Kinderreha

emilyschmidt06
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Kinderreha

Beitrag von emilyschmidt06 » 14 Jan 2015, 19:34

mitte märz geht es ja endlich nach thalheim zur reha. mein mann und ich werden uns die zeit aufteilen. bekommt man dann dafür eine krankschreibung? oder reicht das schreiben der klinik von wann bis wann die reha geht?

wäre es möglich das geschwisterbegleitkind früher wieder mit nach hause zu nehmen? also nur ein paar tage. ich glaube letzter tag der reha wäre mittwoch und ich würde meinen sohn (der ja nur als begleitung mitfährt) schon sonntag abholen, weil sie dann ab montag ein waldprojekt im kindergarten haben und ich gerne hätte das er da vom ersten tag an dabei ist. vielleicht weiß das jemand von euch?
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saxy-meli
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Re: Kinderreha

Beitrag von saxy-meli » 28 Jan 2015, 09:10

Bei uns war es so, dass die bewilligte Begleitperson unbezahlten Urlaub genommen hat. Von der Kurklinik gab es dann ein Formular mit dem er sich von der Rentenversicherung den Verdienstausfall hat erstatten lassen.

emilyschmidt06
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Re: Kinderreha

Beitrag von emilyschmidt06 » 29 Jan 2015, 16:27

saxy-meli hat geschrieben:Bei uns war es so, dass die bewilligte Begleitperson unbezahlten Urlaub genommen hat. ion der Kurklinik gab es dann ein Formular mit dem er sich von der Rentenversicherung den Verdienstausfall hat erstatten lassen.

aber dann hast du deinen lohn erst im nachhinein bekommen? der herr von der rv meinte man kann das schon im voraus machen damit man eben keine schwierigkeiten bekommt. ich muss eh nochmal anrufen, ich hab keinen plan was man da alles im formular ausfüllt? weiß das von euch jemmand? es ist das formular G581 kostenübernahme für verdienstausfall. muss ich nur das erste ausfüllen wo die frage nach den arbeitszeiten ist? denn wie die kinderbetreuung ist, ist ja in dem fall egal?!
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giuly
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Re: Kinderreha

Beitrag von giuly » 30 Jan 2015, 06:43

Das Geld bekommt man im Nachhinein. Ich kannte das bei den ersten beiden Kinderrehas anders, aber das ist wohl geändert worden (Stand September 2014). Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun? Verstehe die Frage nicht

VeraZweiKids
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Re: Kinderreha

Beitrag von VeraZweiKids » 30 Jan 2015, 17:03

giuly hat geschrieben:Das Geld bekommt man im Nachhinein. Ich kannte das bei den ersten beiden Kinderrehas anders, aber das ist wohl geändert worden (Stand September 2014). Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun? Verstehe die Frage nicht

Weil das Formular g581 das für lohnfortzahlung und kinderbetreuung ist. Ich blick nicht durch was ich da alles ausfüllen muss und bei der rv hab ich heute niemand mehr erreicht

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Re: Kinderreha

Beitrag von VeraZweiKids » 30 Jan 2015, 17:31

[quote="VeraZweiKids"][quote="giuly"]Das Geld bekommt man im Nachhinein. Ich kannte das bei den ersten beiden Kinderrehas anders, aber das ist wohl geändert worden (Stand September 2014). Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun? Verstehe die Frage nicht[/quo


Soweit ich weiß ist das Formular für Lohnfortzahlung und knderbetreuung für begleitkinder. Du kreuzt einfach an das du wegen der Lohnfortzahlung anfragst. Dann füllst du deine Arbeitszeiten aus und legst noch eine Kopie von deinem arbeitsvertrag bei wo drin steht wie viele Stunden du arbeitest das wars. Wenn noch jemand was wissen will melden die sich schon

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giuly
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Re: Kinderreha

Beitrag von giuly » 30 Jan 2015, 17:43

Naja melden tun sie sich nicht wirklich...aber jetzt habe ich die Frage verstanden :)

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Re: Kinderreha

Beitrag von VeraZweiKids » 30 Jan 2015, 18:34

VeraZweiKids hat geschrieben:
giuly hat geschrieben:Das Geld bekommt man im Nachhinein. Ich kannte das bei den ersten beiden Kinderrehas anders, aber das ist wohl geändert worden (Stand September 2014). Was hat die Kinderbetreuung damit zu tun? Verstehe die Frage nicht

anneisa
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Re: Kinderreha

Beitrag von anneisa » 02 Mär 2015, 10:52

Ich habe mein Geld auch erst hinterher bekommen. Ich musste unbezahlten Urlaub nehmen und das Formular ausfüllen, mein Chef musste da auch nen Teil ausfüllen und mit Stempel und Unterschrift bestätigen - dann hat es keine Woche gedauert bis die RV gezahlt hat.
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Re: Kinderreha

Beitrag von Babs1985 » 14 Jun 2021, 13:43

Hallo zusammen,
ich richte mich heute an euch, da ich weder von der RV noch von meinem AG eine ordentliche Auskunft erhalte.
Ich habe mit meinen beiden Töchtern eine Kinder-Reha mit Begleitperson bewilligt bekommen. Nach längeren Hin und Her, wo und wann diese stattfindet, haben wir nun auch einen Termin. Nun stellt sich jedoch die Frage: Wie verhält sich das mit den monatlichen Fixkosten.
Bei normalen Bedingungen habe ich nach meinen monatlichen Abzügen gerade mal 200 € zur Verfügung. Nun habe ich gelesen, dass man nur einen bestimmten Prozentsatz als Verdienstausfall bekommt. Ich habe nun Bammel, meine monatlichen Fixkosten nicht zahlen zu können. Wenn nur das Nettogehalt gezahlt wird, wer kommt dann für die ganzen Abzüge, die der AG eigentlich vom Brutto abzieht, auf?

Man möchte eigentlich so gut wie alles mögliche für die Gesundheit tun und so werden einen echt Steine in den Weg gelegt.

Könntet ihr mir vielleicht sagen, was ihr als Verdienstausfall bekommen habt? Meine AG kennen sich damit überhaupt nicht aus.

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