Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

elly8
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Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von elly8 » 07 Mär 2016, 17:23

Hallo,

unser Sohn hat eine Reha mit ständiger Begleitperson bewilligt bekommen.
Wir sind beide berufstätig und wir möchten die Begleitung gerne aufteilen. Nun sagt der Arbeitgeber von meinem Mann aber, er wird dafür nicht freigestellt, er muss seinen Tarifurlaub dafür nehmen. Ist das rechtens? Darf der Arbeitgeber das?
Oder wo steht, dass der Arbeitgeber ihn freistellen muss? Kann dazu leider nichts wirklich aussagekräftiges finden.

Wäre schön wenn jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank!

Elly

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lunalina
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Re: Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von lunalina » 07 Mär 2016, 17:38

Dieses problem hatte ich letztes jahr, deshalb bin ich noch im thema.
Der arbeitgeber ist nicht verpflichtet euch unbezahlten urlaub zu gewähren.
Den verdienstausfall übernimmt die rv.
Wenn der ag dies ablehnt hat man keinen rechtanspruch darauf frei zu bekommen.
Ich hatte letztes jahr einen harten kampf mit meinem chef...
Wo geht es denn hin?
02.06-23.06.2010 CBT Haus am Meer Borkum
Traumkur am Meer
25.06-16.07.2014 CBT Haus am Meer Borkum
Weltmeisterkur- besser geht es nicht
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elly8
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Re: Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von elly8 » 08 Mär 2016, 08:26

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort, dass hört sich ja nicht so gut an. Hast du es denn letztendlich geschafft, dass dein Chef dich freigestellt hat?

Wir fahren ins Allgäu nach Oy-Mittelberg. Reha ADHS.

L. G. Elly

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lunalina
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Re: Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von lunalina » 08 Mär 2016, 10:45

Ja er hat mich freigestellt, war aber lange sauer auf mich
Das war mir aber egal, da es um meine tochter geht
Ich wünsche euch viel glück.
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Biggibo
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Re: Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von Biggibo » 08 Mär 2016, 13:30

Ich fahre im April auch zur Kinderreha mit meinem Sohn.
Bei mir gab es keine Probleme ,hatte in der Perso angerufen und den Termin gesagt. Dann sollte ich nur noch die Einladung der REha Klinik hinschicken,
Muss aber sagen ,ich bin in einer sehr großen Firma beschäftigt . Ich denke schon das es einfacher ist.
Wir hatten auch erst überlegt die Begleitung aufzuteilen :? ,aber da hätten wir in diesem Jahr bei ihm auch ein Problem.
Fühle mich halt auch nur nicht so wohl dabei,da ich voriges Jahr schon zur MuKiKur war.
Aber wie Lunalina schon sagt ,mir geht mein Kind jetzt auch vor.
Mit meinem schlechten Gewissen muss ich halt leben ;)

LG Biggibo

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hasi1969
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Re: Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von hasi1969 » 08 Mär 2016, 13:41

bei mir gab es bei beiden kinderrehas keine schwierigkeiten.
wie es allerdings ist wenn die begleitperson wechselt (so versteh ich das jetzt bei dir)
das weiß ich nicht
aber ich denke die rv kann dir da auskunft geben
Bild

Mai 2001 Rerik
Juli2005 Ostseeklinik Kühlungsborn
September 2010 IFA Kurheim Kölpinsee
Februar 2011 Helios Klinik Diez - nie wieder
April 2013 SGW Pelzerhaken
Februar 2016 SGW Pelzerhaken

elly8
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Re: Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von elly8 » 08 Mär 2016, 17:48

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Mein Mann arbeitet in einem Betrieb mit 600 Mitarbeitern. Ihm wurde von der Personalabteilung gesagt, dass hätte bislang noch niemand gemacht und sie müssten im Jahr nur die 10 Kindkranktage im Akutfall freistellen und eine Reha würde nicht dazuzählen, da müsste er Tarifurlaub nehmen. Weiterhin wurde noch gesagt sie sein ein Wirtschaftsunternehmen und kein Sozialunternehmen und würden sowas gar nicht erst anfangen, wenn sie es nicht müssen.
Wenn, dann müsste er was schriftliches Vorlegen, in dem steht, dass der Betrieb dazu verpflichtet ist ihm unbezahlten Urlaub zu genehmigen. Aber eine gesetzliche Grundlage scheint es dafür ja nicht zu geben.
Die Begleitung teilen ist von Seiten des Kurhauses und der RV kein Problem, nur die Fahrtkosten für den Wechsel müssen wir selbst tragen.

Ich selbst arbeite in einer kleinen Firma mit 10 Mitarbeitern. Meine Chefin war zwar nicht begeistert, hat aber Verständnis für die Situation und stellt mich frei.

L.G.

Elly

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Juddel
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Re: Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von Juddel » 08 Mär 2016, 18:01

Bekomme ich für meinen Verdienstausfall eine Bruttoausfallentschädigung?

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Begleiteltern (bei anderen Begleitpersonen wie Großeltern im Regelfall nicht) haben auf Antrag bei der DRV Anspruch auf Übernahme des Verdienstausfalls, dessen Höhe der Arbeitgeber der DRV nach dem Reha-Aufenthalt bescheinigt. Dazu füllen Sie bitte das Formular G 560 aus (Formular Verdienstausfall).

Das Geld wird im Regelfall in voller Höhe bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach Abschluss der Reha bezahlt (SGB IX § 53, § 5 Abs. 2 KiHB-Richtlinien der DRV). Zur Vermeidung von Problemen sollte der Antrag stets vor Antritt der Reha gestellt werden.

Manche Rentenversicherer schicken nach Bewilligung der BP auch ein Schreiben zur Weiterreichung an den Arbeitgeber, dann zahlt der Arbeitgeber das Gehalt normal weiter und bekommt das dann von der DRV erstattet.
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Ich habe dieses im Netz gefunden. Dann gehich doch mal davon aus, dass wenn man den Lohn zurück kriegt, das man dann auch freigestellt wird.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

Maigloeckchen
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Re: Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von Maigloeckchen » 08 Mär 2016, 18:12

Ich denke, dass es um die Betreuung eines minderjährigen Kindes während seiner Reha geht und dafür kann man Sonderurlaub ohne Bezüge bekommen, den Verdienstausfall zahlt die RV nach Beendigung der Betreuung bzw. der Maßnahme. Google mal z. B. § 28 TV-L, das wird sicherlich auch in anderen Tarifverträgen geregelt sein.

elly8
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Re: Muss der Arbeitgeber Begleitperson freistellen?

Beitrag von elly8 » 09 Mär 2016, 08:35

Hallo,

danke für den Hinweis mit dem Sonderurlaub und den Tarifvertrag. Dann schauen wir da noch mal nach. :)

L.G. Elly

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