Wusste jetzt nicht wo ich meine Frage stellen soll.
Was ist der Unterschied zwischen einer Mutter-Kind-Kur und einer Mutter-Kind-Reha?
War heute bei meiner Psychotherapeutin und da sind wir auf eine Auszeit für mich allerdings unbedingt mit Kind gekommen.
Sie meinte Reha ich sagte dass ich schon öfter zur MUKIKU war,was sie auch befürwortet hat.
Später zu Hause kam mir der Gedanke der oben gestellten Frage.
Es gibt ja auch Häuser,die Mutter-Kind Kuren oder Mutter-Kind-Reha anbieten,von daher ist mir der Unterschied nicht klar.
Weiß da jemand Bescheid?
Unterschied Mutter-Kind-Kur und Mutter-Kind-Reha
Unterschied Mutter-Kind-Kur und Mutter-Kind-Reha
1999 Zauberwald /Waldachtal
2003 Hänslehof/Bad Dürrheim
2008 Tannenhof /Todtnauberg
2010 Tannenhof/Todtnauberg
2013 Haus Münstertal /Staufen
2015 Tannenhof /Todtnauberg
2003 Hänslehof/Bad Dürrheim
2008 Tannenhof /Todtnauberg
2010 Tannenhof/Todtnauberg
2013 Haus Münstertal /Staufen
2015 Tannenhof /Todtnauberg
Re: Unterschied Mutter-Kind-Kur und Mutter-Kind-Reha
da schliess ich mich mal an.
Unsere Kasse wollte auch erst für jeden für uns eine Reha im gemeinsamen Haus.
Im Hänslehof damals war eine die auf Reha dort war. Spontan konnte die mir als Unterschied nur sagen das das Gepäck verschicken gezahlt wird Und angeblich soll man mehr Anwendungen bekommen
Unsere Kasse wollte auch erst für jeden für uns eine Reha im gemeinsamen Haus.
Im Hänslehof damals war eine die auf Reha dort war. Spontan konnte die mir als Unterschied nur sagen das das Gepäck verschicken gezahlt wird Und angeblich soll man mehr Anwendungen bekommen
Re: Unterschied Mutter-Kind-Kur und Mutter-Kind-Reha
Mich würde dabei auch interessieren, ob man eine Mutter-Kind-Reha auch über die RV machen kann? Bzw. Mutter-Kind-Reha über die Krankenkasse geht, wenn man berufstätig ist, aber in der Mutter-Kind-Kur-Klinik machen möchte.
Ich war ja zur Reha mit Begleitkind (aber Klinik sonst ohne Kinder). Reha über die RV, weil ich ja berufstätig war.
Ich fürchte, das hängt von irgendwelchen Parapraphen ab. Bei manchen Kliniken steht ja was dabei.
Vorsorge
Rehabiliation
Vorsorge und Rehabilitation
und dann eben von welchen Kostenträgern sie aufnehmen. Welcher Paragraph für was ist, habe ich noch nicht kapiert.
Ich war ja zur Reha mit Begleitkind (aber Klinik sonst ohne Kinder). Reha über die RV, weil ich ja berufstätig war.
Ich fürchte, das hängt von irgendwelchen Parapraphen ab. Bei manchen Kliniken steht ja was dabei.
Vorsorge
Rehabiliation
Vorsorge und Rehabilitation
und dann eben von welchen Kostenträgern sie aufnehmen. Welcher Paragraph für was ist, habe ich noch nicht kapiert.
Finde Menschen, die dir gut tun gib ihnen Vertrauen
gehe denen aus dem Weg, die dir nicht gut tun
und behalte jene im Augenwinkel, die dir schaden, aber mache sie nicht zum Mittelpunkt deiner Gedanken/deines Fühlens - den Platz haben sie nicht verdient
gehe denen aus dem Weg, die dir nicht gut tun
und behalte jene im Augenwinkel, die dir schaden, aber mache sie nicht zum Mittelpunkt deiner Gedanken/deines Fühlens - den Platz haben sie nicht verdient
Re: Unterschied Mutter-Kind-Kur und Mutter-Kind-Reha
[quote="aufdemWeg"]Mich würde dabei auch interessieren, ob man eine Mutter-Kind-Reha auch über die RV machen kann? Bzw. Mutter-Kind-Reha über die Krankenkasse geht, wenn man berufstätig ist, aber in der Mutter-Kind-Kur-Klinik machen möchte.
Eine Mutter-Kind-REHA wird über die KK bezahlt und beantragt und wird in einer Mutter-Kind-Klinik gemacht. Nicht alle Kliniken bieten Mutter-Kind-REHA an. Da muss man auf den Paragraphen achten. Eine Mutter-Kind-KUR hat den §24 und eine Mutter-Kind-REHA den §41. Auch wenn man berufstätig ist, läuft die Mutter-Kind-REHA über die KK. Die RV bietet keine Mutter-KInd-Kur/Reha an. Was anderes ist die REHA mit KInd über die RV. Hier wird die Reha zur Wiederherstellung der Arbeitskraft gemacht. Und hier können Kinder zur Begleitung mit. ABER die Reha wird in Rehakliniken gemacht, nicht in Mutter-KInd-Kurhäuser.
Eine Mutter-Kind-REHA wird über die KK bezahlt und beantragt und wird in einer Mutter-Kind-Klinik gemacht. Nicht alle Kliniken bieten Mutter-Kind-REHA an. Da muss man auf den Paragraphen achten. Eine Mutter-Kind-KUR hat den §24 und eine Mutter-Kind-REHA den §41. Auch wenn man berufstätig ist, läuft die Mutter-Kind-REHA über die KK. Die RV bietet keine Mutter-KInd-Kur/Reha an. Was anderes ist die REHA mit KInd über die RV. Hier wird die Reha zur Wiederherstellung der Arbeitskraft gemacht. Und hier können Kinder zur Begleitung mit. ABER die Reha wird in Rehakliniken gemacht, nicht in Mutter-KInd-Kurhäuser.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik
Re: Unterschied Mutter-Kind-Kur und Mutter-Kind-Reha
Hi,
wie hier schon geschrieben wurde gibt es zwei Arten von Mutter-Kind-Maßnahmen: als Vorsorge (§24 SGB V) und als Reha (§ 41).
Beide sind bei der Krankenkasse zu beantragen. Eine Vorsorge wird beantrag wenn "Beschwerden" vorhanden sind und das Eintreten einer manifesten Erkrankung verhindert werden soll. Eine Muki-Reha wenn eine Vorsorge nicht mehr ausreicht.
Beides sind aber wie gesagt Mutter-Kind-Maßnahmen.
Eine medizinische Rehabilitation sollte niemals mit einer Mutter-Kind-Reha verwechselt werden, weil es unterschiedliche Maßnahmen sind. Bei einer Reha über ggf. der DRV werden immer spezifische Krankheiten behandelt (z.B. orthopädische Beschwerden) und das in intensiverer Form und mit einer höheren Therapiedichte als in einer Muki. Auch erfolgt in einer Reha eine Facharztbehandlung, die es bei einer Muki seltener bis gar nicht gibt und Mutter-Kind-Maßnahmen sind auch nicht geeignet jeder Art von Erkrankung zu behandeln.
Wenn der Arzt einem eine Reha ggf. über die DRV empfiehlt sollte man die auch beantragen und keine Mutter-Kind-Maßnahme, weil man ein Kind hat. Bei Rehas kann man auch die Mitaufnahme der Kinder beantragen und nein die Maßnahmen können nicht in Mutter-Kind-Kureinrichtungen durchgeführt werden.
wie hier schon geschrieben wurde gibt es zwei Arten von Mutter-Kind-Maßnahmen: als Vorsorge (§24 SGB V) und als Reha (§ 41).
Beide sind bei der Krankenkasse zu beantragen. Eine Vorsorge wird beantrag wenn "Beschwerden" vorhanden sind und das Eintreten einer manifesten Erkrankung verhindert werden soll. Eine Muki-Reha wenn eine Vorsorge nicht mehr ausreicht.
Beides sind aber wie gesagt Mutter-Kind-Maßnahmen.
Eine medizinische Rehabilitation sollte niemals mit einer Mutter-Kind-Reha verwechselt werden, weil es unterschiedliche Maßnahmen sind. Bei einer Reha über ggf. der DRV werden immer spezifische Krankheiten behandelt (z.B. orthopädische Beschwerden) und das in intensiverer Form und mit einer höheren Therapiedichte als in einer Muki. Auch erfolgt in einer Reha eine Facharztbehandlung, die es bei einer Muki seltener bis gar nicht gibt und Mutter-Kind-Maßnahmen sind auch nicht geeignet jeder Art von Erkrankung zu behandeln.
Wenn der Arzt einem eine Reha ggf. über die DRV empfiehlt sollte man die auch beantragen und keine Mutter-Kind-Maßnahme, weil man ein Kind hat. Bei Rehas kann man auch die Mitaufnahme der Kinder beantragen und nein die Maßnahmen können nicht in Mutter-Kind-Kureinrichtungen durchgeführt werden.
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