Sie hat sogar einen Behinderungsgrad von 40%.
Aus finanzielle Gründen kann sie nicht kürzer treten oder den gut bezahlten Job aufgeben,denn nach dem Tod ihres Mannes muss die ein Haus allein abzahlen.
Vllt. habt ihr einige Tipps und Argumentationshilfen?
LG Trixi