Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

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Juddel
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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von Juddel » 07 Aug 2015, 09:52

Rose8011 hat geschrieben:So, jetzt wirds immer besser:

Also, bei der Klinik hab ich angerufen, die waren sehr freundlich.Diese Renterklinik nimmt gar keine Kinder mit auf, sprich, keine Betreuung!
Die Dame war sehr nett, hat das gleich storniert und mir Tips gegeben.
Dann sagte sie mir noch, die RV würde die Anträge nicht komplett fertig lesen, sie hätte das öfter, dass Frauen anrufen, und nach Kinderbetreuung fragen, und dann eben ablehnen.

Dann kam heute der Bewilligungsbescheid von der RV, eben für diese Klinik.
Ich muss dazu sagen, Abreise wäre 16.8., in 10 Tagen, wäre soweit auch ok, ABER:
Dann kam noch ein extra Brief von der RV, da steht drin, mein "Antrag über Haushaltshilfe wird noch überprüft",( ich hab gar keine Haushaltshilfe beantragt, nur, dass ich mein Kind mitnehmen will) und ich solle "die Arbeitszeiten meines Partners" nachweisen und vom Arbeitgeber unterschreiben lassen.... :evil: :evil: :evil:
DU HAST IM ANTRAG MIT ANGEGEBEN; DASS DU DEIN KIND MIT ZUR KUR NEHMEN MUSS: GENAU DAFÜR IST DER ANTRAG AUF HAUSHALTSHILFE: DEN MUSST DU AUSFÜLLEN UND DANN DA DRAUF SCHREIBEN; DASS DU DIE KINDER MIT NEHMEN MUSS: GENAU DAFÜR BRAUCHEN DIE ARBEITSZEITEN DEINES PARTNERS: UM ZU GUCKEN; DASS ER DIE KINDER NICHT BETREUEN KANN.
DIRV HAT EIGENTLICH ALLES RICHTIG GEMACHT: DIE HABEN DEN ANTRAG GENEHMIGT UND AUF GRUND DESSEN; DASS DER ANTRAG AUF HAUSHALTSHILFE NICHT BEIM ANTRAG DABEI WAR; DIE KUR OHNE KIND GENEHMIGT:.
DIE KLINIK DIE DU AISWÄHLST; MUSS EINEN VERTRAG MIT DER RV HABEN.

HALLO? Ich soll am 16. 8. fahren, ohne Kind, und Haushaltshilfeantrag wird noch überprüft???
Sitzt da in Berlin ein Haufen von Idioten oder wie soll ich das verstehen?
Während der Bearbeitungszeit kann sich mein 4jähriger ja selber was kochen, waschen etc, kein Problem :twisted:

Bei soviel Unverschämtheit fällt mir erstmal garnix mehr ein.

Also mein Mann arbeit flexibel (freier Mitarbeiter und Selbständig), das tut aber nix zur Sache, da mein Sohn sehr auf mich fixiert ist, und 5 oder mehr Wochen ohne mich....der war noch keine Einzige Nacht von mir getrennt.Auch für meine Genesung wäre so ein Trennung schlecht. Das weiß die RV (steht im ANtrag).
Sprich: Ohne meinen Sohn werde ich in KEINE Reha gehen, punkt!

Aber die schreiben doch auch auf ihrer Internetseite, dass Kinder unter 12 Jahren mitkönnen....versteh das deswegen gar nicht , ist doch nur Schikane!

Also diesen Umstellungsantrag einfach wie einen Widerspruch sschreiben, ok. und sollte man da auch nochmal ein ärztliches Attest dazu geben? Ich glaub ich ruf am Monatg mal beim Arzt an, ob der mir noch was schreibt.

Wie lange hat das dann bei dir gedauert?
Und ist dabei sonst noch was zu beachten?
Ich meine, ich hab das ja im Widerspruch schon alles geschrieben, ans Meer wegen der Sinistis, Kind mit, ....alles begründet....

@lunalina: bei welcher RV bist du?
Bei der RV Bund hatte ich Pech und kein Argument zu wechseln, da uns schon eine Klinik abgewiesen hatte
wie eine Klinik abgewiesen, warum?
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

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lunalina
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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von lunalina » 07 Aug 2015, 15:50

Natürlich kann man sich eine klinik wünschen, hab ich ja auch gemacht und wurde nach widerspruch genehmigt
Ein anrecht drauf hat man allerdings nicht, zumindest bei der rv rheinland nicht
02.06-23.06.2010 CBT Haus am Meer Borkum
Traumkur am Meer
25.06-16.07.2014 CBT Haus am Meer Borkum
Weltmeisterkur- besser geht es nicht
07.05.-04.06.2015 Satteldüne Amrum Kinderreha
18.07-08.08.2018 Helena am Meer Borkum
Traumkur am Meer

Rose8011
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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von Rose8011 » 07 Aug 2015, 20:09

@aufdemweg: Ja ich will da die Reha auf jeden Fall, nur für den Fall dass mein Sohn nicht mit darf, dann werde ich die Reha nicht antreten.
Also ich glaube, dass die Begleitkind immer über den Haushaltshilfeantrag bewilligt werden müssen. Da ist es aber tatsächlich wichtig, dass Du nachweist, dass das Kind nicht bei Deinem Mann bleiben kann.

Übrigens: Glückwunsch, dass die Reha bewilligt wurde :)

Ja die von mir ausgesuchte Klinik (mit denen ich telefoniert hatte) hat uns nach Sichtung der Unterlagen dann abgelehnt und ab da hatte ich kein Argument für eine Klinik am Meer.....Ich wollte eigentlich alles in einem....aber es ging nach Bayern
ok, und da fängt das Problem an....

Danke, nur freu ich mich garnicht... :(

Hä versteh ich nicht, die haben deine Wunschklinik genehmigt, und die hat dich dann abgelehnt??? WArum?
Und wars wenigstens schön in Bayern?

@Jefa: Den Antrag hab ich ausgefüllt.
Wie erfahr ich, ob das als dringlich läuft? telefonsich, oder?
Vielleicht sollte ich am Monat mal anrufen...
Noch was, wenn auch krankenkasse haushaltshilfe:
Ich brauchte zusaetzlich zum alleinerziehend

novh ein attest vom kinderarzt (7,50 euro) dass mein kind mit MUSS
psychische und betreuungsgruende
ist so ein vordruck den der arzt hat
steht zwar "zur mutter-kind-kur" drauf
hab nen zettel beigelegt wo klinik dabeisteht und dass die gruende ja die gleichen sind unabhaengig von der klinik

p.s.
So ne untrschrift wollten sie auch bei den mutter-kind-kuren
da direkt im antrag

dieses mal eben als extraattest
ja stimmt, für die MuKiKuren musste ich das auch immer vom Kinderarzt ausfüllen lassen...
Wo hast du das Formular her? Wo bekommt man das?
Hätte zwar noch das vom letzten Jahr, aber sollte vielleicht schon ein neues sein, oder?
Das stimmt definitiv NICHT!!!
Das Wunsch,-und Wahlrecht gibt es für REHAS und Mutter-Kind-Kuren.
So hab ichs auch verstanden, und wenn man den Paragrafen durchliest, steht da nix von nur MuKiKur.

Nun nochmal zu den Arbeitszeiten meines Mannes:
Er kann die sich nicht bestätigen lassen, da er freiberuflich und selbständig tätig ist, und zusätzlich auch noch viel von zu Hause aus arbeitet.
Das tut aber nicht zur Sache, es ist egal wieviel wann und wo er arbeitet, es geht darum, dass eine Trennung von meinem Sohn und mir unzumutbar ist! Er war bisher noch keine Einzige Nacht von mir getrennt, ist 4 jahre, und ich bin die Hauptbezugsperson! Und ich werde die Psyche und Entwicklung meines Kindes garantiert nicht wegen einer Reha aufs Spiel setzten, vorher verzichte ich lieber selbst!

Danke für die Antworten!

PS: sowas ist doch mal wieder typisch für unser tolles Land, kinderunfreundlich hoch zehn, und da wundert man sich über fallende Geburtszahlen...sowas gäbs in anderen Ländern nicht, die Idee, eine Mutter 5 Wochen von ihrem kleinen Kind trennen zu wollen, schlag das mal in Italien oder Spanien vor...armes Deutschland!

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aufdemWeg
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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von aufdemWeg » 07 Aug 2015, 20:38

also

die Frage ist eher, WIE hältst du die Zeit durch bis zum Neuantrag, noch mal den Antragsjungel usw.
das kostet Nerven usw. WIE packst du das?


zum Attest:
das hatte der Kinderarzt als Vordruck
bei den Mutter-Kind-Kur-Dingern war es ja immer schon im Antrag mit dabei. Dieses Mal war es bei mir eine Krankenhauseinweisung (Krankenkasse) und da hat der Kinderarzt so einen Vordruck, den er mir ausgedruckt und unterschrieben hat

"übersetzt": das Kind muss aus psychischen und betreuungstechnischen Gründen mit. Alternative nicht möglich.

Beim Reha-Antrag war das glaube ich nicht, aber kann man vom Kinderarzt bescheinigen lassen. Aus psychischen Gründen ist eine Trennung NICHT zumutbar.


Kinderunfreundlich würde ich das nicht nennen
eher kosten "sparen" auf Kosten der betroffenen

was bei meinem Vater mit Schlaganfall und Herzproblemen getrieben wurde und als dann noch seine Frau (meine Mutter) starb, fang ich besser mal gar nicht erst an :evil:
das hat nix mit Kindern zu tun, sondern damit, was Geld kostet, hauptsache auf anderer Leute kosten.

Wobei ich mich eh frage, wo die dann langfristig sparen, weil wenn ich krank geschrieben bin, koste ich die auch was - jedenfalls die Krankenkasse, aber die hat ja dann doch eingewilligt.



zur RV:
habe heute einen Brief bekommen
zu meinem Widerspruch vom **.04.2015 ...
haha ... meinen begründeten Widerspruch hab ich im Juni abgeschickt
und die Ablehnung kam im Mai

so viel zu... die und ihre Daten. Stimmen schon mal nicht

dennoch sind seit Widerspruch 2 Monate vergangen
1 Monat seit Gutachter...
Antwort im Schreiben heute:


Die Überprüfung meines Widerspruches ist abgeschlossen
Widerspruch wurde zur Entscheidung an die Widerspruchstelle der RV gegeben
Die Entscheidung der Widerspruchstelle bitten wir abzuwarten

da elektronisch verfasst, keine Unterschrift

steht auch nix bei, bei "es betreut Sie
das Feld ist leer....


na ja, es wäre zum Weinen
wenn ich nicht eine Alternative hätte
so ist es schon fast zum ... schreien vor lachen bei so viel...

die Kraft mich aufzuregen hab ich nicht

schreiben die das Datum falsch
es sei denn, die meinten den Antragseingang...
steht aber klar "Widerspruch" mit Datum
Finde Menschen, die dir gut tun gib ihnen Vertrauen
gehe denen aus dem Weg, die dir nicht gut tun
und behalte jene im Augenwinkel, die dir schaden, aber mache sie nicht zum Mittelpunkt deiner Gedanken/deines Fühlens - den Platz haben sie nicht verdient

Rose8011
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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von Rose8011 » 07 Aug 2015, 20:58

die Frage ist eher, WIE hältst du die Zeit durch bis zum Neuantrag, noch mal den Antragsjungel usw.
das kostet Nerven usw. WIE packst du das?
Hab ich nicht! Aber mein Kind ist das Wichtigste in meinem Leben, ihn IHM soll es gut gehen! Dann gehts lieber mir schlecht.
Aber nicht anzutreten ist der letzte Ausweg.
Erstmal kämpfe ich, dass er mit kann! :twisted:
zum Attest:
das hatte der Kinderarzt als Vordruck
bei den Mutter-Kind-Kur-Dingern war es ja immer schon im Antrag mit dabei. Dieses Mal war es bei mir eine Krankenhauseinweisung (Krankenkasse) und da hat der Kinderarzt so einen Vordruck, den er mir ausgedruckt und unterschrieben hat

"übersetzt": das Kind muss aus psychischen und betreuungstechnischen Gründen mit. Alternative nicht möglich.

Beim Reha-Antrag war das glaube ich nicht, aber kann man vom Kinderarzt bescheinigen lassen. Aus psychischen Gründen ist eine Trennung NICHT zumutbar.
Hm, muß schauen, wo ich so nen Vordruck her bekomm, mein Kinderarzt hat das nicht.
Aber vielleicht kann er das ja auch formlos schreiben.

poh, was da wieder für Zeit vergeht, von meinem Arzt brauch ich ja noch was, vom Kinderarzt.... Reha 2017....lol
Kinderunfreundlich würde ich das nicht nennen
eher kosten "sparen" auf Kosten der betroffenen
nenn es wie du willst, wenn ich Kraft und Nerven hätte, würde ich an die Presse/Fernsehen gehen, so mit Menschen umzugehen, die Hilfe benötigen, und es gibt sicher schlimmere Fälle als meinen, da sind die dann auch nicht anders.... :evil:

Na ich sag ja, die lesen das garnicht durch....deswegen stimmen auch die Daten nicht.
Und was heißt das jetzt?
Bekommst du die Reha? Versteh ich nicht...

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aufdemWeg
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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von aufdemWeg » 07 Aug 2015, 21:23

also mein Kind ist mir auch das wichtigste und ohne würde ich auch nicht fahren
aber eben weil sie mir das wichtigste ist, habe ich aufgehört mich auf die Reha zu verschärfen, sondern mit dem bisschen, was noch an Kraft da ist, Alternativen zu finden

wenn ich zusammenklappe, weil ich vergebens auf ein VIELLEICHT für die Reha warte, hat mein kind auch nichts von
weder, wenn ich in IRGENDEIN Krankenhaus muss (egal ob nervlich oder weil der Körper zusammenbricht)

jetzt habe ich auf Umwegen wenigstens ETWAS in Aussicht
das ist schon mal ETWAS
und im Sinne meines Kindes

noch mal so einen Reha-Antrag würde ich nicht durchstehen
das eine mal hat mich schon mehr umgehauen
noch mal... neee, da breche ich noch nicht mal auf halber Strecke zusammen

es sei denn ich bekomme vorher Hilfe
aber wenn ich woanders her Hilfe bekomme
brauche ich die Reha nicht mehr :roll:





einfach beim Kinderarzt fragen
ich fragte nach einem Attest, formlosen Schreiben, hauptsache Bestätigung
da hat mir die Sprechstundenhilfe das gesagt mit dem Vordruck, hat es noch mal mit dem Kinderarzt abgeklärt und ging ratzfatz



von Fernsehen halte ich nicht viel
da sind so viel andere "Skandale", da würde das nicht mehr auffallen
im Gegenteil
könnte man sich noch zusätzlich schaden


das heißt, ich "muss" noch warten - was die RV betrifft.
die haben das an eine weitere Stelle weitergeleitet und die werden das noch mals prüfen
aber das wusste ich ja schon, daher "plane" ich gar keine Info vor Mitte September ein

und DANN werde ich erfahren ob die genehigen oder nicht...

und eben WEIL ich es wusste (Anruf bei der RV im Juli)
hab ich aufgehört mich auf die Reha zu versteifen
die RV müsste zwar... ist zuständig ... ich BRAUCHE die Hilfe

aber wenn die nicht wollen, hab ich die Wahl

a) abwarten ... würde zwangsläufig zum Zusammenbrechen führen
und das würde zur Folge haben, dass ich mein Kind nicht mehr versorgen könnte
was wiederum dazu führen würde, dass sie wirklich in eine Pflegefamilie müsste

und ob ich dann Hilfe bekäme, wäre weiterhin fraglich
will ich meinem Kind nicht an tun

b) der RV aufs Dach steigen
dazu hab ich nicht die Kraft und würde mich selbst noch schneller zu Grunde richten
ob es fair ist oder nicht, die sitzen am längeren Hebel
und das wäre ich schon im gesunden fitten zuständ schön blöd, wenn ich mich mit denen anlegen würde
im ich habe schon für den Alltag und andere dringendere Baustellen kaum/keine Kraft mehr

tue ich mir nur selbst weh
und schaden würde es vor allem - meinem Kind

c) es ist doof, es ist sch***
aufregen kostet Kraft, die dann meinem Kind fehlt

also hab ich nach Alternativen geschaut
Kampf mit der Krankenkasse geführt
aber dort wenigstens Unterstützung von einer Klinik bekommen
und weil es dort ab und an Mitarbeiter gibt, mit denen man doch reden kann 8-)


Von der RV ist noch alles offen... im September werde ich ANTWORT auf den Widerspruch (im Juni abgeschickt) erhalten

das ist doof, aber ich bin nicht mehr darauf angewiesen


über die Krankenkasse habe ich jetzt eine Genehmigung für eine Fachklinik, die Reha und Fachkrankenhaus anbietet. Ähnlich, nur eben andere Anträge. Kind kann mit, Krankenkasse hat nach Murren genehmigt. Der Eigenteil, den ich für die Kinderbetreuung übernehme, sowie die Krankenhauszuzahlung sind es mir wert.
Kind kann mit und ich bekomme, die Hilfe die ich brauche!

Platz ist Oktober/November, aber das ist ETWAS IN AUSSICHT
das ist MEHR als ich von der RV weiß

es geht mir darum, dass MIR geholfen wird
damit ich für mein Kind da sein kann


mit Neuantrag irgendwann wäre mir nicht geholfen und ich würde so zusammenbrechen, dass mein Kind ohne mich auskommen müsste :cry:

Daher auch meine Frage WIE du das durchhalten möchtest.

Schlecht gehen ist das eine, das nehme ich auch in Kauf, damit es meinem Kind gut geht.
Aber ZU schlecht darf es mir auch nicht gehen ...


Neuantrag an sich keine schlechte Idee

nur, würdest du das NOCH MAL schaffen?
bis dahin vergeht auch noch mal Zeit... Kraftabbau...
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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von Rose8011 » 08 Aug 2015, 19:57

Hey, aber das hört sich doch gut an mit der Fachklinik / Reha!
Was ist denn da der Unterschied zur "richtigen" Reha?
Ich mein, Reha's werden ja oft in Fachklinken durchgeführt, hier bei uns gibst auch einige.
Also wäre das ja eigentlich eine Reha mit Kind, nur über die KK, ist doch super! Dann brauchst du doch die blöde RV garnicht!


Ach ja, weißt, ich bereue mittlerweile total dass ich den Rehaantrag ausgefüllt hab!
Ich dachte halt, es ist wie bei der MuKI Kur, du beantragst, und entweder es wird genehmigt, dann ists super, oder es wird abgelehnt, dann probierts man halt nochmal. Aber dieses Hickhack, falsche Klinik, Kind nicht mitbewilligt....das macht micht gerade mehr fertig, als wenn abgelehnt worden wäre.

Jetzt wieder, zum dritten mal Ärzte um Gutachten bitten...
Und auch diese Kosten, die bekommen sie jetzt dann gleich auch noch geschickt, die RV, was ich an Ärzte für Atteste gezahlt hab wegen dem Sch...und jetzt ja nochmal.

Also wenn man vorher gesund war, spätestens wenn der Antrag durch ist braucht man echt ne Reha!

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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von aufdemWeg » 08 Aug 2015, 20:27

was der Unterschied ist, weiß ich nicht so genau
hauptsache möglich
war auch ein Kampf, aber eben möglich, dank Unterstützung der Klinik

ist jetzt noch eine Frage der Zeit, bis ein Platz frei wird.
Bei Mutter-Kind-Kur zu warten, ok
wenn man beim RV Antrag ewig wartet und dann NOCHMAL auf freien Klinik Platz... gehen schon mal Monate rum...
eigentlich noch mehr, wenn ich nur auf RV warten und dann noch deren Klinik würde

Beim Reha-Antrag war ich zwar schon drauf eingestellt auf
- Widerspruch
- Teilwiderspruch Kind
- Teilwiderspruch Klinik (habe keine Wunschklinik, aber war drauf eingestellt, dass was mit den Indikationen schwierig würde)

aber dass die MONATE brauchen würden, nach Gutachter noch Wochen/Monate usw. das nicht
vor allem die Unfreundlichkeit des Gutachters :evil:

eigentlich bräuchte ich ne Reha vom Rehaantrag
zusätzlich der eh schon benötigten
die Alternativsuche war auch um aus der Abhängigkeit zu denen rauszukommen
lieber selbst helfen und etwas wird etwas besser, wenigstens nicht schlechter...

an ein "nochmal" probieren war von vornherein nicht zu denken.
entweder es klappt, dann wird's gut
oder es klappt nicht, dann breche ich zusammen
das war mir klar
na ja, bis ich dann erfahren hab, dass es noch einen Umweg gibt
(auch nur aus völliger Verzweiflung und einem guten Tipp!)


Gutachten gehen ins Geld
hab mir mal ne Liste aufgestellt
theoretisch!! kann man ja Kosten bei der RV einreichen, damit die rückerstattet werden
aber
1. hab ich keine Nerven auf weitere Verzögerungen, ob/ob nicht usw.
2. will ich nicht weiter von denen abhängig sein
3. weiß ich nicht mal, ob man die nur im Falle einer Genehigung erstattet bekommen kann oder auch, wenn Widerspruch abgelehnt wird
nicht alles, aber manches

da waren
einige Telefonate, Porto (Express wegen Poststreik war freiwillig)
Attest vom Hausarzt
Fahrtkosten zum Gutachter

Attest vom Kinderarzt ging ja an die KK
dort auch Telefonate, Antrag für Haushaltshilfe

(ist ok, aber doppelt ist schon teurer, also wenn man Kosten bei zwei Anträgen hat)
wenn ich das gewusst hätte, hätte ich direkt um Krankenhauseinweisung gebeten
aber wer weiß
dann hätte die Krankenkasse vermutlich an die RV verwiesen (haben sie ja versucht)
Antrag läuft... Monate bis Antwort... Hausarzt sieht Dringlichkeit jetzt... not amused, aber ging dann wohl...
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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von Rose8011 » 09 Aug 2015, 19:24

Weiß jemand, wie lange man für den Umstellungsantrag Zeit hat?
Hab gestern schon einen Brief mit nem Formular wegen Reisekosten bekommen.

Ich werd morgen meinen Arzt und den Kinderarzt anrufen, aber selbst wenn ich keinen Termin brauch, die das einfach so schreiben, das dauert ja ein bischen.
Hab auf das Schreiben vom Arzt für den Widerspruch schon fast 2 Wochen gewartet....kann dem Arzt ja nicht sagen wie schnell er seine Abeit machen soll, und der hat ja auch noch anderes zu tun....
Also die Klinik die die wollten weiß Bescheid und ist storniert, aber trotzdem, gibts da ne Regal bis wann so ein Umstellungsantrag eingehen muß?

Was meint ihr, soll ich mir vom Arzt bestätigen lassen, dass meine Wunschklinik die richtige wäre? (wenn ers macht) Oder nur, dass es weit weg sein soll?

Und, hat noch jemand wichtige Tips für mich für den Umstellungsantrag?

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Re: Umstellungsantrag! Wie vorgehen ohne Bescheid?

Beitrag von aufdemWeg » 09 Aug 2015, 21:38

Beim normalen widerspruch hab ich zuerst einen formlosen geschickt

widerspruch
frist wahren
begruendung folgt

viel mehr stand da nicht drin
Hauptsache rechtzeitig

hab dann ne bestaetigung bekommen und eine frist* 2 wochen länger als reguläre frist
bis wann die begründung da sein muss

* die frechheit fällt mir jetzt erst auf
ich mit erschöpfungssynrom und eigentlich mehreren ärzten soll ratzfatz die frist einhalten und mich beeilen
die dürfen sich aber wochen lang zeitlassen

allein der gutachter (nur ein arzt ohne gerenne zu anderen)hatte mehr zeit für das schreiben aks ich für die widerspruchsfrist
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