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RE:

Verfasst: 18 Apr 2012, 10:45
von Maarnixe
Original geschrieben von giuly

Irgendwie reden wir aneinander vorbei: Auf dem Antrag auf Haushaltshilfe soll ich eintragen, daß das Kind mitkommt, aber die wollen so viele Nachweise.....
???

Wiso Nachweise wenn dein Kind mir kommt?

Oder läßt du noch ein anderes Kind Zuhause?

LG Nixe

Verfasst: 18 Apr 2012, 10:49
von giuly
Nö, ich muß beweisen, daß mein Mann normal arbeitet mit Rufbereitschaft, ich berufstätig bin, aber mich um die Kinder kümmer und daß meine Tochter nur bis dann und dann schule hat und danach die betreuung nur bis 14.00 uhr geht und ich sonst für sie da wäre und durch die reha nicht bin........ich hab da wirklich noch mal nachgefragt

Verfasst: 18 Apr 2012, 10:50
von immerdabei
Ich versteht ganz ehrlich gar nicht, warum du überhaupt einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen musst 8-|

Verfasst: 18 Apr 2012, 10:52
von Maarnixe
Ich verstehe es auch nicht... :-o

Du begleitest ein Kind in eine Kinderreha... warum dann eine Haushaltshilfe?
Oder habe ich dein Anfangsposting falsch verstanden?

LG Nixe

Verfasst: 18 Apr 2012, 10:55
von 2kidsmama
kann es sein das das kind als begleitperson mitfährt u die nun prüfen wollen ob es abglehnt werden kann wenn die zeiten auch mit einer Haushaltshilfe abgedeckt wären??

Verfasst: 18 Apr 2012, 11:17
von giuly
Es geht um das Begleitkind.....verzeiht mir. Waren bis gestern im Krankenhaus und ich kaum geschlafen und muß mich um tausend Sachen für die Reha kümmern, für die Zeit im Krankenhaus, die anstehenden Untersuchungen und den Alltagkram.....bin leicht überfodert, sorry

Verfasst: 18 Apr 2012, 11:48
von Maarnixe
Wenn dein Kind dich in die Reha begleitet, dann brauchst du keine Haushaltshilfe ;)
Es ist doch dann in der Reha betreut!

LG Nixe

Verfasst: 18 Apr 2012, 11:53
von giuly
Ja sehe ich auch so, aber die nicht....die entscheiden noch ob ich sie mitnehmen darf

RE:

Verfasst: 18 Apr 2012, 12:20
von Maarnixe
Original geschrieben von giuly

Ja sehe ich auch so, aber die nicht....die entscheiden noch ob ich sie mitnehmen darf
Jetzt verstehe ich.. :D

Da bleiben dir nur 2 Wege - alle geforderten Papiere herbei, oder du mußt ein äeztliches Attest haben warum das kind dich unbedingt begleiten soll.. ;)

LG Nixe

Verfasst: 18 Apr 2012, 12:22
von sternschnuppe5
:augenauf:

wollen die euch ärgern???? :kopfanwand: Hast du noch keine Genehmigung, das dein Kind als Begleitkind mitfährt? Durch die Rufbereitschaft deines Mannes ist doch niemals gewährleistet, dass dein Kind immer betreut ist. *ironiemodusan*Oder haben Haushaltshilfen auch Rufbereitschaft, damit sie SOFORT da sind, wenn man sie braucht*ironiemodusaus*

Ich hätte meine Kinder zu Hause lassen sollen, da sich mein Mann und Haushaltshilfe kümmern sollten. Ich habe in einem höflichen, aber sehr bestimmten Telefonat mit meiner SB klargemacht, das mein GG chronisch krank ist und jederzeit selbst Betreuung benötigen kann und ich deshalb definitiv nicht ohne meine Kinder gefahren wäre!!! Und schwuppdiwupp hatte ich 3 Std. später die tel. Zusage für 2 Begleitpersonen.

Ich kapier das Ganze grad nicht wirklich 8-|