Was ist der Unterschied zwischen Muetterkur und Mutter-Kind-Kur?

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romantikerin

Was ist der Unterschied zwischen Muetterkur und Mutter-Kind-Kur?

Beitrag von romantikerin » 13 Jul 2008, 11:51

Hallo,

ich muss Euch mal was fragen. Was ist denn der Unterschied zwischen einer Mutter-Kind-Kur und einer Muetterkur? Kommen bei einer Muetterkur die Kinder nicht mit? Hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?

Ich frage aus dem folgenden Grund:
Im Juni 08 war ich zur Mutter-Kind-Kur und meine Tochter war Begleitkind. Auf Grund von Krankheit meiner Tochter habe ich die Kur vorzeitig abgebrochen. Nun ist es ja theoretisch so, dass ich erst wieder nach 4 Jahren Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur habe. Und wann habe ich Anspruch auf eine Muetterkur?

Meine Tochter ist ein Fruehchen und hat eine Abwehrschwaeche mit einer grossen Infektanfaelligkeit. Sie hat als Begleitkind keine Anwendungen bekommen. Koennte ich fuer sie eine Kinderreha oder so beantragen? Bin gesetzlich krankenversichert und zur Zeit in Elternzeit, haette daher auch wohl Ansprueche ueber den Bund deutscher Rentenversicherung.

Ich frage aus dem Grund, weil ich zur Zeit sowohl koerperlich und nervlich voellig am Ende bin. Ich hatte grosse Hoffnungen auf die Mutter-Kind-Kur gegeben, aber letzten Endes sind wir kraenker und erschoepfter als vor Beginn der Kur nach Hause gekommen...

Ich danke fuer Eure Rueckantworten.
Andrea

Chris
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Registriert: 21 Jun 2006, 07:18

Beitrag von Chris » 13 Jul 2008, 11:55

Die Muetterkur wird auch von der Krankenkasse gezahlt und von daher denke ich, wird es vor Ablauf der gesetzlichen Frist schlecht aussehen.
Hast du denn eine Bescheinigung bezueglich des Kurabbruchs von der Kurklinik bekommen? Wenn dort drinsteht, dass die Kur wegen Krankheit abgebrochen wurde, hast du evtl. eine Chance, vorzeitig eine neue zu bekommen. Ansonsten siehts da eher schlecht aus.... *denk*

Eine Kinderreha wirst du wohl nur dann durchbekommen, wenn Gruende vorliegen. Wenn du aber schreibst, dass deine Tochter keine Anwendungen bekommen hat, dann weiss ich nicht, ob Indikationen vorliegen, die dafuer sprechen wuerden, eine Kinder-Reha zu beantragen.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 13 Jul 2008, 12:09

Hallo!

Rein vom Gesetz her gibt es gar keine Muetterkur! Dieser Begriff wird nur benutzt um diese Kurform von der Mutter-Kind-Kur zu unterscheiden und klar zu machen, dass das eben eine Kur ist die nur fuer die Mutter ist und die Kinder dabei gar nicht mitkommen koennen.... Rein rechtlich handelt es sich dabei um eine normale Vorsorgekur durch die KK!

Mutter-Kind-Kuren wurden ja mal aus dem Grund eingefuehrt , dass normalerweise fuer Muetter kleinerer Kinder keine Moeglichkeit bestand ueberhaupt eine Kur zu machen, wenn niemand die Kinder in der Zeit versorgen konnte....

Bei der Wartefrist ist es relativ egal was fuer eine Kur Du hattest! Kur fuer Dich allein oder Mutter-Kind-Kur! Denn Du bist ja bei beidem die Kurende Person! Bei beiden betraegt sie 4 jahre und Du wirst im Antrag danach gefragt wann Deine letzte Kur war, und das gilt fuer beides...

Wenn Du vorzeitig abbrechen musstest aus gesundheitlichen Gruenden wuerde ich persoenlich versuchen eine Kurwiederholung druchzusetzen. Hast Du schon den Abschussbericht der letzten Kur zuhause? Eventuell steht da ja was zum Abbruch drin , oder es wird sogar eine Widerholung empfohlen. Gut, die KK´s geben auf sowas nicht per se was -aber versuchen wuerde ich es.... Und mit der Unterstuetzung Deines Arztes hast Du eine reelle Chance....

Ansonsten koenntest Du nur eine vorzeitge Beantragung machen ( egal ob Mutter-kind oder normale Kur ) und das ist immer schwieriger und langwieriger und bedarf einer Verschlimmerung der beschwerden bwz. einer neuen Erkrankung deinerseits, Dringlichkeitsattest ist auch ziemlich wichtig dabei.....

romantikerin

Beitrag von romantikerin » 13 Jul 2008, 12:09

Leider habe ich von der Kurklinik keine Bescheinigung bekommen, die Klinik hat mir eine solche verwehrt und wollte mich ja auch nicht gehen lassen. Daher musste ich die Kur abbrechen und habe jetzt ja auch die Konsequenzen am Hals (muss ueber 500,00 Euro an Pflegekosten selber bezahlen - aber da bin ich dran, dass ich dagegen angehe).

Alles in einem: ne Menge Aerger und Kosten am Hals, keine Erholung, nach wie vor ein krankes Kind zu Hause.... :-|

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sabinets
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Beitrag von sabinets » 13 Jul 2008, 19:32

Du musst ja morgen ohnehin bei der Kasse anrufen. Ich wuerde das gleich mit abklaeren, da du ja keine erholsame Kur hattest und somit keinen Kurerfolg ( und ich denke, das wird auch die Kasse anerkennen), wie du fuer eine Wiederholungskur vorgehen musst ( gar nicht in Frage stellen ob sondern nur wie).

Du bist ja auch bei der TK - ich habe eigentlich immer recht verstaendliche Sachbearbeiterinnen gehabt. Versuche nicht emotional an die Sache ran zu gehen. Schreibe deine Argumente vorher auf einen Zettel, damit du nichts vergisst. Dadurch, dass du ja das mit dem Krankenhaus hattest und du ja nachgewiesenermassen gesundheitliche Gruende zum Abbruch hattest, muessten sie das eigentlich anerkennen. Denke nur, dass sie eventuell bemaengeln, dass du dich nicht schon vom Kurort aus mit ihnen in Verbindung gesetzt hast. Aber das kannst du sicher mit dem Aerger vor Ort und der Sorge um deine Tochter begruenden, dass du da gar nicht dran gedacht hast.

Wuensche dir viel Erfolg und druecke dir die Daumen, dass du eine gute Sachbearbeiterin an der Strippe hast !
Glück ist, wenn die Katastrophe eine Pause macht !

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