Gültigkeit der Genehmigung bei Kinderkur??
Verfasst: 28 Jun 2011, 07:00
von trulli
Kann mir einer sagen ob es bei einer Kinderkur auch eine Frist gibt bis wann man fahren muß?
Ich hatte im Kurhaus angerufen und da sagte man mir die KK macht den Termin aus und das man so schnell wie möglich fahren muß?
Ist das wirklich so oder gibt es da wie bei einer Mu-KiKur eine4-6 Monatsfrist?
Kinderreha über rv
Verfasst: 28 Jun 2011, 07:37
von consuela
Hallo,
Also ich kann Dir nur sagen, das es bei der Kinder Reha die über die RV genehmigt wird eine Frist gibt von 6 Monaten!
Verfasst: 29 Jun 2011, 10:15
von madasi
Hallo,
bei einer reine Kinder Reha weiß ich nicht genau,aber bei einer Muki-Kur
hatte ich eine Frist von 4-6 Monaten. Ist von KK zu KK glaub ich verschieden.
LG (**)
Verfasst: 29 Jun 2011, 10:25
von esterhasi
Wenn du die Genehmigung hast, dann muß das doch draufstehen!!
Falls es nicht drauf steht, einfach mal nachfragen bei der Kasse oder RV - eben da wo sie genehmigt wurde.
Verfasst: 29 Jun 2011, 14:42
von trulli
So,nachdem mir ja die Dame der Kurklinik am Telefon sagte das dier KK entscheidet wann man fährt natürlich so schnell wie möglich war ich doch sehr stutzig.
Habe dann bei der KK noch einmal angerufen und nach gefragt.
Die Genehmigung ist wie bei der MuKikur 6 Monate gültig.
Als ich der SB den Fall schilderte sagte sie nur das wäre so typisch für einige Häuser.Sie wollen halt ihre Kurgänge voll haben.
Aber die Entscheidung wann ich fahre liegt an mir.
Meine Genehmigung habe ich noch nicht schriftlich vorliegen,kommt die Tage mit der Post,weil ja noch nicht ganz klar war wohin wir fahren.