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Richtlinien Kinderkur
Verfasst: 18 Apr 2013, 15:46
von timochen0706
Ich möchte gerne wissen wie ermittelt wird,wer der Kostenträger einer Kinderkur ist.
Man weiß ja sonst gar nicht,wo man die Kinderkur überhaupt beantragen muss.
In der Kurklinik in der ich mich erkundigt habe,sagte die Frau ich müsste erst mal bei der Kk anrufen und mir das Formular 60,den Vorantrag von der Kk schicken lassen und ausfüllen. Dann würde die Kk entscheiden wer Kostenträger ist ( Kk oder Rv ) und dann bekäme ich mit der Bestätigung wer Kostenträger wäre auch die richtigen Anträge zum ausfüllen.
Muster 61>Kk
Muster200>RV
Ziemlich kompliziert...
Hat man bei einer Kinderkur auch ein Wunschrecht ?
Oder wird man einfach einer Klinik zugewiesen ?
Was mache ich als Mutter dort in der Kinderkur,wenn ich nur als Begleitperson mitfahre ?
Verfasst: 18 Apr 2013, 16:18
von vorderfam
Nicht du musst das Formular 60 ausfüllen sondern der Arzt...In der Regel haben die Ärzte dieses Formular vorliegen...wenn nicht, dann bekommst du es von der kk...
Du kannst aber auch direkt beim zuständigen rententräger einen Antrag für eine kinderreha anfordern...
Du als Mutter betreust dein Kind in der Kur wenn du als Begleitperson mitfährst...bei uns gab es damals Vorträge in Bezug auf die Krankheit der Kinder für die Begleitpersonen..
Ich habe damals vom Arzt eine Klinikempfehlung gehabt und habe diese im Antrag mit angegeben...
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen...wenn du noch fragen haben solltest melde doch einfach bei mir...
Liebe Grüße
Heike
Verfasst: 18 Apr 2013, 16:26
von Isus72
Ich habe zweimal über die KK beantragt mit Formular 60, dass der KiA ausfüllt. Mir wurde gesagt, dass es leichter ist über die KK als Begleitperson mitzufahren. Bei der ersten Kinderreha für J. war ich problemlos Begleitperson mit beiden Geschwistern. J. hatte Anwendungen und Therapien. Ich hatte Vorträge. Das er Asthma hat, natürlich Vorträge über Asthma. Teilweise hatte ich auch "frei" und bin am Meer spazieren gegangen. War für mich auch fast wie eine Kur. Ich hatte auch Erholung und habe die Ruhe genossen. Die Begleitkinder durften in die Betreuung oder wir haben alle zusammen Ausflüge mitgemacht oder Radtouren. War schön in Kühlungsborn. Für die jetzige Kinderreha war die Beantragung etwas komplizierter (auch über KK und mit Formular 60) und hat über 7 Monate gedauert. Frag mich mehr, wenn du noch Fragen hast.
Verfasst: 18 Apr 2013, 16:58
von Juddel
Bei einer Kinderreha gibt es keine Vorrangigkeit des Kostenträgers, d.h. der Kostenträger der den Antragh zugeschickt bekommt, M U S S ihn bearbeiten!!
Verfasst: 18 Apr 2013, 17:05
von iffets
mein sohn fährt ja bald auf kinderreha und da man mir gesagt hat das die rentenversicherrung wesentlich weniger fragen stellt und leichter genehmigt hab ich es einfach über die rente gemacht und siehe da ohne wenn und aber fährt mein sohn nun auf reha ... wegen begleitperson war bei uns keine frage daher weiß ich das nicht so genau , denn mein sohnemann will allein fahren und es wäre auch anders kaum machbar gewesen ...
Verfasst: 18 Apr 2013, 17:09
von timochen0706
Vielen Dank für Eure Antworten.
Da ich nicht wusste dass es das Formular 60 beim Arzt gibt,habe ich es heute bei der Kk angefordert.
Die Idee mit einer Kinderkur wegen Adipositas ( BMI 25 ) hatte ich,nachdem uns unser Kiarzt eine Ernährungsberatung empfohlen hat.
Dort sind 5 Termine geplant.
Allerdings verspreche ich mir davon nicht all zu viel. Zu viel Theorie,finde ich.
Und daher hatte ich die Idee mit der Kinderkur,die ist wahrscheinlich effektiver.
Ich hoffe irgendwann in den Ferien fahren zu können,denn ich habe noch einen größeren Sohn ( 13 ) den ich dann die ganzen Wochen nicht alleine lassen kann. Mein Mann geht früh Morgens aus dem Haus und kommt erst spät Abends wieder heim.Also keine Betreuung für ihn.
Aber der Große will auch nicht mitkommen,falls wir eine Kinderkur machen sollten.
Daher wären die Sommerferien,da er da selber 3 Wochen im Zeltlager ist,ideal. Nur so schnell wird das ja leider eh nix mit dem Antrag und Zusage....
Ausserdem müssen wir ja erst mal diese 5 Termine der Ernährungsberatung wahrnehmen,dann haben wir schon mal vor Ort etwas getan und das ist sicher für die Beantragung ganz gut.
Die Herbstferien sind mit unserem ersten Urlaub als Familie im Ausland leider schon gebucht.
Ach alles irgendwie doof....
RE:
Verfasst: 18 Apr 2013, 17:13
von timochen0706
Original geschrieben von Juddel
Bei einer Kinderreha gibt es keine Vorrangigkeit des Kostenträgers, d.h. der Kostenträger der den Antragh zugeschickt bekommt, M U S S ihn bearbeiten!!
Interessant !
Kannst Du mir die Quelle bzw § dazu nennen ?
Und wie kommt es dann immer wieder dazu dass die kk auf die Rv verweist ?
Wenn der Kostenträger in meinem Fall die Kk wäre,hoffe ich nicht dass sie ablehnen,denn vor 2 Jahren hatten wir eine Mukikur,bei der mein Sohn auch Therapiekind ( allerdings mit anderen Indikationen ) war
Verfasst: 18 Apr 2013, 17:19
von fynnnoell09
Habe bis jetzt immer die Kinderkur über die Rentenversicheung beantragt und nie Probleme gehabt.
Bei der RV bekommt man 4 Wochen genehmigt und bei der KK nur 3 Wochen.
Bei der KK gibt es öfters Probleme wegen Antrag Kinderkur.
Lass dich doch mal bei deiner RV informieren,das habe ich auch vor Antragstellung gemacht.
Verfasst: 18 Apr 2013, 17:26
von timochen0706
@fynnnoell09
Dann werde ich auch morgen mal bei der Rv anrufen und mich erkundigen.
3 oder 4 Wochen sind schon ok,haha aber mein Arbeitgeber wird sich dann eh sehr freuen :schmeisswech:
RE:
Verfasst: 18 Apr 2013, 18:04
von Isus72
Original geschrieben von iffets
mein sohn fährt ja bald auf kinderreha und da man mir gesagt hat das die rentenversicherrung wesentlich weniger fragen stellt und leichter genehmigt hab ich es einfach über die rente gemacht und siehe da ohne wenn und aber fährt mein sohn nun auf reha ... wegen begleitperson war bei uns keine frage daher weiß ich das nicht so genau , denn mein sohnemann will allein fahren und es wäre auch anders kaum machbar gewesen ...
Wie alt ist denn dein Sohn? Mein Sohn (11) würde niemals alleine fahren.