Reha mit Kind?

Benutzeravatar
Claudia70Benedikt
Beiträge: 267
Registriert: 29 Jun 2014, 05:56

Beitrag von Claudia70Benedikt » 07 Sep 2014, 07:27

Hallo Lena,

jetzt weiß ich es wieder, ich habe auch irgendwo vor kurzem einen Artikel gelesen. Ich suche mal noch weiter, vielleicht finde ich ihn: Es gab eine Gesetztesänderung der RV, die, ich glaube ab 2014, die Mutter-Kind-Kuren nicht mehr bezahlt. Auf die Schnelle habe ich gerade diesen Passus gefunden:
"Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Rehabilitationsleistung, in deren Mittelpunkt die Bedürfnisse des chronisch kranken Kindes stehen. Sie darf daher nicht mit einer Mutter-Kind-Kur verwechselt werden, für deren Finanzierung die gesetzlichen Krankenkassen zuständig sind." Hier der Link dazu:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rreha.html

Melde mich nochmal, wenn ich den anderen Beitrag gefunden habe.
Liebe Grüße
Claudia

Mutter-Kind-Kur in Graal-Müritz, Klinik Meeresbrise vom 18.11. bis 09.12.2014

Benutzeravatar
Claudia70Benedikt
Beiträge: 267
Registriert: 29 Jun 2014, 05:56

Beitrag von Claudia70Benedikt » 07 Sep 2014, 07:36

Ich habs gefunden.
"[royalblue]Zuständigkeit liegt nur bei der Krankenkasse Berlin, 4.April 2013.

Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sind medizinische Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch ausschließlich in der Zuständigkeit von Krankenkassen liegen. Die neue Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes weist ausdrücklich darauf hin. In 12 % aller Ablehnungen werden Antragstellerinnen jedoch von ihren eigenen Kassen an den Rentenversicherungsträger verwiesen, kritisiert das Müttergenesungswerk (MGW). „Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V werden vom Rentenversicherungsträger gar nicht angeboten."[/royalblue]

Das ist etwas unübersichtlich, deshalb hier noch der Link. Der Beitrag ist noch etwas länger.
http://www.muettergenesungswerk.de/Desk ... 8&mid=1841
Liebe Grüße
Claudia

Mutter-Kind-Kur in Graal-Müritz, Klinik Meeresbrise vom 18.11. bis 09.12.2014

Benutzeravatar
giuly
Beiträge: 3897
Registriert: 02 Mär 2011, 20:46

Beitrag von giuly » 07 Sep 2014, 08:03

@Lena und Claudia: Ihr redet von zwei verschiedenen Sachen, die recht aehnlich sind...versuche es zu erklaeren.

MutterKindKuren dienen dazu, dass die Mutter mal aus ihrem Umfeld kommt und sich erholt. Sie bekommt Anwendungen, die ihr gut tun sollen. Die Kinder sind entweder Begleitkinder oder werden auch behandelt, da sie auch krank sind.
Sind die Frauen staerker erkrankt oder beduerfen einer intensiveren medizinischen Betreuung wie z.B. psychisch oder nur der Ruecken, dann benoetigt die Frau eine Reha, die der RV traegt. Hierbei kann bei Bedarf das Kind/die Kinder mitgenommen werden, was in einigen, nicht allen Kliniken moeglich ist. Das Kind wird dann nur betreut. Es ist keine MutterKindMassnahme und war es noch nie.
Ich hoffe, ich konnte helfen :)

missjulchen
Beiträge: 99
Registriert: 17 Mär 2014, 18:59

Beitrag von missjulchen » 07 Sep 2014, 08:29

Das war jetzt schon mal sehr hilfreich! Ich werde morgen mal zur Beratungsstelle der RV gehen.
Kennt denn von euch jemand Rehakliniken an Nord- oder Ostsee mit Schwerpunkt Psychosomatik? Also die Kliniken, in die man Kinder mitnehmen darf und die zudem auch noch gute Kinderbetreuung anbieten? Ich kann mich nicht erholen, wenn mein Kind nur " verwahrt" wird :(

Benutzeravatar
Ulnau71
Beiträge: 4151
Registriert: 02 Mär 2009, 16:16

Beitrag von Ulnau71 » 07 Sep 2014, 08:34

Eine MutterKindKur wird nur schwer durchzubringen sein nach so kurzer Zeit. Aber versuchen kann man es. Kommt ja auch auf deinen Gesundheitszustand an. Wenn dein Arzt meint, es müsse so sein, dann ist das wohl so. Hast du mal mindestens ein halbes Jahr am Stück gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt? Dann ist die RV auch für dich zuständig.
Bei der RV gibt es keine MuKiKuren. Aber du kannst dein Kind in bestimmte Kliniken mitnehmen. Das habe ich auch schon gemacht.
Ich hatte ne psychosomatische Reha und mein Sohn, damals 5 Jahre, war Begleitkind.
Wenn du niemals gearbeitet hast, besteht die Möglichkeit eine Reha über die Krankenkasse zu machen. Und auch da kann man sein Kind in bestimmte Kliniken mitnehmen.

Eine MutterKindKur gibt es nur bei Kasse und dient der VORSORGE, drohende Krankheiten abzuwenden.

Eine Reha gibt es nur bei der RV oder Kasse und dient der HEILUNG, bei bereits bestehenden Krankheiten.
Bild
2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
2013 Königshörn Glowe
2017 Klinik Maximilian Scheidegg Bild

Benutzeravatar
Ulnau71
Beiträge: 4151
Registriert: 02 Mär 2009, 16:16

RE:

Beitrag von Ulnau71 » 07 Sep 2014, 08:38

Original geschrieben von missjulchen

Das war jetzt schon mal sehr hilfreich! Ich werde morgen mal zur Beratungsstelle der RV gehen.
Kennt denn von euch jemand Rehakliniken an Nord- oder Ostsee mit Schwerpunkt Psychosomatik? Also die Kliniken, in die man Kinder mitnehmen darf und die zudem auch noch gute Kinderbetreuung anbieten? Ich kann mich nicht erholen, wenn mein Kind nur " verwahrt" wird :(
Bei einer Reha kann man sich die Kliniken nicht im Vorraus aussuchen, wie bei einer MuKiKur. Da bekommt man eine zugeteilt und gut ist. Man kann dann zwar noch Widerspruch einlegen und um eine andere Klinik bitten, aus dem und dem Grund, aber mehr geht nicht.

Ich war in der Fontane Klinik in Motzen. Die hatten eine super Kinderbetreuung, fast noch besser als in ner MutterKindKurKlinik, weil in dieser psychosomatischen Klinik auch Kinder und Jugendliche behandelt wurden.
Bild
2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
2013 Königshörn Glowe
2017 Klinik Maximilian Scheidegg Bild

missjulchen
Beiträge: 99
Registriert: 17 Mär 2014, 18:59

Beitrag von missjulchen » 07 Sep 2014, 09:05

Doch ich habe schon ein paar Jahre gearbeitet....
Was ich noch nicht ganz verstanden habe: es gibt bei den MutterKindKliniken einige, die auch Reha anbieten, z.B. Das Sancta Maria auf Borkum. Kommen diese Kliniken auch infrage, wenn ich eine Reha über die RV beantragen?
Oder hat die RV spezielle eigene Rehakliniken?[denkwonder]Kompliziert....[/denkwonder]

Benutzeravatar
Ulnau71
Beiträge: 4151
Registriert: 02 Mär 2009, 16:16

Beitrag von Ulnau71 » 07 Sep 2014, 09:21

Das kann man so nicht sagen, man muss direkt mit den Häusern dann Verbindung aufnehmen und nachfragen, nach welchem Paragraphen sie zugelassen sind und wie sie arbeiten.

Fakt ist, die Häuser, die MuKiKliniken sind, sind niemals Häuser, die auch über die RV laufen. Das sind wohl zwei verschiedene paar Schuhe.
Bild
2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
2013 Königshörn Glowe
2017 Klinik Maximilian Scheidegg Bild

Benutzeravatar
Claudia70Benedikt
Beiträge: 267
Registriert: 29 Jun 2014, 05:56

RE:

Beitrag von Claudia70Benedikt » 07 Sep 2014, 09:58

Original geschrieben von giuly

@Lena und Claudia: Ihr redet von zwei verschiedenen Sachen, die recht aehnlich sind...versuche es zu erklaeren.

MutterKindKuren dienen dazu, dass die Mutter mal aus ihrem Umfeld kommt und sich erholt. Sie bekommt Anwendungen, die ihr gut tun sollen. Die Kinder sind entweder Begleitkinder oder werden auch behandelt, da sie auch krank sind.
Sind die Frauen staerker erkrankt oder beduerfen einer intensiveren medizinischen Betreuung wie z.B. psychisch oder nur der Ruecken, dann benoetigt die Frau eine Reha, die der RV traegt. Hierbei kann bei Bedarf das Kind/die Kinder mitgenommen werden, was in einigen, nicht allen Kliniken moeglich ist. Das Kind wird dann nur betreut. Es ist keine MutterKindMassnahme und war es noch nie.
Ich hoffe, ich konnte helfen :)
Hallo Giuly,

mein Gott, ist das kompliziert. Da ich mich nicht so auskenne bin ich natürlich auf die Infos der sogenannten "Experten" (RV, KK) angewiesen. Wie ich bereits ja schon weiß erfährt man doch nur immer Halbwahrheiten. Komplettinfos bekommt man ja nie :patsch:

Danke für die Aufklärung.
Liebe Grüße
Claudia

Mutter-Kind-Kur in Graal-Müritz, Klinik Meeresbrise vom 18.11. bis 09.12.2014

missjulchen
Beiträge: 99
Registriert: 17 Mär 2014, 18:59

Beitrag von missjulchen » 07 Sep 2014, 12:28

Hm, ich habe gerade das hier auf der Seite der RV Bund gefunden....:
Bei einem Antrag auf medizinische Leistungen (inklusive der Anschlussrehabilitation, der onkologischen Rehabilitation und der Sucht-Rehabilitation) erfüllen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aber auch, wenn Sie
in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder
vermindert erwerbsfähig sind beziehungsweise dieser Zustand einzutreten droht und Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Ich habe aber das letzte Mal vor 2,5 Jahren gearbeitet. Dann scheint also doch die Krankenkasse zuständig zu sein? :-o
Das ist ja zum Haare ausraufen. Ich seh schon, dass die TK mich an die RV verweist und die RV an die TK :kopfanwand:
Und wenn eine Reha über die TK: sind das dann doch die üblichen MutterKind Häuser, die auch Reha anbieten?......

Antworten