Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
Hallo mal wieder wieder...
war ja letztes Jahr in Mu-Ki-Kur, da wurde mir im Abschlussgespräch dringen zur Reha geraten.
Heute meinte mein Arzt (Neurologe) wieder, ich solle doch dringend eine Reha beantragen (psychosomatisch).
Jetzt hab ich bissl gesurft, keine Antworten gefunden, und hoffe daher, ihr könnt mir helfen:
1) Ich hab gelesen, man muss die letzten 2 Jahre 6 Monate Rentenbeiträge bezahlt haben, das hab ich schonmal nicht.
Dann heisst es aber, wenn man nach der Ausbildung gezahlt hat, bzw Kindererziehung wird anerkannt usw, wie ist das nun, kann ich auch ne Reha beantragen wenn ich die letzten Jahre nicht gearbeitet/ keine Beiträge bezahlt hab?
2) Ich möchte auf jeden Fall mein Kind mitnehmen, kennt jemand eine Reha Klinik (Schwerpunkt Psyche) am Meer (vorzugsweise Ostsee) die er empfehlen kann? Hab gelesen man sollte seinen Klinikwunsch gleich im Antrag mit angeben. Wenn ich nach Reha mit Kinderbetreuung such, werden mir immer Mutter-Kind Kliniken gezeigt, und das ist ja was anderes. also wenn jemand nen Tip hat.....her damit!
3) wie lange dauert es so vom Antrag bis zum Bescheid, und wird erstmal abgelehnt?
war ja letztes Jahr in Mu-Ki-Kur, da wurde mir im Abschlussgespräch dringen zur Reha geraten.
Heute meinte mein Arzt (Neurologe) wieder, ich solle doch dringend eine Reha beantragen (psychosomatisch).
Jetzt hab ich bissl gesurft, keine Antworten gefunden, und hoffe daher, ihr könnt mir helfen:
1) Ich hab gelesen, man muss die letzten 2 Jahre 6 Monate Rentenbeiträge bezahlt haben, das hab ich schonmal nicht.
Dann heisst es aber, wenn man nach der Ausbildung gezahlt hat, bzw Kindererziehung wird anerkannt usw, wie ist das nun, kann ich auch ne Reha beantragen wenn ich die letzten Jahre nicht gearbeitet/ keine Beiträge bezahlt hab?
2) Ich möchte auf jeden Fall mein Kind mitnehmen, kennt jemand eine Reha Klinik (Schwerpunkt Psyche) am Meer (vorzugsweise Ostsee) die er empfehlen kann? Hab gelesen man sollte seinen Klinikwunsch gleich im Antrag mit angeben. Wenn ich nach Reha mit Kinderbetreuung such, werden mir immer Mutter-Kind Kliniken gezeigt, und das ist ja was anderes. also wenn jemand nen Tip hat.....her damit!
3) wie lange dauert es so vom Antrag bis zum Bescheid, und wird erstmal abgelehnt?
- EngelchenLena
- Beiträge: 726
- Registriert: 02 Sep 2009, 20:57
Re: Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
zu 1. kann ich leider nichts sagen
zu 2. ich war zur psychosomatischen Reha über die RV Bund in der Dr. Becker Klinik in Norddeich (Nordsee), mit Kind als Begleitung. Normalerweise brauchst du bei einer Reha keine Wunschklinik mit angeben, da jede RV andere Klinken belegt und man da nur ein eingeschränktes Mitspracherecht hat (anders als bei ner MuKiKur).
zu 3. mein Antrag wurde schnell bewilligt (innerhalb von 2 Wochen), bis zum Rehaantritt dauerte es aber dann nochmal 6 Monate, da die psychosomatischen Kliniken (vor allem die wenigen die auch Eltern mit Kindern aufnehmen) meistens so lange Vorlaufzeiten haben.
zu 2. ich war zur psychosomatischen Reha über die RV Bund in der Dr. Becker Klinik in Norddeich (Nordsee), mit Kind als Begleitung. Normalerweise brauchst du bei einer Reha keine Wunschklinik mit angeben, da jede RV andere Klinken belegt und man da nur ein eingeschränktes Mitspracherecht hat (anders als bei ner MuKiKur).
zu 3. mein Antrag wurde schnell bewilligt (innerhalb von 2 Wochen), bis zum Rehaantritt dauerte es aber dann nochmal 6 Monate, da die psychosomatischen Kliniken (vor allem die wenigen die auch Eltern mit Kindern aufnehmen) meistens so lange Vorlaufzeiten haben.
Viele Grüße, Lena
_________________________
2009 MuKiKur Sellin
2011 Maximilian Scheidegg
2013 Kinderr. Tannenhof Graal-M.
2013 Reha Dr. Becker Klinik Norddeich
2015 Kinderr. Santa-Maria Oberjoch
2017 MuKiKur Zauberwald
2018 Kinderr. Santa-Maria Oberjoch
_________________________
2009 MuKiKur Sellin
2011 Maximilian Scheidegg
2013 Kinderr. Tannenhof Graal-M.
2013 Reha Dr. Becker Klinik Norddeich
2015 Kinderr. Santa-Maria Oberjoch
2017 MuKiKur Zauberwald
2018 Kinderr. Santa-Maria Oberjoch
Re: Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
Zu den Voraussetzungen kann ich nix sagen.
Gehört habe ich aber das die Ostseeklinik Kühlungsborn gut sein soll im Reha-Bereich, gerade auch psychosomatisch.
Ich kenne die Klinik aus 2008, wir waren dort zur Mukikur.
2 Gebäudeteile, eins für Mukikur, eins für Reha.
Die Kinderbetreuung wäre durch den Mukikur - Bereich dann aber ja schon bestens gewährleistet
Gehört habe ich aber das die Ostseeklinik Kühlungsborn gut sein soll im Reha-Bereich, gerade auch psychosomatisch.
Ich kenne die Klinik aus 2008, wir waren dort zur Mukikur.
2 Gebäudeteile, eins für Mukikur, eins für Reha.
Die Kinderbetreuung wäre durch den Mukikur - Bereich dann aber ja schon bestens gewährleistet
Königsblaue Grüße
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
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2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
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- Registriert: 06 Feb 2015, 13:48
Re: Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
habe das auch gehört mit der Ostseeklinik Kühlungsborn,,,soll wircklich ne top adresse sein für sonne fälle och manno ich weis auch nicht,,,,,,,,,,,,,,,,,
wie ist das überhaupt wenn man zur Mukiku war und vielleicht vom arzt doch nochmal zu einer richtigen reha im pschyosomatischen bereich geraten wird,,,,,,,,,,dann ist es doch ein vorzeitiger antrag oder liege ich da falsch??
wie ist das überhaupt wenn man zur Mukiku war und vielleicht vom arzt doch nochmal zu einer richtigen reha im pschyosomatischen bereich geraten wird,,,,,,,,,,dann ist es doch ein vorzeitiger antrag oder liege ich da falsch??
LG Doreen
2009 Kinder Reha Ostseeklinik Kühlungsborn
2011 Mutter Kind Kur Klinik Arendsee(nie wieder)
13.05-3.06 2015 Ostseeklinik Grömitz
07.07.2015 pschychosomatische Rehaklinik Bad Lobenstein
07.07.2015 Reha Klinik Bad Lobenstein
2009 Kinder Reha Ostseeklinik Kühlungsborn
2011 Mutter Kind Kur Klinik Arendsee(nie wieder)
13.05-3.06 2015 Ostseeklinik Grömitz
07.07.2015 pschychosomatische Rehaklinik Bad Lobenstein
07.07.2015 Reha Klinik Bad Lobenstein
Re: Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
laut Aussagen der Beraterin auf meine Frage hin verwies sie auf die Vorrausetzungen
die auf der Seite der RV stehen, diese sind wohl bei allen gleich,
egal ob Erwachsenen oder Kinderreha.
Bei den Erwachsenen gibt es wohl noch mal eine Unterteilung zwischen
medizinischer und beruflicher Reha.
Sicher kann man dir da in einer Beratungsstelle oder m Servicetelefon weiterhelfen,
wenn die Telefonanlage der RV mal funktioniert.
Welche RV war es noch mal!
Wenn Sie einen Antrag auf eine Leistung zur Rehabilitation stellen,
müssen Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit nachweisen. Diese liegt bei Ihnen vor, wenn Sie
die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder
eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
Bezieher einer großen Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind.
Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Je nachdem, welche Art der Rehabilitationsleistung Sie in Anspruch nehmen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Medizinische Rehabilitation
Bei einem Antrag auf medizinische Leistungen (inklusive der Anschlussrehabilitation, der onkologischen Rehabilitation und der Sucht-Rehabilitation) erfüllen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aber auch, wenn Sie
in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder
vermindert erwerbsfähig sind beziehungsweise dieser Zustand einzutreten droht und Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine onkologische Rehabilitation erfüllen Sie auch, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen oder eine Altersrente beziehen. Das gilt dann auch für Ihre Angehörigen.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kinderrehabilitation erfüllen Sie auch, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Kinder, die eine Waisenrente beziehen, erfüllen bereits von sich aus die Voraussetzungen.
Berufliche Rehabilitation
Bei einem Antrag auf berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) erfüllen Sie die Voraussetzung aber auch, wenn
ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
wenn eine medizinische Leistung allein nicht reicht, um den angestrebten Rehabilitationserfolg zu erreichen.
Benötigen Sie weitere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Leistung zur Rehabilitation, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen oder nutzen unser Servicetelefon. Darüber hinaus können Sie sich auch an eine der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation wenden.
die auf der Seite der RV stehen, diese sind wohl bei allen gleich,
egal ob Erwachsenen oder Kinderreha.
Bei den Erwachsenen gibt es wohl noch mal eine Unterteilung zwischen
medizinischer und beruflicher Reha.
Sicher kann man dir da in einer Beratungsstelle oder m Servicetelefon weiterhelfen,
wenn die Telefonanlage der RV mal funktioniert.
Welche RV war es noch mal!
Wenn Sie einen Antrag auf eine Leistung zur Rehabilitation stellen,
müssen Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit nachweisen. Diese liegt bei Ihnen vor, wenn Sie
die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder
eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
Bezieher einer großen Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind.
Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Je nachdem, welche Art der Rehabilitationsleistung Sie in Anspruch nehmen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Medizinische Rehabilitation
Bei einem Antrag auf medizinische Leistungen (inklusive der Anschlussrehabilitation, der onkologischen Rehabilitation und der Sucht-Rehabilitation) erfüllen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aber auch, wenn Sie
in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder
vermindert erwerbsfähig sind beziehungsweise dieser Zustand einzutreten droht und Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine onkologische Rehabilitation erfüllen Sie auch, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen oder eine Altersrente beziehen. Das gilt dann auch für Ihre Angehörigen.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kinderrehabilitation erfüllen Sie auch, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Kinder, die eine Waisenrente beziehen, erfüllen bereits von sich aus die Voraussetzungen.
Berufliche Rehabilitation
Bei einem Antrag auf berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) erfüllen Sie die Voraussetzung aber auch, wenn
ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Rentenversicherung zu leisten wäre oder
wenn eine medizinische Leistung allein nicht reicht, um den angestrebten Rehabilitationserfolg zu erreichen.
Benötigen Sie weitere Informationen zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Leistung zur Rehabilitation, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen oder nutzen unser Servicetelefon. Darüber hinaus können Sie sich auch an eine der Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation wenden.
Liebe Grüße
MonaFox
Kein Mensch ist perfekt aber jeder auf seine Weise EINZIGARTIG!
MonaFox
Kein Mensch ist perfekt aber jeder auf seine Weise EINZIGARTIG!
Re: Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
wenn der RV nicht zuständig ist für eine Reha dann läuft das über die Krankenkasse.
Re: Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
Vielen Dank für die Antworten.
dann werd ich das Servicetelefon vll mal nutzen und mich informieren, ob ich beantragen kann.
Man gibt keine Klinik an?
Dann ein Gebiet wo man hin möchte, oder wie?
Das mit Reha und MuKi in einem Haus klingt gut, ja, da wäre die Betreuung gesichert.
Gibts das öfter sowas? Mehrere solcher Häuser?
Ah Kühlungsborn, da war ich zu MuKi Kur.
Ich hab gestern von eienr Bekannten erfahren, dass deren Bekannte in ner reha war, und die hatte anfangs mit eienr anderen zusammen ein Zimmer, und zwischendrin nochmal, dass sei gerade bei psychsichen Rehas oft der Fall. Kennt ihr sowas?
Das fänd ich jetzt nicht so gut.
Und kann man vll mal jemand sagen, der sowohl bei einer Mutter Kind Kur sowie bei eienr Reha (also keine Kinder Reha, sondern selbst mit Kind als Begleitung) was dann eigentlich der Unterschied ist, was anders ist.
dann werd ich das Servicetelefon vll mal nutzen und mich informieren, ob ich beantragen kann.
Man gibt keine Klinik an?
Dann ein Gebiet wo man hin möchte, oder wie?
Das mit Reha und MuKi in einem Haus klingt gut, ja, da wäre die Betreuung gesichert.
Gibts das öfter sowas? Mehrere solcher Häuser?
Ah Kühlungsborn, da war ich zu MuKi Kur.
Ich hab gestern von eienr Bekannten erfahren, dass deren Bekannte in ner reha war, und die hatte anfangs mit eienr anderen zusammen ein Zimmer, und zwischendrin nochmal, dass sei gerade bei psychsichen Rehas oft der Fall. Kennt ihr sowas?
Das fänd ich jetzt nicht so gut.
Und kann man vll mal jemand sagen, der sowohl bei einer Mutter Kind Kur sowie bei eienr Reha (also keine Kinder Reha, sondern selbst mit Kind als Begleitung) was dann eigentlich der Unterschied ist, was anders ist.
- Majacealjaco
- Beiträge: 1183
- Registriert: 24 Feb 2013, 16:26
Re: Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
Ich hatte auch einen Bekannten in Reha, der sich das Zimmer teilen musste....fände ich ja schrecklich...erst recht bei psychisch...weißt ja nicht, wie der andere tickt
Ich war in Reha mit Kindern als Begleitkinder...war aber orthopädisch...die Klinik hatte ich als Wunsch mit angegeben und es hat geklappt. Wenn du schon eine Klinik vorher weißt, kannst du die ruhig mit angeben, manchmal sind die SB froh darüber, da sie nicht noch Zeit zum Suchen nutzen müssen. Manchmal kommen sonst ja auch die "falschen" Kliniken bei raus....
Ich war in Reha mit Kindern als Begleitkinder...war aber orthopädisch...die Klinik hatte ich als Wunsch mit angegeben und es hat geklappt. Wenn du schon eine Klinik vorher weißt, kannst du die ruhig mit angeben, manchmal sind die SB froh darüber, da sie nicht noch Zeit zum Suchen nutzen müssen. Manchmal kommen sonst ja auch die "falschen" Kliniken bei raus....
2013 Mu-Ki-Kur Südstrandklinik Fehmarn
2014 Reha AKG Graal-Müritz
2015 Mu-Ki-Kur Glowe
2016 Kinderreha Heringsdorf/Usedom
2018 Reha AKG Graal-Müritz
2014 Reha AKG Graal-Müritz
2015 Mu-Ki-Kur Glowe
2016 Kinderreha Heringsdorf/Usedom
2018 Reha AKG Graal-Müritz
Re: Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
Ja ich fänd das eben auch schrecklich, und mit Kind gleich doppelt!!!! Wär für mich schon ein Grund, sofort wieder abzureisen.
Ja ich denk eben auch, wenn man das gleich angibt, und die Idikationen passen, warum sollten die dann ne andere nehmen.
Wie ist das eigentlich mit der Ausbuchung? MuKi Kliniken sind ja immer alle schon über ein halbes Jahr ausgebucht, ist das bei der Reha auch so?
Ja ich denk eben auch, wenn man das gleich angibt, und die Idikationen passen, warum sollten die dann ne andere nehmen.
Wie ist das eigentlich mit der Ausbuchung? MuKi Kliniken sind ja immer alle schon über ein halbes Jahr ausgebucht, ist das bei der Reha auch so?
Re: Reha-Vorraussetzungen?-Kind?
Viel Glück für den Antrag!Rose8011 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten.
dann werd ich das Servicetelefon vll mal nutzen und mich informieren, ob ich beantragen kann.
Habe ich auch so gemacht. Habe der Dame meine Rentenversicherungsnummer genannt und worum es geht
und sie hat mir sofort Auskunft gegeben und auch auf die Formulare online und Infos verwiesen.
Man gibt keine Klinik an?
Dann ein Gebiet wo man hin möchte, oder wie?
Ich habe eine Klinik angegeben, allerdings Kinderreha. Aber du hast ein Wunsch und Wahlrecht und warum solltest du dann nicht,
natürlich mit Gründen einen Klinikwunsch angeben können?
Das mit Reha und MuKi in einem Haus klingt gut, ja, da wäre die Betreuung gesichert.
Gibts das öfter sowas? Mehrere solcher Häuser?
Ah Kühlungsborn, da war ich zu MuKi Kur.
Das kann ich leider nicht beantworten. Aber da finden sich sicher Informanten hier im Forum.
Ich hab gestern von eienr Bekannten erfahren, dass deren Bekannte in ner reha war, und die hatte anfangs mit eienr anderen zusammen ein Zimmer, und zwischendrin nochmal, dass sei gerade bei psychsichen Rehas oft der Fall. Kennt ihr sowas?
Das fänd ich jetzt nicht so gut.
Habe ich auch schon gehört und könnte ich mir definitiv auch nicht vorstellen. Aber auch da gibt es sicher Erkundigungsmöglichkeiten. Und da du ja auch mit Kind fahren willst gibt es da sicher auch nur bestimmte Kliniken.
Und kann man vll mal jemand sagen, der sowohl bei einer Mutter Kind Kur sowie bei eienr Reha (also keine Kinder Reha, sondern selbst mit Kind als Begleitung) was dann eigentlich der Unterschied ist, was anders ist.
Ich war zwar nur zur Kinderreha und zur MutterKindKur, aber ich denke die Reha bezieht sich intensiver auf das vorhandene Krankheitsbild. So war es zu mindesten bei meiner Tochter, die kindliches Asthma bronchiale hat. In der Kur war es mehr allgemein, die Reha hat sich intensiver mit dem Krankheitsbild befasst. Vor Ort der Reha waren auch auf die Krankheit spezialisierte Ärzte.
Liebe Grüße
MonaFox
Kein Mensch ist perfekt aber jeder auf seine Weise EINZIGARTIG!
MonaFox
Kein Mensch ist perfekt aber jeder auf seine Weise EINZIGARTIG!