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Danke

Verfasst: 23 Mär 2009, 21:35
von Jacqui
Vielen Dank für Deine Vorlagen zum Wiederspruchsverfahren. Sie sind ein guter Anhaltspunkt für mich, da mein Kurantrag ebenfalls abgelehnt wurde und ich noch nach den passenden Worten suche.
:danke:
Geichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen das Mutter-Kind-Kuren seit April 2007 zur Pflichtleistung der Krankenkassen gehören (bei medizinischer Notwendigkeit) und das die Aussage ambulant vor stationär im Bereich der Mutter-Kind-Kuren nicht mehr anzuwenden ist. (Aussage der Bundesfamilienministerin im Zuge der neuen Gesundheitsreform)
Viele Grüße Jacqueline
:patsch:

Verfasst: 05 Mai 2009, 21:02
von danaenad
Auch von mir einen herzlichen Dank für diese tolle Vorlage! Ich habe mir ein paar Formulierungen geklaut und hoffe, dass es jetzt auch mit meinem Widerspruch klappt.

LG Danae

Verfasst: 09 Mai 2009, 11:51
von Greece92
Hallo ....

ich möchte mich auch herzlich für die Vorlage zum Widerspruch bedanken!

Ich habe mehrer Anläufe gestartet, war aber nie richtig zufrieden.
Und so habe ich mir ein paar Satzformulierungen geklaut!

Ich hoffe, wir haben mit dem Widerspruch und 2 neuen Attesten Glück!

LG Kirsten

Verfasst: 10 Mai 2009, 19:18
von madila
Das ist eine echt Klasse Vorlage,ich hab sie auch bei meinen Widerspruch zum teil verwendet.Jetzt muß ich mal abwarten ob es klappt und doch noch die Bewilligung kommt.Vielleicht hab ich ja Glück. :daumendrueck:

Auch von mir ein ganz großes :danke:

Liebe Grüße

Verfasst: 12 Mai 2009, 10:50
von Schanna
super, vielen Dank. Den werde ich vielleicht auch verwenden, wenn eine Ablehnung kommt mit der Begründung...
Jana

Vorlage Widerspruch

Verfasst: 17 Mai 2009, 19:29
von die3lauffs
Hallo, die Vorlage ist echt super geschrieben! Hut ab 8-)
Einen Teil davon nehme ich als Vorlage oki? Meine Kur ist zwar genehmigt, doch die von meinem Sohn leider abgelehnt :heul:

Danke für die Vorlage x)

LG Heike

Widerspruchsfrist

Verfasst: 30 Mai 2009, 21:33
von die3lauffs
Hallo wer weiß innerhalb welchem Zeitraum man Widerspruch einlegen muss? 2 Wochen oder 4 Wochen oder unbefristet?

Hilfe wäre sehr nett

Lieben Gruß Heike

Verfasst: 31 Mai 2009, 13:37
von Laetitia
Wennin der Ablehnung eine Rechtsbehelfsbelehrung steht ( meist Kleingedruckt) dann ist die Frist dort genannt. Meist sind das vier Wochen...

Ist keine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Schreiben enthalten , dann gilt die geseztlich im BGB vorgesehene widerrufsfrist von einem ganzen Jahr!!

hoffentlich brauch ich den nicht...

Verfasst: 05 Jun 2009, 09:30
von meisenmama
Vielen Dank auch für die Mühe, owohl ich hoffe, ihn nicht zu brauchen. Ist es eigentlich immer sinnvoll, bei Ablehnung zu widersprechen, oder kann man sich evtl. auch damit schaden bei der KK? Nicole

Verfasst: 14 Jun 2009, 07:39
von Mausie
Guten morgen,
jetzt wo ich was gelesen habe,glaube habe ich echt lust wiederspruch einzulegen.Danke
lg eure Mausie :danke: