
nachdem ich mich unverbindlich bei der AWOSano ueber Kliniken informieren liess und auch diversen -supernetten uebrigens- Nachrichten-
Kontakt mit denen hatte, erhielt ich heute folgendes von denen:
"Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Die Krankenkassen muessen bei der Wahl der Einrichtung die berechtigten Wuensche der Versicherten in angemessenem Umfang beruecksichtigen (SGB I § 33 und SGB IX § 9 Abs. 1). Ausschlaggebend ist jedoch, ob die Einrichtung fuer die Indikationen der Versicherten geeignet ist (indikationsgerechte Klinik).
Am besten Sie lassen Ihren Antrag ueber unsere AWO-Online-Beratung Hannover laufen. Das hat ganz viele Vorteile fuer Sie. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Zustaendigkeit aender?"
Vorausgegangen war, dass ich meinen Antrag bereits von der KKH erhalten habe mit der telefonischen Auskunft, dass ich bei der Wahl des Kurhauses keinerlei Mitspracherecht haette... ;D
Kann ich denn jetzt einfach - wie es der AWO-Mitarbeiter raet - den Antrag nochmals ueber die AWO versuchen?
Hat jemand irgendeinen Rat fuer mich was das betrifft?
Wuerde ja vermuten, dass sich die KKH auf den Schlips getreten fuehlt, wenn ich jetzt nochmals ueber die AWO beantrage..
Andererseits: viel positive Erfahrung scheint es ueber die KKH hier ja nicht zu geben :heul:
*HELP* *PLEASE!*