morgen werde ich mit der Psychologin vom SPZ ( Sozial-Pädiatrisches-Zentrum )
telefonieren hinsichtlich einer Kur für mein Kind.
Nun habe ich hier im Forum schon gelesen, dass der Antrag von der RV zur KV geleitet wird in manchen Fällen.
Wann beantrage ich denn bei der RV, wann bei der KK ?
Worin liegt hier eigentlich der Unterschied, ausser in der Auswahl der Klinik.
Bei der RV liegt der Fokus ja tatsächlich rein auf den Diagnosen des Arztes ( ich kenne bisher nur die MuKiKur, wo man ja selbst darlegen muss).
Ist das bei der KK auch so, ist die Beantragung bei der einen oder anderen Institution einfacher/sinnvoller ?
Verzeiht mir meine vielen Fragen
