Reha? Zuständigkeit bei nicht Berufstätigen

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missjulchen
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Reha? Zuständigkeit bei nicht Berufstätigen

Beitrag von missjulchen » 10 Aug 2014, 08:54

Bisher war ich nur zur MuKi Kuren.
Gestern war ich wegen höllischer Ohrenschmerzen beim Arzt, der mir nach äußerst ausführlicher Untersuchung und Diagnosestellung u.a.dann auch eine Reha vorgeschlagen hat.
( ich dachte, ich hätte ne Mittelohrentzündung stattdessen habe ich ein zur Zeit ganz akutes HWSyndrom mit Nervenquetschung und einen Bandscheibenvorfall, zudem bin ich psychisch auch ganz schön angeschlagen :heul: . Seit über 1 Jahr wurde ich jetzt von Arzt zu Arzt geschickt, weil keiner so richtig weiter wusste; ich habe Geschmacksstörungen und teilweise eine halbseitige Sensibilitätsstörung Zunge/ Mund, Gesicht, es wurden MRTs wegen Tumorverdacht gemacht, etc)Ich hab mich jetzt 1 Jahr verrückt gemacht und hatte solche Angst vor einem Tumor! Dann kamen über Nacht furchtbare Ohrenschmerzen, so dass ich gar nicht mehr sprechen konnte...
Ich war erstmal ganz geschockt( und gleichzeitig froh), weil ich ja ganz was anderes vermutet hatte, so dass ich gar keine Fragen gestellt habe.
Aber: ich arbeite zur Zeit gar nicht.... Wer ist denn dann für eine Reha zuständig? Die Krankenkasse? Die werden sich bedanken, weil ich ja erst letztes Jahr zur MuKi Kur war. Oder die RV? Die sagen dann bestimmt, dass sie nicht zuständig sind, weil ich nicht arbeite?
Und ohne unsere Kleine(5) würde ich auch nicht fahren.....
Kann mir jemand von Euch weiterhelfen?

emilyschmidt06
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RE: Reha? Zuständigkeit bei nicht Berufstätigen

Beitrag von emilyschmidt06 » 10 Aug 2014, 09:48

hallo,

ja normal wäre da die krankenkasse zuständig. dein arzt muss eben genau schreiben warum du eine reha brauchst. eine mutter kind kur ersetzt ja keine reha. kur ist ja mehr zur entspannung und mal abschalten können.
April 2010 Haus am Deich Norddeich
Juni 2013 Mutter Kind Rerik
Februar/März 2015Sprachheilreha Eubios Thalheim
18.11.15-09.12.15 AWO Klinik Langeoog Haus Westwind

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Mahols
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Beitrag von Mahols » 10 Aug 2014, 10:51

Auch wenn Du zur Zeit nicht arbeitest, kann trotzdem die Rentenversicherung zuständig sein! Da reicht es schon aus, dass Du die allgemeine Wartezeit erfüllt hast (z.B. früher mal 5 Jahre gearbeitet hast) und gleichzeitig Deine Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist!

Hier kannst Du es nachlesen! Oder bei der KK fragen, die haben normalerweise auch die RV-Anträge da!

Inzwischen kann man übrigens zur RV-Reha auch Kinder mitnehmen ;)

LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike


06/2008 Mutter-Kind-Kur Ostseeklinik Königshörn Glowe
06/2012 Mutter-Kind-Kur Miramar Großenbrode
12/2014 Onkologische Reha Klinik am See Bad Gandersheim
11/2015 Onkologische Reha Luise-von-Marillac Klinik Bad Überkingen

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