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von sijumak » 07 Mär 2009, 19:24
Hallo, ich hatte auch Probleme meinen kleineren Sohn (damals 2 Jahre) als Begleitkind zur Kinderkur mitzunehmen. Man muß über den Haushaltshilfeantrag die Mitnahme beantragen. Diese wurde bei mir zuerst abgelehnt, weil es angeblich billiger wäre meinem Mann Lohnausfall zu bezahlen. Ich habe dann noch ein ärztliches Attest eingereicht, dass mein Sohn nicht von mir getrennt werden kann und eine Bescheinigung vom Arbeitgeber meines Mannes, dass er nicht 4 Wochen von der Arbeit fern bleiben kann um auf den kleinen aufzupassen. Viele Telefonate später durfte er dann mit, nicht locker lassen. Die RV hat alles bezahlt.
Ruf doch mal bei der Stelle an und erkundige dich genauer.
Silke