Reha über Krankenkasse/ Rentenversicherung?

oy1970

Reha über Krankenkasse/ Rentenversicherung?

Beitrag von oy1970 » 09 Okt 2010, 11:22

Hallo,
ich bin etwas verwirrt. :? Und hoffe hier besonders auf Laetitia ;)

Ich wollte bei der KK einen Antrag auf Sprachreha für unseren Sohn stellen, da man über die KK wohl eher Chancen hat an eine Wunschklinik zu kommen. Nun habe ich von der Krankenkasse die Unterlagen bekommen. Diese sind allerdings von der Deutschen Rentenversicherung und an die soll ich die Unterlagen dann auch senden. Es gibt allerdings einen Unterpunkt auf diesem Formular welcher sich so nennt.

17 Bestätigung der Krankenkasse der Erkrankten/ des Erkrankten
- wird von der Krankenkasse ausgefüllt, sofern die Antragstellung über die Krankenkasse erfolg-
hier hat unsere KK ausgefüllt und unterschrieben.

Ist das die Rgel, dass die Anträge an die Deutsche Rentenversicherung geschickt werden? Läuft unsere Massnahme dann trotzdem über die Krankenkasse?

LG

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 09 Okt 2010, 11:52

Ich weiß nicht ob generell die KKs bei einer Kur die bei ihnen beantragt werden soll Anträge der RV verschicken....könnte es mir aber schon vorstellen...

Ich weiß aber das einige Kks eben Servicestellen der DRV sind und diese Anträge druchaus senden können....Auch wenn die nur für die Rv bestimmt sind..

Der bei dir gemachte Zusatz lässt das aber unwahrscheinlich erscheinen in diesem Fall...Vielleicht hat deine KK einfach keine eigenen Anträge ? wäre allerdings auch ungewöhnlich..


Es ist so, daß bei einer Kinderkur es keine Vorrangigkeit der Kostenträger gibt... DH - KK und Rv sind gleichermaßen zuständig dafür und wer zuerst den Antrag erhält muss ihn bewerten und entsprechend zahlen wenn genehmigt wird...

Aber es gibt auch KKs die sowas gezielt an die RV abschieben und behaupten sie wären für Kinderkuren generell nicth zuständig sondern nur die RV... Und das stimmt definitiv nicht..

Ich würde ev noch mal gezielt den SB darauf ansprechen, daß Du eine Kur über die KK haben willst , von der Gleichrangigkeit der Kostenträger in dem Fall weißt und nicht damit einverstanden bist wenn Dein Antrag an die RV weitergeleitet wird,,,,, Und das würde ich auch so auf dem Antrag noch mal zusätzlich vermerken...Und dann frage ob Du dann tatsächlich diesen Antrag für eine Kur über die KK nehmen sollst ( denn in der regel sind die Anträge für die RV viel ausführlicher und differenzierter....)

Eines habe ich noch vergessen: da es sich hier um keine Vorsorgemassnahme handelt gilt für alle Kostneträger: Stationäre behandlung wird erst übernommen wenn die abbulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind. ( also Logogpäide und Ergo am ort zb.. keinen Erfolg gebracht haben oder auch der besuch eines Sprachheilkindergartens oder einer entsprechenden Grundschulklasse eben erfolglos waren)

oy1970

Beitrag von oy1970 » 09 Okt 2010, 14:33

Hallo,

die ambulanten Massnahmen sind ausgeschöpft. Und ich wußte auch, dass es bei Kinderkur- und -reha keine Vorrangingkeit der Kostenträger gibt.

Erst dachte ich auch, die wollen mich einfach hintenrum an den Rentenversicherungsträger abschieben, aber der Punkt 17

- wird von der Krankenkasse ausgefüllt, sofern die Antragstellung über die Krankenkasse erfolg-

heißt doch eigentlich, dass klar ist, dass die Antragstellung über die KK läuft? Aber wieso muss ich die dann an die Rentenversicherung schicken. Seltsam.....

Ich werde mal bei der KK nachfragen und gegebenenfalls auch bei unserer Sozialberatung im SPZ oder direkt bei unserer Wunschklinik, die mir ja auch geraten haben über die Kasse zu beantragen.

Wie war das denn bei euch anderen Rehateilnehmern? Gingh euer Antrag an die KK oder immer an den Rentenversicherungsträger?

Grüße

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hasi1969
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Beitrag von hasi1969 » 09 Okt 2010, 14:55

Habe an die RV geschcikt, wurde mir
aber auch von der Wunschklinik so empfohlen
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Bella.M.M.G.
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Beitrag von Bella.M.M.G. » 22 Okt 2010, 12:04

Habe gerade hinter mir gleiche Problem.

Ich habe AOK angeschrieben, wegen Kinderreha ( Sprachheilreha) und gestern ruft mich Frau von Reha Abteilung und sagt, das die dürfen keine Kinderreha genehmigen und alles geht nur über RV.
Ich habe gestern einfach nicht rechtzeitig reagiert ( ich war gerade bei Schulanmeldung) und gut gesagt und heute habe ich RV kontaktiert und alles läuft dort unkomplizierter.( und ich soll Wunschklinik angeben, mit Begründung warum, wird Werscherberg.)

Und jetzt überlege ich mir, mich bei AOK über Mitarbeiterin zu Beschweren.
Weil meine Meinung ist dir inkompetent ;D ( Die hat mir schon vor Muki gesagt, das Frauen im Erziehungurlaub kein Anspruch auf Muki haben) oder soll ich es besser lassen?
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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 22 Okt 2010, 13:39

Rehas gibts auch nur über die Rv ---- aber Kindervorsorgekuren ( mit etwa gleichem Inhalt ) gibts auch über die Kk - und da darf einen die KK nicht einfach an die RV verweisen....

man sollte natürlich halt schon die richtigen Begriffe verwenden....

Rehas gibts wie gesagt in der Regel nur über die Rv - die KK zahlt sowas nur in Ausnahmefällen wenn man bei der Rv keinen Anspruch hat..

oy1970

RE:

Beitrag von oy1970 » 22 Okt 2010, 14:13

Original geschrieben von Laetitia

Rehas gibts auch nur über die Rv ---- aber Kindervorsorgekuren ( mit etwa gleichem Inhalt ) gibts auch über die Kk - und da darf einen die KK nicht einfach an die RV verweisen....

man sollte natürlich halt schon die richtigen Begriffe verwenden....

Rehas gibts wie gesagt in der Regel nur über die Rv - die KK zahlt sowas nur in Ausnahmefällen wenn man bei der Rv keinen Anspruch hat..

Ich zitiere hier mal wieder von der Internetseite der Werscherklinik:

"Wo stelle ich meinen Reha-Antrag?

Für die Erbringung von Kinderrehabilitationsleistungen sind die Träger der Renten- und Krankenversicherung gemäß §40 Abs. 4 SGB V gleichrangig zuständig. Es besteht ein Wahlrecht, von welchem Träger die Leistung erbracht werden soll. Zuständig ist in der Regel der Träger bei dem der Antrag zuerst gestellt wird."


Es wird hier nicht von einer Kindervorsorgekur gesprochen, sondern von einer Kinderrehabilitationleistung!!!!!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 22 Okt 2010, 14:15

Die Kks nennen das aber nun mal anders.

Oder meinst Du im Ernst die würden sich an die Definitionen der Werscherbergklinik halten ?

Ich glaube das nciht...

Edit: der von denen zitierte § ist zb nur für die KK gültig und gar nciht für die RV ....... auch schon wieder nciht korrekt.... von Kinderrehas oder behandlungen wird im übrigen da gar nciht gesprochen,,, sondern nur von rehas... Und ja - die zahlt auch die KK wenn man bei der RV keinen Anspruch hat ( eben zb noch nicht lange genug gearbeitet hat bzw die Wartezeit nicht erfüllt hat etc )

Schau dir den § an...- da steht nix von Gleichrangigkeit drin ( die gibts natürlich - aber warum dieser § da zitiert wird weiß der geier .- ich nciht )

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Bella.M.M.G.
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Beitrag von Bella.M.M.G. » 23 Okt 2010, 17:27

Ich habe doch bei Krankenkasse Kinderkur beantragt und Mitarbeiterin hat mir am Telefonsogar gesagt " Sie haben sich an uns gewendet wegen Kinderkur" ich habe von Beginn nicht gesagt und habe sogar geschrieben, das es eine Sprache Intensivmaßnahme ist, aber KK Mitarbeiterin hat gleich gesagt , die machen das nicht. Und ich habe nichts über Reha gesagt.

Und ich habe richtigen Begriff verwendet.
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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 23 Okt 2010, 17:30

Dann allerdings haben sie dich ganz schön an der Nase herumgeführt....

Die KK muss so einen Antrag bearbeiten und darf nciht einfach weiterleiten an die RV...

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