veraltete Gesetze.....

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papabaer75

veraltete Gesetze.....

Beitrag von papabaer75 » 15 Feb 2013, 08:23

es ist traurig das man vor Gericht ziehen muß, um seine Rechte als Vater zu bekommen. Ich erlebe es gerade, da meine Lebensgefährtin nicht geschieden wird und seit zwei Jahren steht ihr "noch Ehemann" auf der Geburtsurkunde meiner Tochter. Jetzt liegt bei Gericht eine Vaterschaftsanfechtung. Der Ärger mit den ganzen Ämtern zerrt ganz schön an den Nerven. Bin ich froh, wenn ich es geschafft habe und die Kur genehmigt ist. Lebe mit meiner Tochter alleine,was manchmal nicht ganz einfach ist.....aber hergeben werde ich sie niemals....sie ist mein kleiner x)

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immerdabei
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Beitrag von immerdabei » 15 Feb 2013, 09:08

Ich blick da grad gar nicht so richtig durch ... warum wird deine Lebensgefährtin nicht geschieden? Das Trennungsjahr dürfte ja wohl um sein ... und warum lebst du mit deiner Tochter alleine? Hast du das Sorgerecht, obwohl du gar nicht als Vater anerkannt bist und wo lebt deine Lebensgefährtin? *verwirrtbin*

Netti-Laura

Beitrag von Netti-Laura » 15 Feb 2013, 12:13

Das frag ich mich auch grad [denk]wirrwarr[/denk]
In einem anderen Beitrag von dir, Papabär, meine ich auch gelesen zu haben, dass die Mutter deiner Tochter euch ab und zu besucht??? Also sie lebt in Scheidung, der Bald-Exmann gilt lt. Geburtsurkunde als Vater, du bist der biologische Vater aber das wird nicht anerkannt, die Mutter lebt aber auch nicht mit euch zusammen und du darfst dich trotzdem um das Kind, dass offiziell nicht als dein Kind gilt, kümmern und es darf bei dir leben??? Das krieg ich auch nicht ganz auf die Reihe.
Dennoch drück ich alle Daumen, dass du die Kur genehmigt bekommst und auch alle anderen Hürden nimmst :daumendrueck:

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 15 Feb 2013, 12:57

Es ist so, das bei in der Ehe geborenen Kindern der Gesetzgeber den Ehemann als Vater nimmt. Es sei denn man beweist das Gegenteil, wie z.B. Durch einen Vaterschaftstest o.ä. ( denke ich mal so)
Es gibt ja zigtausende sogenannte Kuckuckskinder .... Ob man da jetzt aber von einem veralteten Gesetz sprechen kann ? Irgendeine Regelung muss es ja geben 8-|

Wie sich das jetzt bei euch verhält habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden ???? 8-|
Aber vielleicht kannst du das ja nochmal aufdröseln :)
Königsblaue Grüße
Heike


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leuchtturm66
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Beitrag von leuchtturm66 » 15 Feb 2013, 15:52

Ich denke, das Gesetz ist das "Folgemodell" vom alten Scheidungsgesetz, wonach der "letzte eheliche Verkehr" angegeben werden musste. (Himmel, wer merkt sich sowas? :D ) Damals war es nämlich so, dass das Trennungsjahr unterbrochen wurde, wenn es einem von beiden gelang, den anderen nochmal zu verführen. Da das aber nicht mehr nachgeprüft wird, ist es eben rein theoretisch möglich, dass 9 Monate nach der Scheidung noch ein Kind aus dieser Ehe geboren wird und von daher gelten alle Kinder bis dahin als ehelich. Und da deine Lebensgefährtin ja sogar noch verheiratet ist, ist es eigentlich ganz klar, dass offiziell ihr Ehemann als Vater gilt oder habe ich da was falsch verstanden?

Hat denn der Noch-Ehemann irgendwelche Bedenken? Ansonsten müsste die Vaterschaftsanfechtung doch reine Formsache sein, wahrscheinlich weil er sonst Unterhalt zahlen müsste, oder?

Dass die ganze Geschichte an deinen Nerven zerrt, kann ich allerdings gut verstehen! :taetschel:
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