Mein erfolgreicher Widerspruch....lang

Antworten
riesin1
Beiträge: 133
Registriert: 21 Mai 2013, 17:59

Mein erfolgreicher Widerspruch....lang

Beitrag von riesin1 » 16 Mai 2016, 18:48

Hier auch meinn Widerspruch. Ich hatte mich an die bisherige als Gerüst ebenfalls orientiert. Dazu meine persönlichen Dinge eingefügt und aus ein paar Punkte aus einem Urteil was ich mal gefunden hatte.

Guten Tag,
Ihr ablehnendes Standartschreiben vom 19. Februar 2016 bezüglich meines Kurantrages habe ich erhalten und bereits fristgerecht Widerspruch eingelegt. Aufgrund meiner schriftlichen Anforderung vom 24. Februar 2016, habe ich das medizinische Gutachten am 5. März 2016 erhalten.
Hier nun ergänzend meine Begründung.

Die Ablehnung meines Kurantrages ist für mich nicht nachvollziehbar.

Meine Ärztin, deren Kompetenz offenbar in Frage gestellt wird, hat mir die Kur mehrfach empfohlen, da definitiv eine Notwendigkeit einer vorzeitigen Vorsorgemaßnahme aufgrund mütterspezifischer Belastungen im Vordergrund besteht. Anhand Ihrer Ablehnung und der Stellungnahme des medizinischen Gutachtens, ist davon auszugehen, dass sich inhaltlich nicht mit meinem Antrag auseinandergesetzt wurde. Darüber hinaus ist die telefonische Reaktion Ihrer Mitarbeiterin vom 16. Februar 2016 und der Stellungnahme des medizinischen Dienstes widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Ihre Mitarbeiterin teilte mir am 16. Februar 2016 telefonisch mit, dass Sie mit meinem Antrag beschäftigt sei und feststellt, dass meine Beschwerden enorm seien. Aufgrund dieser enormen Beschwerden und der tragischen Ereignisse Ende 2014 würde sie eine Reha aus psychologischen Gründen empfehlen. Dies ist rechtlich unzutreffend und nicht hinnehmbar, da somit meine bestehenden Indikationen entgegengesetzt würde, um den Wegfall des Anspruchs zu begründen.
Da ich dies anders sah und nicht einwilligte, teilte sie mir weiterhin mit, dass ich aufgrund meiner enormen Indikationen, und dass der Antrag vorzeitig sei, mit einer Ablehnung durch den medizinischen Dienst rechnen müsse. Diese Aussage erscheint mir nicht schlüssig.
Davon mal ganz ab, lehnt der medizinische Dienst solche Anträge nicht ab, sondern bezieht Stellung. Darüber hinaus hat die Kranklenkasse trotzdem die Möglichkeit in eigener Zuständigkeit einen Antrag zu genehmigen.
In meinem Fall sah der medizinische Dienst, keine Notwendigkeit für die beantragte Vorsorgemaßnahme. Dies widersprich der Aussage Ihrer Mitarbeiterin. Lt. dem Gutachten wurde die Vorsorge-/Rehabedürftigkeit, Vorsorge-/Rehafähigkeit, ein erkennbares Vorsorge-/Reha Ziel sowie eine positive Vorsorge-/Reha Prognose verneint. Die Begründung lässt darüber schließen, dass mein Antrag NICHT inhaltlich, individuell geprüft wurde, sich nicht mit meinem Antrag auseinander gesetzt wurde, sondern es sich um eine Standartablehnung handelt.
Es wurde damit begründet, dass derzeit noch erfolgsversprechende ambulante Maßnahmen (z.B. psychologische Betreuung) laufen würden und KEINE neuen medizinischen Situationen vorhanden seien. Dies entspricht nicht den Tatsachen und die Vorsorgebedürftigkeit, Vorsorgefähigkeit, ein erkennbares Vorsorgeziel sowie eine positive Vorsorgeprognose wurde durch meine Ärztin attestiert und liegen auch vor. Individuelle Ablehnungsgründe wurden Ihrerseits nicht mitgeteilt. Es liegen lt. des Attestes meiner Ärztin sowie der Kinderärztin Risikofaktoren vor, die in absehbarer Zeit zu weiteren chronischen Krankheiten bei uns führen können. Die gleichzeitige Behandlungen aller Gesundheitsprobleme im ambulantern Bereich sind nicht machbar und mütterspezifische Problemkonstellationen können somit auch nicht verbessert werden. Hierzu ist es erst einmal erforderlich, dass ich selbst aus der häuslichen Umgebung herausgenommen werde, um eben die erforderliche Stärkung, Ruhe und Genesung bekomme, um überhaupt auf andere weitere Behandlungen in der Lage bin. In meiner derzeitigen Lage bin ich nahezu zu erschöft um mich um alle meiner Beschwerden, die sich immer mehr anhäufen, weiter zu kümmern. Auch zeitlich ist es mir gar nicht möglich.
Richtig ist, dass ich bis einschl. Februar 2016, eine, durch ein schlimmes Ereignis in Ende 2014, psychologische Unterstützung bekam. Ich habe Ihnen auch mitgeteilt, dass ich beabsichtige privat eine vergleichbare Maßnahme weiter zu machen. Dazu habe ich Ihnen auch geschrieben, dass dies aufgrund folgender Umstände nicht einfach ist: Einen Termin für eine psychologische Unterstützung bekommt man heutzutage nicht in absehbarer Zeit. Dies dauert Monate! Darüber hinaus ist dann auch erst festzustellen, ob die Chemie stimmt. Schlimmstenfalls muss man sich um einen weiteren Platz bemühen, was weiter Monate in Anspruch nehmen kann. Wie Sie sicherlich wissen bin ich alleinerziehend. Nach der Schule ist meine Tochter im Hort. Danach habe ich keine Betreuung für meine Tochter. D.h. nach meiner Arbeit und zwischen Schließzeit des Horts muss ich einen Termin finden, welcher in meiner Nähe sein muss, da ich nicht mobil bin und somit zeitlich alles nicht schaffen würde. Was die Sache nicht einfacher macht. Des Weiteren muss ich aufgrund der Therapie- und Wegezeit meine Arbeit früher verlassen. Dies ist aufgrund meiner Tätigkeit nicht immer machbar und ich muss auch zusehen, wann ich diese Zeit nachholen kann. Dies gilt für sämtliche Arztbesuche und ambulante Maßnahmen.
Richtig ist somit, dass ich bereits ambulante Maßnahmen ergriffen habe. Weitere kann ich erst im Laufe des Jahres so nach und nach machen. Wann und im welchem Umfang steht noch in den Sterne. Dies ist jedoch KEIN Ablehnungsgrund. Es ist nicht zu verlangen, irgendwelche weiteren ambulanten Maßnahmen abzuwarten, da nach Beendigung dieser weiteren Maßnahmen Jahre vergehen können. Bis dahin ist der Gesundheitszustand massiv verschlechtert. Eine Verschiebung meiner beantragten Maßnahme auf einen Zeitpunkt nach Abschluss weiteren ambulanten Maßnahmen und/oder nach der Vierjahres Frist hätte für mich negative gesundheitliche Folgen. Dies ist nicht zumutbar und auch vom Gesetzgeber nicht gewollt. Dies ist auch nicht zweckmäßig. Des Weiteren wurde in meinem Antrag ausführlich erläutert, dass sich bestehende Erkrankungen verschlechtert haben und mittlerweile neue hinzugekommen sind. Lt. medizinischen Gutachten wurde damit argumentiert, dass keine grundsätzlichen neuen medizinischen Gründe vorliegen würden. Was bedeutet „grundsätzlich“ in diesem Fall? Ich habe mittlerweile zusätzlich Migräne mit Aura und einen Reiz Darm zu meinen bestehenden Erkrankungen dazu bekommen. Diese Beschwerden sind ausschließlich durch Stress, Erschöpfung verursacht. Wie schlimm ist „grundsätzlich“?
Meinem Antrag hatte ich auch den Kurbericht aus 2013 beigefügt. Die Klinik hatte aufgrund meiner dortigen Erkankung, und dass ich dadurch die Maßnahme nicht mit dem gewünschten Erfolg abschließen konnte mitgeteilt, dass eine vorzeitige Maßnahme empfohlen wird, wenn sich erneut mütterspezifische Probleme erkennbar machen. Dies ist nunmehr der Fall. Ihre Mitarbeiterin zitierte lediglich am Telefon diesen Bericht falsch. Sie gab falsch wieder, dass die Klinik angeblich schrieb, dass ich nach Beendigung der Kur erholt war. Dies wurde seitens der Klinik so nicht berichtet. Die Klinik schrieb im Abschluss Bericht lediglich, dass ich am Ende der Kur erholter war. Erholter als am Anfang. Dies ist ein Unterschied, der Ihrerseits falsch ausgelegt wird. Durch meine Erkrankung während der Kur konnte diese Maßnahme nicht den gewünschten, langanhaltenden Effekt haben und ist auch mit zu berücksichtigen.
Bei mir liegt eine Mehrfachbelastung durch Beruf und Mutter und der alleinigen Erziehungsverantwortung vor. Ich bin alleinerziehend. Der Vater meines Kindes wohnt nicht in Kassel. Dadurch folgt eine mangelnde Unterstützung bei der Kindeserziehung. Sämtliche Entscheidungen sind von mir alleine zu treffen. Ich leider unter ständigen Zeitdruck, Niedergeschlagenheit, starken Erschöpfungszustände, depressive Verstimmungen, Gereiztheit, Angstgefühl, Schlafstörungen, immer öfteren Migräneschüben, Magen-Darmproblemen und starken Rückenbeschwerden die mir den Alltag nur schwer erträglich machen. Ich bin ständig krank aufgrund ständiger Infekte der Nebenhöhlen und Bronchien.
Ich fühle mich nur noch geschwächt und krank.. Dies ist derzeit ein Teufelskreis der mich und mein Kind massiv belastet. Ich habe nicht die Kraft derzeit abends mich in angemessener Zeit um mein Kind zu kümmern (z.B. spielen, Hausaufgaben). Dies beeinträchtig unsere emotionale Bindung enorm. In meiner seltenen Freizeit (ca. ein Tag im Monat wenn das Kind beim Vater ist) sind irgendwelche Aktivitäten kaum mehr möglich. Ich halte mich nur noch zu Hause auf da ich völlig erschöft bin und / oder krank bin oder liegen gebliebene Hausarbeit nachholen muss. Die soziale Isolierung belastet mich sehr.

Soweit ich gesundheitlich in der Lage bin versuche ich Yoga oder Pilates zu Hause zu machen. Dies außerhalb zu machen fehlt mir die zeitliche und auch finanzielle Möglichkeit. Derzeit habe ich es endlich geschafft mit dem Rauchen aufzuhören (seit 1 Monat). Trotzdem muss ich immer öfter zu Medikamenten greifen, nur um einigermaßen schmerzfrei und fit durch den Tag zu kommen. Hieraus resultieren zunehmend Magenprobleme.

Meine Unausgeglichenheit, Erschöpfung und gesundheitliche Probleme belasten mich selbst und auch meine Tochter sehr. Ich schreie mein Kind unnötig an. Es entstehen zunehmend Spannungen. Oft bin ich mit allem überfordert, muss aber trotzallem immer alleine damit klarkommen. Ich muss zu Hause wie auch im Beruf funktionieren und allen gerecht werden.
Bei meiner Tochter wurden mittlerweile auch Allergien und auch Neurodermitis festgestellt. Diese Diagnose belastet uns auch psychisch ganz erheblich. Diese Indikationen wurden bereits ärztlich bestätigt und liegen Ihnen auch vor.

Meine Gesundheitsprobleme sind mittlerweile so komplex, dass sie mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden können. Dies würde auch zu lange dauern, da die Schwächung meines Gesundheitszustandes in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer ernsthafteren Erkrankung führen kann. Nach meiner Meinung und der Meinung meiner Ärztin sind in meinem Fall ausreichend medizinische Gründe gegeben, um eine stationäre Vorsorgemaßnahme zu bewilligen. Grundsätzlich haben alle Frauen in Familienverantwortung Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V, wenn diese medizinisch indiziert ist und der Arzt die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme attestiert hat.
Es ist richtig, dass eine vorzeitige Maßnahme grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren erneut durchgeführt werden kann. Eine frühere Einholung ist jedoch möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist (§40 Abs. 3 SGB V). Weitere Anspruchsvoraussetzungen schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Bei mir, sowie bei meinem Kind, liegen die Indikationen vor, die den Anspruch begründen. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch. Meine Ärztin, wie auch die Kinderärztin befürworten die beantragte, unverzügliche Maßnahme aus medizinischen Gründen. Die Notwendigkeit besteht, weil die Behandlung der Gesundheitsprobleme vor dem Hindergrund der komplexen- und auch mutterspezifischen Problemkonstellation im häuslichen Bereich nicht möglich und somit ausgeschlossen ist.

Ich verspreche mir durch den Abstand vom belastenden Alltag bei entsprechender Therapie, sowie medizinischer und vor allem psychologischer Betreuung einen länger anhaltenden Kurerfolg für mich und dadurch bedingt auch eine Verbesserung der Beziehung zu meinem Kind. Ich erhoffe mir, eine positivere Sichtweise für meine Zukunft zu bekommen, damit ich mein Leben trotz der belastenden Umstände und auftretenden Probleme im Alltag gut bewältigen kann, insbesondere eine nachhaltige Verbesserung und Stärkung von Gesundheit und Lebensqualität, sowie eine positive Entwicklung von Lebenseinstellung und Bewältigungskompetenzen. Wie Sie in meinem Antrag lesen konnten, hat meine behandelnde Ärztin und auch die Kinderärztin ausdrücklich die vorzeitige Mutter-Kind-Maßnahme befürwortet. Auch ist die Herausnahme aus meinem Alltag unbedingt zwingend erforderlich, damit spätere ambulante und geplante Maßnahmen greifen können!
Ich brauche Zeit für mich, für meine Gesundheit, für mein Kind und deren Gesundheit.

Aus den ärztichen Attesten von meiner Ärztin, der Kinderärztin, meiner Selbstauskunft und des Ihnen auch vorliegenden Kurberichtes ergibt sich, dass zum Zeitpunkt der ersten Kur einige Erkrankungen, sowie Ereignisse noch nicht vorlagen und somit später noch dazu gekommen sind, die eine vorzeitige Maßnahme rechtfertigen.
Stationäre Maßnahmen, wie von mir beantragt, sind u. a. angebracht, um eine Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten. Dabei ist es nicht notwendig für sämtliche Erkrankungen bereits ambulante Maßnahmen ergriffen zu haben. Auch ist es ausreichend wenn nur eine oder einige der Indikationen in der stationären Maßnahmen verbessert werden. Da ich inzwischen am Rande meiner Kräfte angekommen bin, bitte ich Sie, diese vorzeitig geplante Mutter-Kind-Maßnahme kurzfristig zu genehmigen.

Zu ihrer Information möchte ich die vorzeitige Kur schnellstmöglich antreten, um einen geeigneten Platz (hilfreich während der Ferienzeit wegen schulpflichtigen Kindes) in meiner Wunschklinik, Inselklinik Sylt (Begründung liegt Ihnen bereits vor) zu bekommen.
Ich bitte um zügige Bearbeitung und bedanke mich im Voraus.
September /Oktober 2013 Inselklinik Sylt
14.09.2016 - 05.10.2016 Ostseeklinik Grömitz
23.06 2020 - 14.07.2020 Ostseeklinik Grömitz

laternchen68
Beiträge: 105
Registriert: 13 Aug 2014, 18:32

Re: Mein erfolgreicher Widerspruch....lang

Beitrag von laternchen68 » 05 Jul 2016, 09:21

Hallo,

Da ich auch gerade überlege, eine vorzeitige Kur für nächstes Jahr zu beantragen, und ich von einem Widerspruch ausgehen muss, habe ich mir den mal abgeschrieben. In Teilen, die für mich dann relevant sind. Super geschrieben! Und wie ich an deiner Signatur erkennen kann, hat es ja auch geklappt!
2001 Winterberg St. Ursula
2010 Niendorf Maria meeresstern
2015 Niendorf Maria meeresstern

rehkitz
Beiträge: 1446
Registriert: 27 Mär 2011, 18:08

Re: Mein erfolgreicher Widerspruch....lang

Beitrag von rehkitz » 13 Jan 2018, 19:05

Dankeschön, ich habe es mir als "Vorlage" genommen und bei mir waren 6 Seiten rausgekommen -erfolgreich genehmigt :D

riesin1
Beiträge: 133
Registriert: 21 Mai 2013, 17:59

Re: Mein erfolgreicher Widerspruch....lang

Beitrag von riesin1 » 10 Feb 2018, 18:07

Super, das freut mich :D
September /Oktober 2013 Inselklinik Sylt
14.09.2016 - 05.10.2016 Ostseeklinik Grömitz
23.06 2020 - 14.07.2020 Ostseeklinik Grömitz

Antworten