Müttergenesungswerk Pressebericht vom 28.07.2010

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Raboese72

Müttergenesungswerk Pressebericht vom 28.07.2010

Beitrag von Raboese72 » 11 Aug 2010, 13:05

Habe hier eben einen Artikel gefunden, den man einem Widerspruch beifügen könnte. Ist sehr aktuell und interessant! Es wird auch wieder §§ 24 und 41 SGB V genannt.
15% Ausgabenrückgang der GKV - Müttergenesungswerk kritisiert weiter die Ablehnungspraxis der Krankenkassen
Kranke Mütter werden nicht ernst genommen

Berlin, 28. Juli 2010. Die soeben veröffentlichte neue Ausgabenstatistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das 1. Quartal 2010 bestätigt eindringlich die Kritik des Müttergenesungswerkes (MGW) im Zusammenhang mit Ablehnungen der Krankenkassen bei Anträgen für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen. Im 1. Quartal wurden von den Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahr 15% Ausgaben eingespart! Parallel dazu sind Ablehnungen der Krankenkassen zu sehen, die in ihren Begründungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die die Mütter und ihre gesundheitliche Situation nicht ernst nehmen.

„Seit Beginn dieses Jahres weisen wir schon auf die zunehmende Sparpraxis der Krankenkassen und die steigenden Hürden für Mütter hin. Wenn Mütter von ihrer Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss zu einem Erholungsurlaub angeboten bekommen oder ihnen die dringend notwendige medizinische Maßnahme verwehrt wird, weil sie in einer „intakten Familie“ leben, dann ist dies nicht nur gesetzwidrig, sondern einfach skandalös“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Hier werden die gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen von Frauen nicht ernst genommen.“

Hintergrund ist die steigende Zahl der Ablehnungen von medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mutter-Kind. Sie lag – trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung – 2009 bei 31%. Seit Jahren ist die Begründung, dass ambulante Maßnahmen nicht ausgeschöpft sind, mit der häufigste Ablehnungsgrund – obwohl dies seit 2007 gesetzlich explizit nicht für mütterspezifische Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V gilt. Sprunghaft angestiegen sind aber auch die „sonstigen“ Gründe mit 35%, hinter denen sich immer neue Varianten von „ambulant vor stationär“ verbergen.

Schilling weiter: „15% Einsparungen trotz eindeutiger Gesetzeslage bedeutet, wieder einmal wird die Gesundheit von Müttern von den Krankenkassen als Variable für Einsparmöglichkeiten benutzt. Es bedarf dringend der politischen Kontrolle.“

Ich bedanke mich auch bei allen, die hier Hinweise und Tipps eingestellt haben, die mir selbst bei meinem Widerspruch sehr hilfreich sind. Bin noch dran und hoffe, diesen heute oder morgen noch fertig zu bekommen.

:danke:

LG
Kathrin

Antigone

Beitrag von Antigone » 02 Sep 2010, 12:11

Danke für den Artikel!

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